Zttr Beackhmg! Sänmitliche ausgestellte Objecte sind ver käuflich.— Es wird um Bai'zahlung und bei Bestellungen um eine Angabe in der halben Höhe des Verkaufspreises gebeten. Jm Biteresse unseres heimischen Kunst gewerbes ist es erjvllnscht, dass Wahr nehmungen, welche sich auf allenfalls vor handene Mängel der Ausführung beziehen, dem V’.rkaufs-Bureau zur Kenntnis gebracht werden. Es wird ersucht, die angekauften Ob jecte, von welchen keine Doubletten vorhanden sind, bis 20. December in der Ausstellung zu belassen.