Nr. 6 Internationale Sammler-Zeitung. Seite 85 zusammengefügt wurde, bekam eigene Stempel, deren Einzelbedeutung noch nicht völlig klargestellt ist. Vor übergehend gab cs einen von Bayern und Oesterreich zusammen verwalteten Besitz in Kreuznach, der sich auch auf dem ausgegebenen Stempelpapiere als gemein sam kenntlich machte. Im Jahre 1818 bekamen dann die österreichischen Kronländer wieder den gleichen Papierstempel. Diesmal wurde der Vorratsstempel nicht durch besondere Zeichnung hervorgehoben, er unterschied sich von dem Erfüllungsstempel nur dadurch, daß diesem ein Kontroll stempel beigedruckt wurde. Es gab Stempelämter in Wien, Linz, Graz, Laibach, Innsbruck, Prag, Brünn, Lemberg und Zara. In Triest wurden einem alten Privilege zufolge keine Stempel eingeführt. Fium e, das mit Illyrien wieder an Oesterreich gekommen war, wurde das zweitemal an Ungarn geschenkt und dadurch der Stempelpflicht entledigt. Im lombardisch-venetianischen König reiche wurde immer noch im wesentlichen das fran zösisch-italienische Stempelgesetz aufrecht erhalten, vor erst sogar noch mit der alten Währung (die italienische Lira gleich dem französischen Frank); bei der Um änderung der Währung (die österr. Lira gleich dem Zwanziger, also ein Drittel-Gulden C. M.), wurden dann auch die Wertangaben umgerechnet und neue Formen eingeführt; sie blieben, wie früher, im Venetianischeu etwas anders, als im Mailändischen. Im Jahre 1 8.3 6 wurden neue, mehr künstlerisch ausgeführte Formen eingeführt, diesmal wieder mit einem Vorratsstempel, der sich von dem Erfüllungs stempel durch die Abwesenheit des Buchstabens für das Stempelamt unterschied. Die Stempelämter blieben die gleichen, wie auch das Stempelgesetz vom Jahre 1802 unverändert blieb. Im Jahre 1 8 4 0 wurde umgekehrt ein neues Stempelgesetz eingeführt, aber die alten Formen vorerst beibehalten, später ein wenig modernisiert, insoweit eben nicht neue Werte geschaffen wurden. Es gab jetzt Stempel zu 3, 6, 10, 15, 30 und 45 Kreuzer, ferner zu L, 2, 3, 4, 6, 8, 12, 16 und 20 Gulden. Im lombardisch-venetia nischen Königreiche wurden die Gesetze und auch die Ausführung der Formen von da ab den österreichischen ähnlich gemacht. Da das Königreich in 17 Provinzen ge teilt war, ergaben sich daraus 17 Stempelämter mit sieb zehnerlei Bezeichnungen; die Wertangabe blieb in Lire und Centesimi. Die Revolution im Jahre 1848 und 1849 machte sich durch Ueberdrucke und dergleichen be merkbar. Auch der Verbrauchs Stempel wurde neu geordnet. Die Stempelämter blieben vorläufig die gleichen. Das Jahr 1 850 brachte eine »provisorische« Ge bührenordnung, die im wesentlichen noch jetzt giltig ist. Es wurden neue Werte verausgabt zu 1 Kreuzer und zu 5, 10, 14 und 18 Gulden. Die im Jahre 1846 von Oester reich okkupierte ehemalige Republik Krakau, welcher bis dahin das frühere polnische Gebührenrecht belassen war, wurde nun dem österreichischen unterordnet und bekam ein Stempelamt. Das wichtigste Ereignis war aber die Heranziehung der ungarischen Länder zum österreichischen Gebührenwesen. Das eigentliche Ungarn war in fünf Verwaltungsbezirke geteilt worden, außerdem noch Kroatien, die Woiwodina und Siebenbürgen mit Stempel ämtern bedacht, so daß acht neue Stempelämter auf den Erfüllungsstempeln erkenntlich zu machen waren. Außer dem bekamen diese noch die besondere Einrichtung, daß ein auswechselbarer Datumstempel an der Zeichnung an gebracht war, im übrigen blieb dieselbe Zeichnung wie bei den Österreichischen. Das Jahr 1852 brachte noch einen 2 Kreuzer- Stempel und das Jahr 1853 endlich die Einführung des Stempelwesens und gleichzeitig die Errichtung eir.es Stempelamtes in T r i e s t. Da nun 1 8 5 3 schon die Z e i t u n g s s t e m p e 1- m arkc n, 1854 die allgemeinen Stempel- m a r k e n sowie solche für Ankündigungen und Kalender eingeführt wurden und die eigentlichen Stempelpapiere im Jahre 1858 außer Geltung gesetzt wurden, so könnten wir ja jetzt unseren flüchtigen Uebcrblick schließen. Aber nur noch wenige Worte. Der Verbrauchsstempel wurde, auch nachdem eigene Stempelmarken dafür vorhanden waren, weiterhin als Signatur aufgedruckt bei A n k ii n d i g u n g e n bis zur Aufhebung im Jahre 1874, bei Zeitungen und K a- I c n d e r n bis 1899, bei Spielkarten bis jetzt und in der Anfdruckung von Rechnungsstempel-Signaturen und dergleichen hat sich eigentlich eine Erneuerung des alten Gebrauches eingestellt. Ferner wie nach Erfindung der Briefmarken zuerst alles mögliche nur durch bewegliche Marken gemacht wurde und erst späterhin sich hcrausstellte, daß manches durch Einprägung auf ein Formular geeigneter herzu- stellcn sei, wodurch dann die sogenannten Ganzsachen entstanden, so erging es ähnlich bei den Stempelmarken, auf die dann nach einiger Zeit Blankette mit einge drucktem Stempel für Wechsel, für Promessen, für Frachtbriefe für Jagd- und Fischereikarten u. s. w. folgten, die einigermaßen an alte Stempelpapiere er innern. Ueberlassen wir diese aber den Stempelmarken sammlern, es gibt noch bei dem eigentlichen Stempel papiere allerlei zu bemerken. Als im Jahre 1859 die Lombardei an das in Bildung begriffene Königreich Italien fiel, hatte man dort noch Stempelpapier, während in der österreichi schen Lombardei schon Stempel marken eingeführt waren, man beließ vorerst das österreichische Gebühren wesen, erzeugte aber ein Stempelpapier, das dem zuletzt in der Lombardei üblichen nachgebildet war, nur daß die Wertangabe nicht in Lire und Centesimi, sondern >n Fiorini und Soldi ausgedrückt war, da ja mittlerweile auch in der Lombardei die Oesterreichische Währung mit Gulden und Kreuzern war eingeführt worden. Natür lich hat das für uns Oesterreich-Sammler ein gewisses Interesse. Ganz ähnlich wurden in Bosnien und der Herzego wina nach der Okkupation (1878) sowohl Stempelpapiere als Stempelmarken eingeführt, die den früheren türki schen ähnlich waren und die Werte zwar in österreichi scher Währung, aber aus den türkischen Angaben um gerechnet erhielten, wodurch recht sonderbare Ziffern herauskamen. Dann ist sowohl Montenegro als Liechten stein durch die Währung mit uns verbunden, Münzen und Marken dieser Länder werden in Wien erzeugt; es ist begreiflich, daß uns auch das Stempelwesen dieser Länder interessiert. Montenegro hat die fiskalischen Stempel nur als Marken eingeführt; Liechtenstein hatte von 1809 bis 1879 S t e m p e 1 p a p i e r, das uns genau bekannt ist. Ferner regierten in P a r m a Maria Luise bis zu ihrem Tode, in Modena und T o s k a n a Fürsten aus dem Hause Oesterreich bis zur allgemeinen Erhebung Italiens, auf ihren Stempelpapieren kehrt oft und oft das habsburg-lothringische Wappen wieder, Grund genug, daß wir uns auch dafür interessieren. Freilich sind dafür die Vorarbeiten noch nicht weit gediehen, so daß uns