MASSE, GEWICHTE, MÜNZEN UND BANKANSTALTEN. 17 1 Kohlen tonne = 6’3 Kubikfuss; 1 Faden oder Klafter (Famn) Holz = 6x8x3 Fuss. Apothekergewicht und Mass sind das französische Gramm und der Meter. Folgende alte Masse und Gewichte wer den noch oft angewendet: 1 Faden oder Klafter (Famn) = 3 El len (Aln). 1 Elle (Aln) = 2 Fuss = 24 Werkzoll (Werktum, zum Unterschiede von dem jetzt gebräuchlichen Decimalzoll, von welchen nur 10 auf 1 Fuss und 20 auf 1 Elle gehen). 1 Tonnenland (Tunnland) = 5'6 Qua- dratref = 56,000 ^.Fuss, 1 Tonne (Tumia) = 63 Kannen. 1 Liespfund (Lispund) = 20 Pfund (Skalpund) ä 32 Loth (Lod), 1 Schiffpfund (Skeppund) = 20 Lies pfund. Die alten und neuen Einheiten (Fuss, Kanne und Pfund) sind gleich gross. Münzen und Bankanstalten. Die Münzen-Einheit ist nach der Kö- nigl. Verfügung vom 3 Febr. 1855 eine Silbermünze, 1 Reichsthaler Reichsmünze (Riksdaler Riksmynt), zuvor Reichsthaler Reichsschulden (Riksgälds) genannt, wel che in 100 Öre eintheilt wird. Von 2 K Münzsilber, welches 12 löthig (12 Theile Silber und 4 Theile Kupfer) ist, werden 100 R:dr gemünzt und Münzstücke geprägt zu 4 R:dr (= 1 Riksdaler Specie), 2 R:dr und 1 R:dr sowie 50, 25 und 10 Öre. Das Münzmetall zu Scheidemünzen (95 Theile Kupfer, 4 Theile Zinn und 1 Theil Zink) wird ausgeprägt in Stücken von 5, 2 und 1 Öre. Ausserdem circuliren noch, wenn auch unbedeutend, alte Silbermünzen a |, j u. s. w. Specie und Kupfermünze in Schil lingen und Rundstücken, die dem alten Münz systeme angehören, in welchem die Münz einheit Reichsthaler Banco (= U Rth. Reichsmünze ä 48 Schilling) war. Jetzt wird unter dem Namen Karolin (10 Francs) auch eine Goldmünze aus geprägt. Am 18 Dec. 1872 ist zwischen Schwe den, Norwegen und Dänemark eine Con vention abgeschlossen über ein gemeinsames auf Gold begründetes Münzsystem, dessen Einheit, Krona (ä 100 Öre) dem jetzigen schwedischen Riksdaler so ziemlich gleich wird. Das Münzgold soll 90 Theile feines Gold und 10 Theile Kupfer enthalten; 1 Goldmünze ä 10 Kronen soll 4’4803 Gram mes wiegen. Diese Convention ist noch allzu neu, um schon die Billigung der Volks repräsentationen in den drei Staaten erhal ten zu haben. Als gesetzliches Zahlungsmittel gilt auch eine Papiermünze, die Zettel der Reichs bank, von welcher es in der Regierungs form heisst: "Der Reichstag allein ist be rechtigt, durch die Reichsbank Zettel aus zugeben, welche im Reiche als Münze an erkannt werden sollen. Diese Zettel sollen bei der Anforderung nach ihrem Wortlaut von der Bank mit Silber oder Gold *) ein gelöst werden.” Da der kleinste Werth die ser Zettel 1 R:dr ist, so wird zu diesem und höheren Werthen im täglichen Leben das Silber nur sehr wenig angewendet. Von den Zetteln der Reichsbank sind etwa 30— 40 Millionen R:dr in Umlauf. Ausser der Reichsbank giebt es 26 zettelausgebende Pri vatbanken, deren zusammengelegte in Um lauf befindliche Zettelmasse auf 50—60 Milk R:dr steigt. Ihre Zettel, deren klein ster Werth 5 R:dr ist, werden bei Anfor derung mit Reichsmünze eingelöst. Die Reiehsbank, welche von den Be vollmächtigten des Reichstages (Bank-Bevoll mächtigten) verwaltet wird, ist die vor nehmste und älteste Bank Schwedens (be stehend seit 1668). Sie hat 4 Abtheilungs- Contore (in Göteborg, Malmö, Wisby und Luleä). Von Privatbanken giebt es 3 Arten: a) Privat- (zettelausgebende) Banken, für welche auf einen Zeitraum von 10 Jah ren Octroi bewilligt wird, und deren Theil- liaber solidarisch verantwortlich sind. Die jetzt geltende gesetzliche Bestimmung dar über ist vom 20 Mai 1864. Die älteste unter diesen Banken (die für Skäne) wurde 1830 zum ersten mal octroyirt. Ihre An zahl ist gegenwärtig 26. b) Filialbanken, von denen die ältesten 1852 octrOjürt sind, welche aber nach und nach „aufhören sollen, geben keine eigenen Creditzettel aus, sondern erhalten das Be- triebscapital durch Vorschüsse von der Reichs- ') Die Worte "oder Gold” sind von dem Reichs tage 1873 hinzugesetzt. Schweden. 2