Hummer i-8 international e $Vi i n m 1 e r - Z e i t u li g dem er 1452 den Herzog Fudwig non Saooyen zum neuen Herrn ernannt hatte, die österreichischen überall an den Toren austilgen und durch saooyische ersehen lief), flls im folgenden fahre Prinz Amadeus die Stadt be suchte; lief) man ihm zu Ehren auch einen sanoyischen Wappenschild in ein fernster der großen Ratsstube machen, und als er 1469 mit seiner Gemahlin den Besuch wieder holte, erhielt sogar ein fenster in seinem Schlafgemach den gleichen Schmuck. Flach größer aber mar die freude, als im fahre 1478 freiburg freie Reichsstadt wurde und man das saooyische Kreuz an den Stadttoren durch den Reichs adler ersehen konnte. Damals lief] der Rat den Glas maler Urs Werder non Bern kommen, damit er neun groije Glasgemälde mit dem Staatswappen und dem Reichs schilde darüber anfertige, die in den fenstern der Kirche St. Flikolaus, des Rathauses und der Kanzlei, jedermann sichtbar, dieses freudige Ereignis bestätigen sollten, flls dann die Stadt 1481 in den Bund der Eidgenossen auf genommen wurde, machte sich kurze Zeit darauf einer ihrer angesehensten Bürger auf die Reise, um non den neuen Bundesgenossen ihre Wappen zum Schmucke derRats- stubezu erbitten, welche seit 1505 als llfeisterwerke des Berner Glasmalers Hans funk in deren fenstern erglänzten. Dafür gehörte der Rat dieser Stadt fortan zu den freu digsten Gebern non Wappenscheiben nach den Fanden der neuen freunde. Solche Stiftungen aus politischen, resp. staatsrecht lichen Gründen erhielten sich sogar noch zu den Zeiten, als die fenster- und Wappenschenkungen in ihrer groljen Mehrzahl zu reinen Gunst- und freundschaflsbezeigungen geworden waren. Schon 1481 hatte der Rat non frei burg sein Wappen in die Kirche non Kerzers mit der Be gründung geschenkt: „vehu (vu) quil soiit uostres.nach dem die Eidgenossen im Jahre 151.4 an Stelle des alten Dynastengeschlechtes der Grafen non Höchberg non Stadt und Herrschaft Fleuenburg Besit] ergriffen hatten, stellte der in ihrem Flamen regierende Fandoogt Flikolaus Halter wenige fahre später das Gesuch, sie möchten in das grofje Rundfenster der Kathedrale ihre Wappen stiften, damit diese aller Welt oerkünden, dal] diese Stadt unter ihrem llfachtschut] stehe. Lind noch im fahre 1576 fügen die Fandleute zu Gantenschwil, einem Dorfe im Gebiete des alten Kantons Bern, ihrem Bittgesuche um fenster und Wappen in ihre Kirche die Begründung bei, sie wohnten weit weg non ihren (reformierten) Herren und hart an der Grenze des (katholischen) Fuzernergebietes. Demnach sahen sie in dem heimischen Staatswappen als Schmuck eines der Kirchenfenster geradezu ein Schulpnitte! gegen Übergriffe ihrer andersgläubigen Hachborn. Es kann darum nicht befremden, daf], wenn in einem öffentlichen Fokale das geschenkte Standes- oder Stadtwappen bös willig zerbrochen wurde, die betroffene Regierung dies als eine Beleidigung empfand. So klagten im fahre 1527 bei Ausbruch der Reformationswirren die Zürcher Ge sandten den eidgenössischen Boten „was Schmach und Schande den non ihren Herren geschenkten Wappen und fenstern mit Zerschlagen und sonstwie begegne“. Und in der Tat wurden in den beginnenden Religionskriegen nicht selten an den Wappenscheiben der Gegner unoer- nünftige Racheakte ausgeübt, Diese staatsrechtliche Bedeutung, welche man den Wappenschenkungen der eidgenössischen Stände beilegte, wurde dann in der folge nicht selten dazu benut]t, um damit die Bittgesuche um Schenkung non Wappenscheiben zu begründen, indem man beifügte: „die fremden sollen sehen, wem wir gehören“. Allein weder die Schenkungen aus religiösen, noch die aus politischen, resp. staats- oder herschaftsrechtlichen FFlotioen hatten oermacht, der Glasmalerei die Bedeutung Seite 275 für die Eidgenossenschaft zu oerschaffen, welche ihr seit dem Ende des 15. fahrhunderts während mehr als zwei hundert fahren zukam. Erst als das fenster- und Wappen schenken zur Volkssitte geworden war, an der sich alle Kreise beteiligten, oom Patrizier und Ratsherrn bis hin unter zum Gemeindehirten und Rachrichter, wurde die Glasmalerei zu einer Kunstbetätigung mit nationalem Ge präge, welche in ihren guten Feistungen die der Hach- barstauten weit überflügelte. Das kam so. Bis zur ruhmreichen Beendigung des Krieges, den die Eidgenossen während der fahre 1474 bis 1477 mit Unterstütjung ihrer Hachborn aus Süddeutschland gegen Karl den Kühnen oan Burgund führten, waren die ein zelnen Bundesglieder, Städte und Fänder, oar allem darauf ?ig. 2. bedacht, die oerfügbaren Mittel zur Befestigung ihrer Hoheitsrechte und zur Erweiterung ihrer territorialen Ge biete zu oerwenden. Wahl wurden in einzelnen Städten durch die Bürgerschaft ansehnliche Kirchen gebaut und mit einigem Aufwande oon Werken der bildenden Kunst ausgestatfet; allein mit Ausnahme der Münster zu Bern und freiburg waren es doch im allgemeinen bescheidene Unternehmungen Denn es fehlten dem Fände die geist lichen und weltlichen fürsten, welche in monumentalen Prachtbauten sich bleibende Denkmäler schaffen wollten, fm allgemeinen gab man sich damit zufrieden, wenn die Kirchen überhaupt fenster aus dem trüben und undurch sichtigen Waldglas besagen und in den Rats- und Patri zierhäusern wenigstens eine Stube sich dieses Vorzuges erfreute. Eine größere Unternehmungslust fing sich erst zu regen an, als die Besiegung des mächtigsten feindes nicht nur den bisherigen Besil] an Fändergcbieten garan-