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Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 6, 7 und 8)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1351679243468
Titel:
Kunst und Kunsthandwerk
Herausgeber:
Artaria & Co.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Kunst und Kunsthandwerk

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1357392653197_0001
Titel:
Monatszeitschrift XX
Bandzählung:
1917 / Heft 6, 7 und 8
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Kunst und Kunsthandwerk
Erscheinungsjahr:
1917

Artikel

Titel:
DIE AUSSTELLUNG DER GEWERBLICHEN KRIEGSINVALIDENSCHULEN IM K. K. ÖSTERREICHISCHEN MUSEUM
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kunst und Kunsthandwerk
  • Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 6, 7 und 8)
  • Einband
  • ÜBER GUSSEISEN, MIT BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DES ÖSTERREICHISCHEN KUNSTEISENGUSSES
  • DIE AUSSTELLUNG DER GEWERBLICHEN KRIEGSINVALIDENSCHULEN IM K. K. ÖSTERREICHISCHEN MUSEUM
  • DAS ZINNGIESSERHANDWERK IN BÖHMEN
  • DIE EMPFINDSAME TASSE IN DER BERLINER KÖNIGLICHEN PORZELLANMANUFAKTUR
  • AUS DEM WIENER KUNSTLEBEN
  • KLEINE NACHRICHTEN
  • MITTEILUNGEN AUS DEM K. K. ÖSTERREICHISCHEN MUSEUM
  • LITERATUR DES KUNSTGEWERBES
  • Werbung
  • Einband

Volltext

226 
 
Ausstellung der Kriegsinvalidenschulen, Fachschule in Chrudim 
daß das Streben nach qualitativ hochstehenden Leistungen immer weitere 
Kreise zu durchdringen vermag. Die Angliederung an bestehende Lehr- 
anstalten hat hier naturgemäß sowohl konservative als fortschreitende 
Tendenzen mit sich gebracht. 
Sicherlich ist aber auch der wohltuende Einfluß einer Berufsberatung in 
vielen Fällen nützlich gewesen. Soviel es tunlich war, hatte die Wiederein- 
führung in früher ausgeübte Berufe zu erfolgen. Aber die freiere und auch 
zeitlich ungebundene Arbeits- und Lerngelegenheit hat sicher auch zweck- 
mäßige Neuorientierungen bewirkt, die ausgesprocheneren Begabungen 
freie Betätigung ermöglicht. 
In jedem Kronlande bestehen „Landeskommissionen zur Fürsorge für 
heimkehrende Krieger". Sie setzen sich zusammen aus Fachorganen der 
technisch-wirtschaftlichen Gewerbeförderung, aus Angehörigen des gewerb- 
lichen Bildungswesens, aus ärztlichen Organen und Administrativbeamten. 
Diesen Kommissionen obliegt die Ordnung der so wichtigen Berufsberatung 
und der damit zusammenhängenden Zuweisung an Schulen und Kurse. Der 
Exponent des Arbeitsrninisteriums in Fragen der gewerblichen Invaliden- 
schulung ist in jedem Verwaltungsgebiete ein von dieser Zentralstelle 
ernannter „Vertreter". Für den Invalidenunterricht an diesen Ausbildungs-
	        

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“Monatszeitschrift XX.” N.p., 1917. Print.
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