Nr. 8 Internationale Sammler-Zeitung. Seite 127 Qovaert Flinck, im Werte von 8000 Mark bezeichnet worden war. Das Bild wurde für den Preis von 6000 Mark von dem, die Versteigerung leitenden Beamten der Firma Lepke, Kr., für Rechnung des Generaldirektors der Königlichen Museen, Ge heimrat Bode, versteigert, der es dem Kaiser Friedrich-Museum in Berlin schenkte. Der Kaufmann E. behauptete nun, daß es sich tatsächlich um einen echten Rembrandt gehandelt habe. Im »Jahrbuch der Kunstsammlungen« habe Bode nämlich den Nachweis geliefert, daß das. Bild ein echter Rembrandt sei. E., der von dieser Veröffentlichung erst durch die Zeitung erfuhr, focht den Verkauf gegenüber Bode wie auch Kr. an, weil er getäuscht worden sei; denn Bode habe die Echtheit des Bildes gekannt, das ja jetzt auch im Kaiser Friedrich-Museum als echter Rembrandt bezeichnet werde. Er erhob Klage gegen den Fiskus, vertreten durch das Generaldirektorium der König lichen Museen in Berlin, auf Herausgabe des Bildes. Im Pro zeß leugnete Bode, daß es sich um einen Rembrandt handle, und bestritt die Berechtigung des Klägers zur Klageerhebung, weil nicht er, sondern Lepke der Verkäufer sei. Die Klage wurde deshalb auch vom Landgericht Berlin I wegen mangelnder Aktivlegitimation abgewiesen. Die Berufung des Klägers wurde vom Kammergericht zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hielt den Einwand der mangelnden Aktivlegitimation für durch greifend. Die Versteigerung der Gemäldesammlung sei eine der vielen Kunstauktionen, für die nach § 38 der Gewerbeordnung die Ministerialverordnung vom 10. Juli 1902 betreffend den Um fang der Befugnis der Versteigerer, maßgebend sei. Daraus, daß Lepke auf den Katalog Bezug genommen habe und aus der ganzen Art des Geschäftbetricbes gehe ohneweiters hervor, daß der Versteigerer die Auktion im eigenen Namen für Rech nung des Klägers vorgenommen habe. Er habe somit die Stellung eines Kommissionärs, Wenn der Kläger einwende, daß er wegen der Katalogaufschrift »Galerie Hermann E.« selbst als Verkäufer anzusehen sei, sei dementgegen aus dem sonstigen Kataloginhalt zu folgern, daß Lepke im eigenen Namen die Ver steigerung habe vornehmen wollen. Die Anwendbarkeit des § 164 BGB. sei deshalb nicht gegeben. Auch die Behauptung des Klägers, daß, wenn der Inhaber der Galerie genannt werde, auch auf dessen Rechnung verkauft werde, treffe nicht zu. Es komme vielmehr auf die Bedingungen an, unter denen der Ver kauf erfolgt sei. Arizunehmen sei, daß die Bedingungen des Katalogs für den Verkauf maßgebend seien. In diesem Falle sei aber auch allein das Kunsthaus als Verkäufer anzusehen. Komme aber als Verkäufer nur Lepke in Betracht, so könne auch er allein den Verkauf anfechten. Da die Anfechtung des Klägers also unbegründet sei, bestehe der Verkauf zu Recht. — Die Revision machte hingegen geltend, daß aus dem Katalog nicht ohneweiters folge, daß die Versteigerung im Namen der Versteigerer geschehe. Wenn es sich um größere Galerien handle, sei jedem Käufer klar, daß der Auktionator im Namen des Besitzers der Gemälde verkaufe. Nach § 181 BGB. sei der Kauf für Bode insofern nichtig, als Kr. nicht habe selbst kaufen können. Die Revision hatte Erfolg. Das Urteil der Vorinstanz wurde vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache zur ander weitigen Verhandlung zurückverwiesen. (Ein S c h u t z z o 1 1 a u i moderne Kunstwerke) Vor kurzem ist dem australischen Parlament der Entwurf eines neuen Zolltarifes vorgelegt worden; er enthält eine Bestim mung, die in ihrer Art wohl ein Unikum darstcllt. Australien will künftig auf alle modernen Oelgemälde und Aquarelle, also auch auf die Werke lebender Künstler einen Zoll in der Höhe von 25 Prozent des Wertes erheben! Ausgenom- m e n sollen nur die Schöpfungen einheimischer Künstler oder Kunstschiiler sein. Man nimmt an, daß diese ungewöhn liche Bestimmung auf Betreiben einiger australischer Maler aufgenommen wurde; diese einheimischen Künstler hoffen wahrscheinlich, durch den schweren Schutzzoll die Einfuhr ausländischer Kunstwerke zu unterbinden und damit die austra lischen Sammler und Kunstfreunde zu zwingen, die Arbeiten moderner australischer Maler zu erwerben. Die Bestimmung hat bei den Kunstinteressenten und bei den Schriftstellern leb haften Protest hervorgerufen und einer der führenden Kunst kritiker äußerte sich über das Projekt: »Keine wahnsinnigere Idee gegen das Wesen der Kunst und der Kultur ist je aus geheckt worden. Der Tarif will Gemälde zollfrei lassen, die für öffentliche Galerien bestimmt sind, sagt aber damit dem privaten Sammler: Wenn du gesinnt bist, die Kunstschätze deines Heimatlandes zu bereichern, mußt du 25 Prozent Strafe zahlen. Mit solchen Mitteln wird die Kunst nicht gefördert. Und mit solchen Mitteln wird man auch die Sammler nie zwingen können, ihre Wände mit zollfreien australischen Bildern zu behängen. Damit hindert man nur den Zufluß guter Kunst und damit die künstlerische Entwicklung unseres Volkes. Diese Bestimmung des neuen Zolltarifes ist ein Verbrechen, das unter allen Umständen verhindert werden muß. Sie unter stützt nur die Halbkönner und die Leute von schlechtem Ge schmack, die auf diesem Wege die Absatzmöglichkeiten für minderwertige Produkte steigern möchten.« Ausstellungen. Amsterdam. Internationale Ausstellung. Bis 8. Juni. Berlin. 24. Ausstellung der Sezession. Bis Ende August. — Frühjahrsausstellung des Berliner Kiiristlerbundes. Er öffnung 20. April. — Große Berliner Kunstausstellung. 27. April — 29. Sep tember. Dresden. Große Kunstausstellung 1912. Eröffnung 1. Mai. Düsseldorf. Frühjahrs-Ausstellung Düsseldorf 1912. Bis 14. April. Leipzig. »Leipziger Jahresnussteilung 1912«. Bis Ende Juni. München. Jubiläums-Ausstellung der Münchener Kiinstler- genossensehaft. Nizza. Ausstellung der Primitiven. Paris. Salon du Champ de Mars. 15. April — 30. Juni. — Salon Champs Elysees. 30. April •— 30. Juni. Salzburg. Kunstverein. Oster-Kunst-Ausstellung. Bis 28. April. Venedig. X. Internationale Ausstellung. 23. April — 31. Oktober. Wien. Künstlerhaus. Jahresausstellung. Bis Mitte Juni. — Sezession. Frühjahrsausstellung. Auktionen. 15. bis 17. April. Berlin. Kunstauktionshaus Gebrüder H e i 1 b r o n. Künstlerischer Nachlaß Reinhold Begas; Ge mäldesammlung Professor Alfons Spring und Hofzahnarzt Karl E I c h i n g e r (München). 16. April. Amsterdam. R. W. P. de V r i e s. Französische und englische Kupferstiche in Farben, Schabkunst und Punk tiermanier, des 18. Jahrhunderts. Kolorierte Karikaturen vom Anfang des 19. Jahrhunderts. Sammlung Frau Dr. P. Q. Brondgeest. 16. April. Köln. Matth. Lempertz (Peter Hau stein). Gemälde neuzeitlicher Meister. 17. und 18. April. Frankfurt a. M. Rudolf Bangel. Alter tümliche Zimmereinrichtungen, bestehend aus Mobiliar, Ge mälden und Zubehör in verschiedenen Stilarten, aus hiesigem Privatbesitz,