Nr. 3 Internationale Sa m m 1 e r - Z e j t u n g. Seite 27 sie genau anzusehen. Einmal wurde aus Schweden eine Sendung solcher Bilder zurückgeschickt, weil man erkannt hatte, daß es Kopien waren. Aber niemand glaubte an einen Schwindel, man hatte im Gegenteil Mitleid mit dem armen Rittergutsbesitzer, der da eben auch einmal einem Schwindler aufgesessen war. Das Geschäft ging ungestört weiter. Bis dann einmal die Sache doch aufkam. Sicher hat man in dem Prozeß, wenn er auch recht gründlich geführt wurde, noch lange nicht alle Schwindeleien aufgedeckt, die von den zwei Gaunern begangen worden sind. Immerhin, zur Verurteilung reichten die bewiesenen Fakten reichlich aus.'Peitz wurde auf drei Jahre ins Zuchthaus geschickt und muß zehn tausend Mark Geldstrafe zahlen, Cordes bekam andert halb Jahre G ef ä n g n i s, die Verkaufsvermittler Predi ger und Becher neun und sechs Monate Gefängnis. Aber die frechen Schwindler geben sich noch nicht geschlagen. Sie meldeten die Berufung an. Vielleicht taten sie das nur, um weiter von sich sprechen zu machen und so Reklamekosten für ihr nächstes Unternehmen zu ersparen. Sie haben mit dem Leben noch lange nicht abgeschlossen, sicher planen sie schon wieder „ne große Sache“. c Die neue preußische } erSteigerungsordnung. Im Folgenden teilen wir die mit Erlaß des preus- sischen Ministeriums für Handel und Gewerbe vom 12. Dezember 1927 ungeordneten Aender ungen der Vorschrift für Versteigerer vom Jahre 1902 mit: 1. Ziffer 6 erhält folgenden Zusatz: „Den Ver steigerern ist es verboten, Vorbesichti- g u n g e n der zu versteigernden Gegenstände an den Sonn- und Festtagen sowie an den Werktagen zu einer Zeit, in der die offenen Verkaufsstellen ge schlossen sein müssen, zu veranstalten oder sich an der Veranstaltung solcher Vorbesichtigungen zu be teiligen. Die Ortspolizeibehörde kann jedoch Vorbesichti gungen von Gegenständen, die einen wissenschaft lichen oder künstlerischen Wert haben, aus n a h m s- weise zulasse n.“ 2. Ziffer 17 wird durch folgenden zweiten Absatz Ergänzt: „Der Versteigerer ist ferner verpflichtet, den von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bestellten und polizeilich bestätigten Vertrauens leuten, die von der Polizeibehörde zu ihrer Be ratung, insbesondere auch bei der Ueberwachung einer Versteigerung, als Sachverständige herange- zogen werden, den Aufenthalt in den für die Ver steigerung bestimmten Räumen zu gestatten und ihnen dort auf Verlangen das Sammelheft und die N i e d e r s c h r i f t über die Versteigerung zur Einsicht vorzulegen. Diese Sachverständigen sind ferner berechtigt, zu verlangen,' daß ihnen über die Versteigerung und die damit zusammenhängenden Geschäftsvorgänge wahrheitsgetreu Aus- k u n f t erteilt und zu deren Nachprüfung E i n s i ch t in die Geschäftsbücher gewährt wird. In Ab wesenheit von Polizeibeamten haben die Sachver ständigen ein schriftliches Ersuchen der Polizeibe hörde bei sich zu führen und auf Verlangen vorzu legen. Polizeiliche Befugnisse, insbesondere das Recht zur Anwendung von Zwang, werden durch dieses Er suchen nicht erteilt.“ 3. Ziffer 18 erhält folgenden letzten Absatz: „Uebernimmt der Versteigerer die Versteigerung von Kunst- und kunstgewerblichen Gegenständen, also von Gemälden, Holzschnitten, Zeichnungen, Bronzen, Kupferstichen, Radierungen, Kunstdrucken, Berliner, Sevres, Meißner, Wiener usw. Porzellan, Gobelins, echten Teppichen, kunstgewerblichen Mobiliar u. a., desgleichen von Münzen, Autographen, Büchern und Briefmarken, so hat er gleichzeitig mit der lleber- sendung der. Anzeige, des Auftrages und des Ver zeichnisses der zu versteigernden Gegenstände sowie dessen Abschrift an die Ortspolizeibehörde (Ziffer 30, 31) der für den Ort der Versteigerung zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Abschrift der Anzeige und des Verzeichnisses zu übersenden.“ Diese Aenderungen treten sofort in Kraft. Gßronid. AUTOGRAPHEN. (Versteigerung bei H e n r i c i.) Aus Berlin wird uns geschrieben: Die am IS. und 19. Jänner bei K. E. Henrici stattgefundene Autographen - Versteigerung ver einigte, wie immer, eine große Anzahl von Sammlern und Händlern. Das Interesse gehörte aber diesmal den Musiker- und Dichterautographen, die zumeist sehr gute Preise er zielten. Die geschichtlichen Autographen waren wenig be gehrt. So konnte z. B. ein Brief Ferdinands II. mit eigenhändi ger Unterschrift aus Wien vom 12. Januar 1626 nicht einmal für 8 Mark, ein Schreiben Ferdinands 111. nicht für 4 Mark einen Liebhaber finden. Namhafte Preise in dieser Abteilung erzielten: Historische Autographen. 1 Herzog von Alba, Brief 66 9 Herzog Ludwig III. von Württemberg 42 10 B e 11 a r nt i n u s, Brief 51 12 Bernhard d. Gr., Brief 42 26 C o n d e, Brief 24 27 D e r f f 1 i n g e r, Brief 40 40 Prinzessin Leonore d’ Este, Br. 170 64 Gustav Adolf, Brief 115 86 Juan d’ Austria, Brief 135 87 Ka r 1 V., Brief 39 106 M argarete von Parma, Br. 310 124 Graf Pappenheim, Brief 38 126 Philipp II., Brief 45 127 Desgleichen 44 128 Ders., Dokument 60 129 Octavio Piccolomini, Brief 40. 138 Geschriebene Zeitung aus Lrffland 100 149 Herzog von Sforza, Brief 67 167 Marschall Turenne 30 171 Wal lenstein, Brief %, S. 210 172 Desgl. X> Seite 210 173 Desgl., 1 Seite 110 177 Wilhelm I., Prinz von Oranien 330 199 Marschall Blücher, Br. 1 S. 185 200 Desgl., VA Seiten 160 202 C a i 11 a u x, Brief 50 217 Franz Joseph I., Br. 2 S. 21 220 23 Erlasse aus dem Jahre 1689—1711 100 256 Friedrich d. Gr., 1 S. 465 267 Desgl. 330 268 Ders., Eigenh. Marginalie 355 272 Ders., Brief 37 302 Gneisenau, Brief 280 321 Leni n, Brief 2. S. 255 331- Ludwig XVI. Brief 1 % S. 300 332 Maria Antoinette, Brief A S. 355 345 Napoleon 1. Dok. m. U. 210 359 Karl Ludwig S ä n d, Br. 60 369 Vauban, Brief 30 375 Kaiser Wilhelm I. Br. 3 S. 160 376 Desgleichen 200 377 Desgl. 2 Br. ]3 o 378 Desgl. Br. 50 Literatur und Wissenschaft. 389 Clemens Brentano, Br. 125 390 Bürger, Brief 43 391 B v r o n. Brief A S. italicn, 100 4(11 Frei 1 i g r a t h, Br. 2A S. 45 401a G eTb e 1, Albumblatt 15