Ilummer 12. Internationale Sammler-Zeitung. Seite 189. Verfügung, das tuir hier im Bilde wiedergeben. Es ist eine Gedenk- mcdaille auf die Eröffnung der k. k. priu. Kaiser Ferdinand llord- bahn in Wien (heute Teilstrecke der Österreichischen Staatsbahnen.) Der Huers zeigt das Gebäude der rtordbahndirektian in Wien, roie ?ig 8 es 1837 ausgesehen hat. Die Umschrift lautet: fl. P. Kaiser Ferdinands Flordbabn Eröffnet 1837. fluf dem Keuers gemährt man eine dampfende Lokomotioe. Ringsherum stehen die Warte: „Vim quis teneat Jungit Initio finem.“ (lllünzenfunde) Beim flbtragen der alten Kirche in Rot Jannowiß bei Kuttenberg in Böhmen inurde ein Gefäß mit 1030 Stück kleiner Silbermünzen gefunden. Es sind sogenannte „schwarze Iflünzen“ aus schlechtem Silber, roelche zu Ende des 14. und Anfang des 15. Jahrhunderts in Ungarn und in Bayern in Umlauf toaren und auch nach Böhmen gerieten. Ilach einer Kleidung des „Bukarester Tagblatt“ fand ein Bauer in der Gemeinde Cremenarri-Flamanda (flrgesch) einen Topf, der 407 Silbermünzen aus der Zeit Trajans, Hadrians, Domitians und Vespasians enthielt. Die lllünzen sehen so aus, als ob sie erst oor kurzem die Präge oerlassen hätten. Der roertuolle Fund tourde dem nationalen Ifluseum übergeben. Philatelie. (Briefmarken-lleuheiten.) Der Kongo-Staat hat die bisherigen überdruckten flusgaben durch neue Postmertzeichen ersaßt, die nun definitiuen Charakter haben. Die Zeichnung ist die alte geblieben. Inschrift: Congo-Helge. Zweifarbendruck, io. P., gez. 15. Brfm. 5 c. grün und schwarz, 10 c. karmin und schwarz. 15 c. oliogelb und schwarz. 25 c. blau und schwarz. 5o c. olio und schwarz Von Bhapal liegen neue Dienstmarken zu '/ 2 Anna (gelb grün), 1 flnna (karmin) und 2 Annas (blau) oor. Die Inschrift lautet: „H. JJ. Begum's Service-Bhopal State“, der Aufdruck „Service“. Als postalische Kuriosität sei der oon der Handelskammer in Amiens während des Poststreiks oerausgabte prooisorische 10 Cents-lflarke erwähnt. „La Circtie. Hhilaletique“ beschreibt die )Tlarke folgendermaßen: 10 Cents grün auf Untergrund, gebildet durch das Wappen oon Amiens in blafjblau. Von dieser Iflarke worden zirka 50.000 Exemplare hergestellt und zum größten Teile o rkauft. (Ein Bruch des internationalen Übereinkommens.) Italien überrascht die philatelistische Welt durch eine oliograue 5 Centesimi-Iflarke. Es bedeutet dies einen Bruch des internationalen Übereinkommens, mornach die annähernd gleichen Werte überall in derselben Farbe hergestellt werden sollen. Die 5 Centesimi- Iflarke müßte demgemäß wie beispielsweise die österreichische 5 Heller-lTlarke grün sein. (Eine eigentümliche Briefmarkengeschichte) macht zur Zeit in England oiel oon sich reden. Bis zur Erlöschung gewisser Bestimmungen der australischen Verfassung (im Jahre 1910) ist in jedem der sechs oerbiindeten Staaten oon Australien die bereits oor dem Bündnis geschaffene Briefmarke mit dem Bilde der oerstorbenen Königin Viktoria durch den Hational-General- postmeister beibehalten morden. Später soll dann eine Briefmarke mit dem Bilde König Edwards hergestellt werden. Ein Beamter der englischen Post hat nun in der leßten Zeit die Verwendung australischer Briefmarken mit dem Bilde der Königin Viktoria be anstandet Ein Brief, der oon Australien nach England — an eine Londoner City-Firma — adressiert war, wurde oom betreffenden Beamten als „nicht ordnungsgemäß frankiert“ befunden, da „die Behörden keine marken mit dem Bilde der oerstorbenen Königin annehmen könnten — sechs Jahre seien nämlich der längste hierfür zulässige Zeitraum.“ Da eine solche eigentümliche Auslegung der Postgeseße natürlich im Postoerkehre mit Australien die größte Störung heroorrufen müßte, hat sich die australische Regierung oeranlaßt gesehen, diese Angelegenheit sofort in die Hand zu nehmen, und augenblicklich findet über diese Affäre noch ein reger Tele gramm-Austausch zwischen den englischen und den australischen Behörden statt. Uersrtiiedenes. (Alte Kunst in Rom.) Ulan berichtet aus Rom: Die „Roma sotterranea“ des rühmlich bekannten Katakombenforschers I. B. De Rossi, deren erster Band 1864 erschien, ist ein oon der ganzen wissenschaftlichen Welt geschäßtes Werk. Im ersten Bande wurden die Calixtus-Katakomben geschildert, im zweiten (1867) und im dritten (1877) fand diese Schilderung ihre Fortsetzung. Der Tod De Rossis (1894) unterbrach die Weiterführung des Werks, das zunächst das Coemeterium der Domitilla behandeln sollte. Im Jahr 1895 oerfügte £eo XJJ.1, daß die Arbeit auf Grund des reichen hinter- lassenen fRaterials durch die Schüler De Rossis, Iflario flrmellini, Prof. Orazio Iflarucchi, Henry Sfeoenson und den Bruder De Rossis, Stefano, fortgesetzt werden solle. Aber oon diesen oier starben alle bis auf Iflarucchi Erst 1905 beschäftigte sich die päpstliche Kommission für christliche Archäologie wieder mit der Sache und beschloß, daß oon nun an jeder alte christliche Kirchhof in Rom in einem Spezialband behandelt werden solle, der alle historischen und kritischen Bemerkungen, die De Rossis Arbeiten so umfangreich machten, unterlasse, also sich auf die Beschreibung beschränke. Die Illustration des Kirchhofs der Domitilla kam oon Rechts wegen Iflarucchi zu, die der anderen wurde P. Giuseppe-Bonarenia 5 J., Baron Rudolph Kanzler und Iflonsignor Joseph Wilpert übertragen. Iflarucchi hat jeßt seine Aufgabe erfüllt und weist nach, daß das coemeterium Domitillae auf die Familie des Kaisers Vespasian zu- rückgehf, die in Flauius Clemens, dem Gemahl der flichte Vespasians, einen christlichen Iflärtyrer stellte. .Die Ausstattung der Sch lasse r in Brüssel und Laeken.) ln den leßten Tagen berichtete die Presse wiederholt, daß der König den Verkauf der Kunsfgegenstände, welche die der Krone gehörigen Schlösser in Brüssel und tacken schmücken, fort- seße und die Verkaufsabsichten des Königs sich auch auf die Iflöbel erstreckten Leopold 11. steht in der Tat mit Pariser Geschäfts leuten zu diesem Zwecke in Unterhandlung. Eine Persönlichkeit, die die Einrichtung und die Geschichte der beiden Schlösser gut kennt, gibt in einem Brüsseler Blatt folgende Schilderung: „Es handelt sich hier nicht, wie irrtümlich behauptet wurde, um alte Iflöbel oon hohem künstlerischem Werte. Bis zum Jahre 1850 dem Jahre der Aufrichtung des belgischen Königsthrones — ent hielt das Brüsseler Schloß nur das Iflobiliar des ehemaligen Prä fekten der Dyle, und dieses war keineswegs luxuriös. Dagegen war das Palais d’Orange, das heute das Palais des fleademies ist, mit prächtigen Iflöbeln und wertoollen Gemälden ausgestattet. Hach einem im Jahre 1837 getroffenen Abkommen wurde derjenige Teil des Iflobiliars, der der königlichen Familie Hol ands als persönliches Eigentum gehörte, nach dem Haag gebracht, flach dem Tode des Prinzen oon Oranien, der stark oerschuldet war, wurde dessen nachlaß uersteigerf, und der belgische Staat kaufte bei dieser Ver steigerung mehrere Gemälde, die heute im Brüsseler Ifluseum sind. Während der ganzen Regierungszeit Leopold I. waren die könig lichen Schlösser nur sehr unzureichend möbliert und waren außer dem auch räumlich nicht oon der heutigen Bedeutung. So wurde z. B. der große oon ßallat gebaute ßallsnal und der Flügel, den man den „der fremden Herrscher“ nennt, erst unter Leopold 11. gebaut. Als dieser im Jahre 1865 den Thron bestieg, nahm das Parlament ein Geseß an, dessen erster Artikel die Höhe der Zioil- liste für die Dauer seiner Regierungszeit festseßte und dessen Artikel 2 bestimmte, d ß die königlichen Residenzen in Brüssel und Laeken dem Herrscher zur Verfügung gestellt würden und die Zioilliste für ihre Unterhaltung und Ausstattung aufzukommen hätte. Gleichzeitig oerfügte der leßtere Artikel jedoch noch weiter, daß dem König ein außerordentlicher und einmaliger Kredit oon 700.000 Franken gewährt werden solle. Damals kaufte der König nicht alte Iflöbel, sondern er bestellte bei einer großen Fabrik des Faubourg St. Germain in Paris flachbildungen alter Iflöbel, die sehr gut ausgeführt wurden und auch ziemlich teuer waren, aber natür lich doch nicht den Wert originaler Schöpfungen hatten.“ — Ulan kann nun die Frage aufwerfen, ob und inwieweit der König das Recht hat, diese Iflöbel, die aus den Iflitteln einer staatlichen Schen kung angeschafft wurden, zu oeräußern, da sie infolgedessen doch eigentlich Staatseigentum sind. Wenn der oom König begonnene Verkauf beendigt sein wird, werden dann noch souiel Iflöbel übrig sein, daß sie einen Wert oon 700.000 Franken darstellen? Diese sehr heikein Fragen machen es wahrscheinlich, daß nach dem Tode des Königs Schwierigkeiten bei der Regelung der Hinterlassenschaft eintreten werden. Die Prinzessin Luise wird sicherlich ihre An-