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Der Zeichnen- und Kunstunterricht (Theilbericht der Gruppe XXVI), officieller Ausstellungs-Bericht

Bibliographische Daten

Monographie

Persistenter Identifier:
AC07139689
Titel:
Der Zeichnen- und Kunstunterricht (Theilbericht der Gruppe XXVI), officieller Ausstellungs-Bericht
Erscheinungsort:
Wien
Herausgeber:
K. K. Hof- und Staatsdruckerei
Dokumenttyp:
Monographie
Bestand:
Wiener Weltausstellung 1873
Erscheinungsjahr:
1873
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Zeichnen- und Kunstunterricht (Theilbericht der Gruppe XXVI), officieller Ausstellungs-Bericht
  • Einband
  • Deckblatt
  • Titelseite
  • Der Zeichnen- und Kunstunterricht (Theilbericht der Gruppe XXVI)
  • Österreich
  • Ungarn
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Italien
  • England
  • Schweiz
  • Die Niederlande und Belgien
  • Schweden und Norwegen
  • Dänemark
  • Spanien und Portugal
  • Amerika
  • Programm
  • Von dem "Officiellen Ausstellungsbericht" sind bereits erschienen ...
  • Einband
    Einband

Volltext

Der Zeichen- und Kunftunterricht. 
31 
zeichnen begonnen wird, an welche fich das Zeichnen von fchattirten Gebäuden und 
Landfchaften anfchliefst. Weiter folgen dann „grofse Köpfe mit Kreide, Baum- 
fchlag-Landfchaften, Thiere etc.“ —da ifl wohl bei den talentirteflen Schülern in 
Zweifel zu ziehen, ob diefs Alles mit zwei wöchentlichen Lehrftunden auch erfolg 
reich betrieben wird! Nicht viel günftiger fleht es bezüglich der normirten Zeit 
an den Realfchulen, wo das karge Plus an Stunden dann für das dafelbfl weiter 
durchzuführende Linearzeichnen zu verwenden ifl. InPreufsen beflehen bekannt 
lich zwei Ordnungen von Realfchulen und aufserdem die höheren Bürgerfchulen. 
welche den Realfchulen zweiter Ordnung ähnlich eingerichtet find. 
Letztere Anflalten flehen in wiffenfchaftlicher Beziehung unter denen erfler 
Ordnung und wäre damit einer befferen Pflege des Zeichenunterrichtes wohl 
Gelegenheit geboten. Aber auch an diefen Anflalten hängt jeweilig Vieles von 
der Einficht der betreffenden Reöloren ab, ob die Wichtigkeit diefes Gegenflandes 
anerkannt wird. 
Den allgemeinen Beflimmungen vom 15. Oktober 1872 nach werden den 
drei Claffen der Bürgerfchule je zwei Stunden für den Zeichenunterricht zuge- 
theilt. Die bezüglichen Normen find jedoch fo „juridifch“ abgefafst, dafs es jeden 
falls den Fachmännern überlaffen bleiben mufs, fleh das Befle für ihren Gegen- 
fland daraus zu deuten. Der Entwurf lautet: „(I. Stufe.) Linearzeichnen nach Vor 
zeichnungen des Lehrers an der Wandtafel unter Hinweifung auf die geometrifche 
Grundlage derfelben. (II. Stufe.) Geometrifche Anflehten von einfach geflalteten 
Gegenfländen nach gegebenem verjüngten oder erweiterten Mafsflabe; Copiren 
einfach fchattirter Vorlegeblätter verfchiedener Art. (III. Stufe.) Elemente der 
Perfpedlive; Zeichnen von Holzkörpern, Gypsmodellen und Naturgegenfländen; 
Schattiren mit fchwarzer Kreide, Tufche und Sepia; Copiren ausgeführter Orna 
mente, Köpfe etc.“ 
Die Klagen* welche fchon wiederholt von den höheren technifchenSchulen 
in Preufsen verlauteten, dafs die aus den Mittelfchulen kommenden Eleven im 
Linearzeichnen mangelhaft vorgebildet find, haben auch für das freie Zeichnen 
ihre Geltung, nur wird mit demfelben eben von derMittelfchule aus kein weiterer 
praktifcher Zweck verfolgt, ein idealer dem Stande der Dinge nach aber am 
Wenigflen erreicht. So ifolirt demnach der Gegenfland noch immer an den 
preufsifchen Schulen dafleht und vorläufig hauptfächlich noch an der befchränkten 
Zeit krankt, fo erfreulich ifl die rege Thätigkeit der Zeichenlehrer, welche 
befonders in den letzten Jahren unermüdlich darauf hinarbeiteten, ihren Gegen 
fland zu der ihm gebührenden Geltung zu bringen. Diefelben haben den „Verein 
zur Förderung des Zeichenunterrichtes“ gegründet, um durch ein gemeinfehaft- 
liches Vorgehen in Bezug auf Methodik, Vorlagewerke etc. vorzugsweife im 
Elementarunterrichte der Disciplin eine flehere Bafis zu geben, durch zeitweilig 
flattfindende Ausftellungen von Schülerarbeiten und das Zeichnen betreffenden 
Lehrmitteln fleh von dem Stande diefes Unterrichtszweiges Ueberzeugung zu ver- 
fchaffen und eventuelle Neuerungen in Discufflon zu ziehen. Der Verein hatte 
feinen „Comitebericht“ über die letzte derartige Ausftellung, die in Berlin 1870 
abgehalten wurde, vorgelegt und in der kritifchen Befprechung ein deutliches 
Bild von dem Stande des Zeichnenunterrichtes in Nord-Deutfchland entworfen. 
Da derfelbe von Fachmännern herrührt, fo mögen bei der folgenden Befprechung 
einige Noten daraus hier ergänzen, was fleh aus der Ausftellung 1873 eben durch 
den Mangel an Schülerarbeiten nicht erfehen liefs. 
In den „allgemeinen Beflimmungen vom 15. Oölober 1872“ find den oberen 
Volksfchul-Claffen (§. 13) wöchentlich zwei Zeichenflunden nebfl zwei Stunden 
Raumlehre, was wohl als Formenlehre aufzufaffen ifl, zugewiefen. In der weiteren 
Ausführung diefes Punktes (§.30) heifst es dann: „In dem Zeichenunterrichte 
find alleKinder gleichzeitig und gleichmäfsig zu befchäftigen und bei fleter Uebung 
des Auges und der Pland dahin zu führen, dafs fle unter Anwendung von Lineal, 
Mafs und Zirkel vorgezeichnete Figuren nach gegebenem verjüngten oder erwei- 
3
	        

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Zitierempfehlung

Langl, Josef. Der Zeichnen- Und Kunstunterricht (Theilbericht Der Gruppe XXVI), Officieller Ausstellungs-Bericht. Wien: K. K. Hof- und Staatsdruckerei, 1873. Print.
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