37 Die Bewegung des Jahres 1848 stürzte den patri- I)as Jal,r 1S48 ' archalischen Absolutismus, den Erzherzog Ludwig und Metternich, die eigentlichen Lenker der Regierung un ter Ferdinand I., wie eine geheiligte Tradition seit dem Tode des Kaisers Franz (1835) treu bewahrten. Wie viel auch von der Frühlingssaat des Jahres 1848 im Keime durch die politischen Stürme der Revolution und Con- trerevolution zerstört wurde, der Bann war gebrochen, der den Bürger und Kaufmann festhielt, die modernen Ideen waren mit Macht eingedrungen, die Freiheit dos Bodens, die Freizügigkeit war geblieben, die Presse vermittelte Geist und Bestrebungen der übrigen civili- sirten Welt, allen Präventiv-, und Repressiv-Massregeln zu Trotze, die literarische Verbindung mit Deutsch land, welche das Jahr 1848 brachte, blieb fürder er halten. Die Begründung einer dauernden liberalen Verfassung war gescheitert, als Oesterreich 1851 zum Absolutismus zurückkehrte; aber auf dem Gebiete der Verwaltung war eine tiefgehende, die modernen Administrations-Ideen verbreitende Revolution eingetre ten, dass an eine Wiedererweckung der alten Organi sation gar nicht mehr zu denken war. Wohl fehlte der Geist der Selbstverwaltung im Staate, aber selbst der Beamtenstaat bedeutete gegenüber der verrotteten Ad ministration der vormärzlichen Epoche einen gewalti gen Fortschritt 28 ). Die „Statthalter eien“ erthi eiten bestimmte Agenden, darunter Strassen- und Wasserbauten, Han dels- und Gewerbeangelegenheiten, die Bezirksäm ter hatten die Aufgabe, Handel und Gewerbe zu be günstigen. Gegen die alten Patrimonial - Obrigkeiten I ort schritte bedeutsamer Art! Die Organisation der Gerichts behörden als Collegialgeriehte, die Einrichtung der Ad- vocaten- und Notariats - Kammern, vor Allem die der Handelsgerichte, welche theils als besonders be- 28 ) Die Organisiruug der Verwaltungsbehörden erfolgte auf Grund des „Allerh. Cabinetschreibens vom 31. Deeember 1851."