I
15
VORBEMERKUNGEN.
Wo der Entwerfende nicht besonders genannt
ist, gilt der Ausführende auch als der Ent
werfende.
Ein Stern (*) am Schlüsse einer Anführung
bedeutet, daß das Werk verkäuflich ist. So weit
die näheren Bedingungen bekannt sind, teilt sie
der Diener im »Studienraume« mit.
Die verwendeten Stoffe sind verkäuflich, wo
dies auch nicht besonders angegeben ist.