Seite 198 Internationale Sammler-Zeitung. Rümmer 13 für das Vertrauen der ganzen Künstlerschaft roäre | es äußerst mich Hg, roenn sich jene Personen, m eiche einem Sachoerständigenkollegium in Urheberrechtssachen ange hören, oon Zeit zu Zeit eingehend mit der Überprüfung des Urheberrechtsschußes im allgemeinen und auch dem der Kunstporfräts im besonderen befassen möchten, falls die bestehenden Gesekes bestimm u ngen nicht in jedem falle als zureichend erkannt roerden sollten für einen genügen den Schul] nicht nur der materiellen, sondern auch der persönlichen und ideellen Interessen der Künstler, müßten diese jetoeils eine entsprechende Abänderung erfahren, damit jeder einzelne praktische fall nach festgelegten j Prinzipien erledigt roerden kann. Wie bei anderen Prozessen, so roird auch bei Ur heberrechtsprozessen meist ein Ausgleich angestrebt und ich denke mit Unrecht, nicht für die Parteien, — die sind schmer zu überzeugen — aber für die Schulung des Rechtsgefühls der Allgemeinheit. Im niotiuenberichtzum Ösferr. Urheberrechtsgeset], der uns einen tieferen Ginblick in die Intentionen des Geseßes gemährt, roird betont, dal] die Geseßgebung es sich zur Aufgabe stellte, den Wünschen der beteiligten Kreise nach entsprechender Befestigung und Crroeiterung der Urheber rechte der Künstler Rechnung zu tragen, Gs ist nicht an zunehmen, dal] es der Kommission des Herrenhauses und dem Urheberrechtsausschufj des Abgeordnetenhauses im Jahre 1895 entgangen sein könnte, roenn sich der Schuß des oorliegenden Geseßes nicht ebenso auf die Werke der Porträtkunst roie auf die freien Kompositionen erstrecken roürde. Sollten sich aber die Ansichten der beteiligten Kreise über diesen Punkt innerhalb der 15 Jahre, roelche seit dem Inkrafttreten des bestehenden Österr. Urheber- rechtsgesetjes uerflossen sind, geändert haben, dann müßten gelegentlich einer Reuision des Gesekes die Bestimmungen für die Porträtkunst reformiert roerden. Schließend möchte ich resümieren: Gingriffe in das Urheberrecht liegen beim Porträt dann uor, roenn abge sehen oon jenen Ähnlichkeiten, roelche durch die Dar stellung ein und derselben Persönlichkeit oon oornherein gegeben sind, dem fraglichen Werke eine Reihe oon sonst nur dem betreffenden Öriginalroerke anhaftenden Charak teristiken in der Darstellung zu entnehmen sind, roas dann umso scheuerer zu beurteilen ist, roenn nicht beide Werke zu gleicher Zeit und auf Grund gleichroertiger Umstände unmittel bar nach dem Heben modelliert, gemalt, gezeichnet etc. sind. Gs roäre zu roünschen, roenn sich in allen Staaten Künstler und Geseßeskundige mit diesen fragen befassen möchten und gelegentlich oergleichsroei.se auf dieses Thema zurückkommen roiirden, damit man an der Hand der Vor züge und Rachteile uerschiedener Urheberrechtsgeseße an deren Verfeinerung, Veroollkommnung und einheitlichen Aus gestaltung arbeiten könnte, um schließlich zu einem den Grrungenschaften der Reuzeit oollständig an gepaßten inter nationalen Urheberrechte zu gelangen. Rgsn [M] CSD Rsnrcgn D^DCSD RggnRgri DSCCSD Aus der Beschichte des Glases. ln Paris ist soeben eine Glaskunstausstellung eröffnet morden. | Das gibt dem „Gaulois“ Veranlassung, daran zu erinnern, daß die Kunst des Glas achens in Frankreich fast auf eine noch ruhmoollere Geschichte zurückblicken kann, als in anderen ländern. Bereits im 7. Jahrhundert gingen llleister der damals noch jungen Kunst nach Cngland, um die Kathedrale uon Hark mit den neuartigen, so rounderbar durchsichtigen Fensterscheiben zu Derschen. Den Degen an der Seite, als gälte es einen Kampf des Dichtes mit der Dunkelheit jener Jahrhunderte, hantierten sie an ihren Öfen und ersetzten zum Staunen aller ITlitlebenden die Ölpapiere und die gemachste Ceinmand in den Fenstern durch das schöne klare Glas, „roelches den Strahlen der Sonne widerstand“. Aber die neue Kunst fand alsbald Gegner, und im Jahre 1580 mußte Bernard Pallissy in einem Briefe zugeben, daß „die neue Kunst oon den Vornehmen uerachtet roird, meil auch der gemeine lllann nutzen daraus zieht.“ Damals roird Venedig Frankreichs großes Vorbild. Seine Glasmeister roerden uon Heinrich III. uon Frankreich geadelt und oerbreiten ihre Kunst in Florenz und lleapel, Wien, St. Germain und Flandern, und der Rat der Zehn, der den Fortschritt seiner Glashütten in Ulurano bedroht sieht, legt Todesstrafe darauf, roenn einer dieser Glasmeister nicht nach Venedig zurückkehrt, immer höher steigt das Ansehen der Glasmacherkunst, und der Bruder Fabro, der ITIönch uon Ulm, erzählt, roie der Doge und der Senat uon Venedig einst einen deutschen Kaiser besonders habe ehren roollen und ihm den Begrüßungstrunk in einem Glaspokale uon unberechenbarem Werte kredenzte. Der Kaiser hob den Becher, um ihn anzusetzen, aber im nächsten Augenblick entfiel er seiner Hand und zerschellte auf dem IRosaikboden. „Was habe ich getan?“ rief er aus und tat, als roäre er aufs höchste betrübt, „aber da sieht man roie der den Vorzug goldener und silberner Gefäße: da be halten sogar die Scherben ihren Wert“. Der Rat ließ sich das nicht zroeimal sagen und bot künftigen Kaisern, die Beschützer der Re publik roaren, immer nur Becher aus Gold dar. König Karl VI. uon Frankreich oerlieh den Glasmeistern oon Poitou alle Prioilegien der Adligen und bestimmte, daß sie frei uon allen Steuern und Kontributionen sein sollten, und daß sie „roegen besagten filetiere als Adlige erachtet roerden müßten!“ Der gute König Rene uon Anjou erklärte, daß die Vornehmheit und der Adel der Glasgießer Berufessache des Candes und der Öffentlichkeit sei. ln manchen Städten der Hormandie rourde den großen Glasbläserfamilien manches Vorrecht eingeräumt, mit den Kriegen in Italien und mit den llledicis kamen Glasbläser in IRenge nach Frankreich. Sie führten die Kunst der Olasemaille ein, erfanden die Kunst, in Siegelerde zu arbeiten und ferner die Glasmalerei. Frankreich roar auch das fand, roo man in Tourlauille die erste Spiegelfabrik gründete. Huch auf diesem Gebiete hat der Fortschritt der Zeit eine große Ver billigung herbeigeführt. Der Preis für den Quadratmeter ist auf 33 Fr. gesunken, während er im Jahre 1702 sich auf 165 Fr. belief.