Ga», ödTf,i,rr)arl(t3 {v.»Sl*t\b*raSjt) ..XHttfJK l^üqftije t_a^*e^5tra_5J«. Cf/,n ar Offener _5t»d ►bafjrl. i^nk»f.jc>|t srp*ti b vr Nibtiun4«n - 6355t H«ju»i4» Uoflfin^tr H a i] d z I5 - /kadfmie K - Verfing <7tbäudc- ^ün^Hcrkjau^ Fi g. 4 . Die Wienzeile vom Stadtparke bis zum Getreidemarkt. Project des Regulierungsbureaus (1895). regelmäßige Anlagen aufweisen von architektonischer Monumentalität (ich erwähne Rom, Florenz, Nancy); verfiel im vorigen Jahrhundert die Städte baukunst in das Schematische (wie Berlin, Karlsruhe, Mannheim u. s. w. be weisen). Bedenkt man den Tiefstand aller künstlerischen Bestrebungen in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts und berücksichtigt man anderseits den großartigen Aufschwung, den gerade in dieser Zeit die rein technischen Wissen schaften nahmen, so wird man es begreiflich finden, dass die zahlreichen Stadt erweiterungen unseres Erdtheiles und die Neugründungen in Amerika fast einzig nur nach rationalen Principien angelegt wurden, wesentlich also nur nach den Anforderungen des Verkehres und der Hygiene. Besonders in Amerika feierte die trostloseste Nüchternheit wahre Triumphe (man denke an die carrierten Pläne von Philadelphia und New-York); und wenn auch bei partiellen Stadtregulierungen künstlerische Momente mit in Betracht gezogen wurden, wie z. B. bei der ersten Stadterweiterung hier in Wien, so konnte doch, wie Baurath Stübben vor kurzem bemerkte, noch vor 25 Jahren in Berlin der Bebauungsplan von berufener Seite als eine rein baupolizeiliche Maßregel erklärt werden, deren einziger Zweck sei, gewisse Grundflächen von der Bebauung frei zu halten. Diese Auffassung hat sich nun wesentlich erweitert; die ungeahnt rasche Ausdehnung der großen Städte und die Entwickelung der industriellen Betriebe innerhalb ihrer Grenzen drängte bald zu einer neuen Forderung, nämlich zur Eintheilung des Stadtrayons Fig. 5. Der Platz vor der Karlskirche. Project des Regulierungsbureaus (1899).