Herrn K. E. Oftbaus, Hagen; aus der Rbeinprovinz an Herrn Guftav Klingelböfer, Haus Horft bei Hilden; aus Heffen-Naffau an Herrn Dr. Paul Roediger, Frankfurt a. M.; aus Heften an Herrn Oberft Freiherr Max von Heyl, Darmftadt; aus Württemberg an Herrn Oberft von Bieber, Stuttgart; aus Baden an Herrn Geb. Oberregierungs rat Dr. Böbm, Karlsruhe i. B.; aus Elfaß-Lotbringen an Exzellenz Back, flltbürgermeifter der Stadt Straßburg; aus der Schweiz an Herrn Paul Ulrich, Züricb-Sellnau. D 4. Die einzelnen Kunftkommiffionen veranftalten eine vorläufige Sich tung der eingereichten Blätter und unterbreiten die geeigneten einer 3 ur y> die aus je einem Künftler der fieben Kunftkommiffionen fowie Herrn K. E. Oftbaus als Vertreter der weftfälifchen Künftler- fcbaft gebildet wird. D 7=l1903- BUNDSEI DEUTSCHER ARCHITEKTEN BDH ORTSGRUPPE BREMEN DES B. D. n. Die Vorftandswablen find wie folgt ausgefallen: 1. Vorfituender: OTTO BLENDERMflNN, Architekt. Stellv. l.Vorfitjender: E.GLIEDEMEISTER, Architekt. Schriftführer: H. WAGNER, Architekt. □ Stellvertr. Schriftführer: HANS LASSEN, Architekt. Das vorläufige Programm für den Bundestag wird in näcbfter Zeit bekanntgegeben. D ORTSGRUPPE HHMBURG DES B.D.H. Die Ortsgruppe wählte folgenden Vorftand: H. GROOTHOFF, Vorfi^ender. A. LOEWENGARD, ftellvertretender Vorfitjender. O. WOEHLECKE, Schriftführer und Kaffenwart. J. FAULWASSER, F. JACOBSSEN, W. JOLASSE, } Beifitjer. F. LORENZEN, W. LUNDT, Der Ortsgruppe trat Herr W. MARTENS bei. Die Sat)ungen der Ortsgruppe find nunmehr in das Vereinsregifter des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen. Die Ortsgruppe nimmt be* fonderes Intereffe an den Fragen aus dem Gebiet des Honorars, der Wettbewerbe, der Sachverftändigengebübren ufw. □ Es find bereits Ausfchüffe niedergefet)t, welche die einzelnen Fragen für die Ortsgruppenberatung behandeln. Q Bei einem Wettbewerb um die Gewerbebank konnte die Ortsgruppe die Intereffen ihrer Mitglieder vertreten und durch perfönlicbe Verhand lungen mit dem Auftraggeber die Angelegenheit in diejenigen Bahnen lenken, welche den Anfcbauungen des Bundes entfprecben. □ Es ift nicht die Aufgabe der Ortsgruppe, in die gefcbäftlicben Verhält* niffe des einzelnen Mitgliedes einzugreifen. Ihre Aufgabe ift es nur, darüber zu wachen, daß das Vorgehen der einzelnen Mitglieder den Ebrengrundfätjen entfpricht, von denen wir eine Hebung unteres An- febens erwarten dürfen. D Daran mitzuarbeiten möge das Ziel jedes einzelnen Mitgliedes im näcbften Jahre 1908 fein, und zu diefer Mitarbeit bittet der Vorftand recht zahlreich in den Zufammenkünften zu erfcbeinen. Wenn der ein gelegte Same auch nicht fofort Früchte bringt, fo dürfen wir ohne Zweifel mit der Zeit auf den Lohn unterer Arbeit rechnen. □ Der Vorfitjende der Ortsgruppe HAMBURG des B. D. A. * * * Die Ortsgruppe HAMBURG bat mit dem Deutfcben Verficherungsverein in Stuttgart einen Empfehlungsvertrag betr. Haftpflichtverficherung abgefchloffen. Einzelne Mitglieder haben lieh in Stuttgart gegen Haft pflicht verficbert. Diefe Verficberung verdient die Aufmerkfamkeit der B.D.A.-Mitglieder. D ORTSGRUPPE KÖLN DES B.D.H. Die Kölner Ortsgruppe des Bundes Deutfcher Architekten verfammelte ficb vorige Woche, um über das immer bedrohlicher werdende und den Stand der Architekten in feinem Befteben gefährdenden Vorgeben der ftädtifchen und ftaatlicben Verwaltungen in der Behandlung ihrer Hochbauten zu beraten. Zunäcbft erftattete Bauinfpektor a. D. BELOW Bericht über die Arbeiten der Kommiffion, die auf der Bundestagung in Leipzig mit der Vorbereitung diefer Frage betraut worden war. Er führte u. a, aus, daß augenblicklich nichts fo fehr den Stand der Architekten berühre, wie diefes in Deutfcbland und befonders in Preußen ungewöhnlich ftarke Anwachfen aller Bauämter, das eine aufmerkfame Beobachtung verlange. Sache des Bundes fei es, die Intereffen der Künftlerfchaft deutfcher Architekten in diefer Frage wabrzunebmen - durch ftändige Aufklärung des Publikums und der Behörden über die aus dem Syftem diefer Kunftverftaatlichung erwaebfenden Schäden. Staat und Städte haben nicht nur aus idealen Gründen die emfte Pflicht, die Künfte zu unterftütjen, fondern es kämen hierbei auch wirt* fchaftlicbe Folgen von böcbfter Bedeutung in Frage. Wenn aber irgend eine Kunft die Pflege und Unterftü^ung dem Staate oder der Stadt verwaltung lohne, fo fei es die Baukunft, die als die Ernährerin aller mit dem Bauen zufammenbängenden bildenden und angewandten Künfte anzufeben fei. Ungemeffene Reichtümer könnten einem Lande durch das Blühen der Künfte zugefübrt werden, und febon diefer Um- ftand allein follte Staat und Städte abbalten, den Stand der freien Künftler, der doch allein - im Gegenfat) zu den Beamten - berufen fei, über die Grenzen der Stadt und des Landes hinaus für die Aus breitung der Kunft zu wirken, durch die teilweife oder gänzliche Ent ziehung der öffentlichen Bautätigkeit zu fcbwächen und zu febädigen. Gerade die öffentlichen Bauten, auch wenn fie hervorragend als Nu^- bauten zu bezeichnen fein, brächten dem Architekten das meifte An- feben und verfchafften ihm die Reife der Meifterfchaft, die bei den kleineren Aufgaben der Privattätigkeit nur febwer zu erlangen fei. »Die Rückficht auf fparfames Bauen bat das Syftem der Bauämter in Preußen gefebaffen, das hier zu einer Ausdehnung gelangt ift, wie man fie in keinem anderen Kulturftaat kennt; daß aber diefe Abficbt nicht im geringften erreicht wurde, kann wobt nicht mehr beftritten werden. Mehr als das Doppelte der den Privatarchitekten nach der gül tigen Gebührenordnung zuftebenden Honorärfätje verfcblingen meiftens die Unkoften der in der Regel ganz und gar unwirtfcbaftlicb be triebenen Bauämter, und daß etwa durch eine erhöhte Sachlichkeit und Schlichtheit diefer in der Regel fehr febtiebten Zwecken dienenden Bauten die erhöhten Unkoften der Bauämter fich bezahlt machen, kann wohl auch nicht behauptet werden. Aber felbft wenn auf diefe Weife Staat und Städte fparfamer gebaut hätten, wäre es kurzfiebtig ge- wefen, um diefes Preifes willen das Dafein des Künftlerbeftandes der Architekten in Preußen zu gefährden, auf welchen an der anderen Seite die Konkurrenz des Bauunternebmerftandes eindringt, der durch eine falfcbe Organifation unterer Baufchulen auf die Tätigkeit des Ar chitekten hingedrängt worden ift. Noch haben wir einen Künftler* ftand deutfcher Architekten, deffen Können nicht zurücktritt hinter dem der Architekten anderer Länder, und ihm gilt es wieder freie Bahn zu febaffen für die näcbften Jahrzehnte, die bei dem zunehmenden Woblftande eine nicht dagewefene Blüte der Kunft in Deutfcbland er hoffen laffen. Der Bund Deutfcher Architekten darf daher nicht fäumen, auf die Einfcbränkung der öffentlichen Bauämter mit allen Mitteln ein zuwirken. Der Zeitpunkt ift jet)t infofern günftig, als die waebfenden Gebaltsanfprücbe den Verwaltungen es nabelegen dürften, auf eine möglicbfte Verkleinerung aller Ämter, alfo auch der Bauämter, Bedacht zu nehmen.« - Die Verfammlung befchloß hierauf, eine diefe Frage eingehend behandelnde Denkfcbrift auszuarbeiten und fie dem dies jährigen Bundestag in Bremen zu unterbreiten. D R. Voigtländer 8 Verlag, Leipzig □ Druck von Otto Regel, Leipzig Für die Redaktion: Jofepb Aug. Lux, Dresden-Blafewit) □ Gefchäftsftelle für Öfterreich: □ Buchhandlung Carl von Hölzl, Wien 1/1, Opemgaffe 2 128