IV BENÜTZUNG DER BIBLIOTHEK. Die Benützung der Bibliothek ist jedermann gestattet und der Eintritt in dieselbe an allen Besuchstagen frei. Die Bibliothek ist vom 21. März bis 20. October an Wochentagen, mit Ausnahme des Montags, von 9 bis 2 Uhr, an Sonn- und Feier tagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet. Vom 21. October bis 20. März sind die Besuchsstunden an Wochen tagen, mit Ausnahme des Montags, von 9 bis 1 Uhr und von 6 bis 8'/ 2 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 1 Uhr. Das Ausleihen der Bücher erfolgt nur gegen Empfangschein. Dieser hat den Titel und die Signatur des entlehnten Werkes, Namen und Wohnung des Entlehners und das Datum zu enthalten. Für jedes Werk ist eine besondere Empfangsbestätigung auszustellen. Als ausgeliehen ist jedes Werk zu betrachten, das mit Zustimmung des Bibliotheksvorstandes aus dem Bibliotheks locale entfernt wird. Das Weiterleihen in dritte Hand ist nicht gestattet. Der Entlehner haftet für jede Beschä digung. Auf Verlangen des Bibliotheksvorstandes ist jedes entlehnte Werk sofort zurückzustellen. Bücher und Blätter der Ornamentstich- Sammlung, Originalzeichnungen und wertvolle,