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Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 8, 9 und 10)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1351679243468
Titel:
Kunst und Kunsthandwerk
Herausgeber:
Artaria & Co.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Kunst und Kunsthandwerk

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1355558803166_0001
Titel:
Monatszeitschrift XIII
Bandzählung:
1910 / Heft 11
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Kunst und Kunsthandwerk
Erscheinungsjahr:
1910

Werbung

Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Werbung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kunst und Kunsthandwerk
  • Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 8, 9 und 10)
  • Einband
  • GIACOMO QUARENGHI UND DAS MODENAPALAIS IN DER HERRENGASSE ZU WIEN
  • DAS STEIRISCHE GOLDSCHMIEDEHANDWERK BIS INS XIX. JAHRHUNDERT
  • FÜNFZIG JAHRE WIENER KUNSTGEWERBESCHULE
  • STUDIEN IN ALBANIEN UND MAZEDONIEN
  • AUS DEM WIENER KUNSTLEBEN
  • KLEINE NACHRICHTEN
  • MITTEILUNGEN AUS DEM ÖSTERREICHISCHEN MUSEUM
  • LITERATUR DES KUNSTGEWERBES
  • Werbung
  • Einband

Volltext

295 
Meisterzeichen F. 
M. Im Grazer 
Statthaltereiar- 
chive fand sich 
aus dem Jahre 
1835 ein umfang- 
reicher, inter- . 
- "w ' r 
essanter Strafakt f." "l '  
gegen den Grazer ' l  '71 f . 
Gürtlermeister _ Xxltlll l    . i 
Ludwig Wittitz  - ' '_ 
und den Silber-  
arbeiter Friedrich 
Mayerheim. Der 
Pfarrer von Strall- 
egg hatte durch 
zwei Bauern bei dem Gürtler L. Wittitz nach einer Zeichnung eine 
Monstranz „aus gutem Silber" bestellen lassen, zu welcher der Silberarbeiter 
F. Mayerheim „den 80 Lot schweren Stingel aus xolötigem Silber für 144 H." 
verfertigte. Für die fertige Monstranz im Gewichte von 2181], Lot Silber 
forderte Wittitz 296 H. 15 kr. Der Pfarrer war aber mit der Monstranz nicht 
zufrieden und verlangte einen „größeren Schein" und ihre Punzierung. 
Wittitz trug nun den angeblich Iolötigen Schein zum Silberarbeiter Michael 
Rungaldier und bestellte einen „iglötigen Schein". Dadurch kam die ganze 
Angelegenheit zur Kenntnis der Goldschmiedeinnung, die nun beim Magistrat 
und dem Landmünzprobieramte die Anzeige erstattete. Wittitz bekam wegen 
Gewerbestörung einen Verweis und sollte wegen Verfertigung der nicht 
probhältigen Monstranz 6_I H. 35 kr. in Konventionsmünze als Strafe be- 
zahlen. Friedrich Mayerheim wurde ebenfalls wegen Lieferung unprob- 
hältigen Silbers für die Monstranz zu 128 fl. Strafe verurteilt. Beide baten 
vergebens um Nachsicht und Gnade. Bei der darauffolgenden Mobilar- 
pfändung stellte es sich aber heraus, daß beide, sowohl L. Wittitz wie auch 
F. Mayerheim, ein halbes Jahr früher, im September 1836, ihre Gerechtsame, 
Werkzeuge und ihren ganzenBesitz an ihre Ehegattinnen abgetreten hatten. 
Infolgedessen konnten die zahlungsunfähigen Meister nicht bestraft werden. 
Zum Schlusse sollen noch einige Goldschmiede genannt werden, die 
entweder in dieser Zeit Vorsteher der Innung waren, von denen das 
Meisterzeichen bekannt ist oder die aus irgend einem anderen Grunde 
erwähnenswert sind. ' 
Der Goldarbeiter Philipp Schädel wurde im Jahre 1807 inkorporiert, 
war in den Jahren x812 und 1813 Obervorsteher der Innung und ist im 
Jahre 1822 gestorben. 
Der Goldarbeiter Wolfgang Bachel (Pachl) „aus Pest in Ungarn" besaß 
nach dem Gewerbehandbuch der Stadt Graz seit dem 1. September 1806 
"xxxxxxsnmizxzzvßißllßßy 
 
Abb. i. A. Rabitsch, Körbchen (Abtei Rein)
	        

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“Monatszeitschrift XXI.” N.p., 1918. Print.
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