I 15 VORBEMERKUNGEN. Wo der Entwerfende nicht besonders genannt ist, gilt der Ausführende auch als der Ent werfende. Ein Stern (*) am Schlüsse einer Anführung bedeutet, daß das Werk verkäuflich ist. So weit die näheren Bedingungen bekannt sind, teilt sie der Diener im »Studienraume« mit. Die verwendeten Stoffe sind verkäuflich, wo dies auch nicht besonders angegeben ist.