VERKAUF der KUNSTWERKE Der Verkauf der ausgestellten Kunstwerke erfolgt ausschließlich durch das Sekretariat. Die Preise sind daselbst zu erfragen. Bei Ankauf von Werken ist EIN DRIT-' TEL des Kaufpreises als Anzahlung zu erlegen; der restliche Betrag wird mit Schluß der Ausstellung erbeten. Die am gekauften Kunstwerke werden auf Ver«' langen nach Schluß der Ausstellung auf Kosten und Gefahr des Käufers zugestellt. 7i