Nr. 23 Internationale S a m m 1 e r - Z e i t u n g. Seite 361 liehen »g r o 1.1 e n« Staatssiegel. Es kommen allerdings davon abweichende Formen auch schon in recht früher Zeit vor, dann deutet aber doch wenigstens eine Wert angabe auf den Zweck. v Daß es sich nicht um kaufmännische Stempelpapiere, ■sondern um behördlich zu verwendende Papiere handelt, ergibt die weitere Betrachtung. Das kleine Blatt hat das Wappen in schwärzlicher Farbe, daneben außerdem noch vorgedruckt, aber schwer leserlich, eine Uebcrschrift, die etwa bedeuten konnte: »Del N. N. Antonio Prioli de Alvisc — Capitan estraordiriario delle Galeazze.« Das heißt: »Von N. N. Antonio Prioli de Alvise, außerordent lichem Kapitän der großen Galeeren (Ruderschiffe).« Also Name und Titel eines Schiffskapitäns, wobei das »außer ordentlich« ebenso aufzufassen sein wird, wie bei einem Professor e x t r a Ordinarius; e s t r a ordinario ist die Uebergangsform zu dem jetzt gebräuchlichen stra- ordinario. Darunter und auch auf der anderen Seite stehen handschriftliche Angaben mit Namen und Zahlen, schwer zu entziffern, für uns aber auch gleichgiltig. Fig. 16. Haunold, Leiten am Inn. Das große Blatt hat das Wappen rot aufgedruckt und in gleicher Farbe nahe der rechten Ecke die Zahl »25«, es war offenbar das 25. Blatt eines Buches, das für offizielle Eintragungen bestimmt war, und da es sonst leer ist, oben aber die handschriftliche Bemerkung »o r o 1 o g i o solare« (Sonnenuhr) trägt, so ist es doch höchst wahrscheinlich, daß das Blatt aus einem »L o g- buche« herstammt, dem offiziellen Schiffstagebuche, in das die Bewegung des Schiffes und alle sonstigen wich tigen Vorkommnisse einzuschreiben waren. Neben die von der Sonnenuhr abgelesene Zeit würden eben die anderen für die Bestimmung des Schiffsortes nötigen Angaben zu schreiben gewesen sein, wenn nicht — was geschehen wäre? Ich möchte mich nicht in überflüssige Mut maßungen verlieren, aber merkwürdig bleibt es immer hin, daß sich die beiden Blätter, das eine mit Notizen oder Aufträgen des Kapitäns, das andere aus dem Log buche eines Schiffes stammend, losgerissen von den übrigen wahrscheinlich durch nahezu zwei Jahrhunderte zusammengehalten haben. Venetianer einer Erhöhung der Stempelgebühren für Wechsel, und ihre Commerzkammer äußerte bei dieser Gelegenheit, »die Stämpeltaxe habe niemals vorher bestanden, sondern sey erst von der er- Fig. 17. Haunold, Wernstein. ioschenen italienischen Regierung im Jahre 1806 einge führt worden«. Zum Schlüsse meiner Ausführungen möchte ich noch besonders betonen, daß Herr Oberstleutnant Micnzil nicht denken darf, daß diese Zeilen eine Spitze gegen ihn enthalten wollen, wir Stempelsamrnler sind im Gegen- Fig. 18. Haunold, Ruine Hals. teile ganz zufrieden, daß uns sein Irrtum seine Bekannt schaft vermittelt hat.* Venedig hatte zur Zeit der Republik kein Stempel papier und auch nicht während es zum erstenmal bei Oesterreich war, wohl aber seit es 1806 dem Königreiche Italien war einverleibt worden, sowie dann später wieder unter Oesterreich. Noch im Jahre 1818 widerstrebten die * Herr Oberstleutnant M i c n z i 1. dem wir Einblick in die Zuschrift des Herrn Dr. Krucg gewährten, bemerkt hiezu, daß es ihm ferne gelegen sei, eine bestimmte Behauptung aus zusprechen. Selbst kein Stempelsamrnler, wollte er durch seine Zeilen Stempelsamrnler zu Nachforschungen über die Bögen an regen, eine Absicht, die erreicht zu haben, ihn herzlich freue.