MAK Hauspublikationen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1867 / 24)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1355387758001
Titel:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Herausgeber:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1357732618703_0001
Titel:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II
Bandzählung:
1867 / 24
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Erscheinungsjahr:
1867

Artikel

Titel:
Internationale Convention zur Anfertigung von Reproductionen der Kunstwerke aller Länder für Museumzwecke.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1867 / 24)
  • Die Brunnenfiguren Rafael Donner's auf dem Neumarkte in Wien.
  • Die „École impériale de Dessin" in Paris.
  • Internationale Convention zur Anfertigung von Reproductionen der Kunstwerke aller Länder für Museumzwecke.
  • Convention
  • Das Votum der Brünner Handels- und Gewerbekammer über die Gründung der Kunstgewerbeschule am österr. Museum.
  • Die Kunstindustrie von Nord- und Süd-Deutschland.
  • Die Kunstindustrie der Schweiz.
  • Kleinere Mittheilungen.
  • des k. k. österreichischen Museums für Kunst und Industrie.
  • Nachtrag.
  • Neue Erwerbungen seit der Herausgabe des Bibliotheks-Kataloges im Monate Mai 1865.

Volltext

413 
Beaux-Arts nicht gehalten werden und dass es sehr schwer sei, im Falle 
einer Apertur eine geeignete neue Kraft zu finden. Ueber die Schüler- 
arbeiten, welche auf Grundlage des schriftlichen Programmes ohne Namen 
der Schüler nur mit Nummern bezeichnet einlangen, urtheilt eine Jury 
exterieur - von Personen, welche der Anstalt nicht angehören, gebildet. 
Exemplare solcher schriftlichen Programme habe ich mir ausgebeten. - 
Am Ende des Schuljahres, in den ersten fünf Tagen des August, findet 
stets die öffentliche Ausstellung der Sehülerarbeiten statt. Ihre Ergeb- 
nisse stehen mit dem grossen Aufwande von geistigen Kräften und Un- 
kosten nicht ganz im Einklange. Es scheint, dass die höchst ungünstigen 
Raumverhältnisse, im Vergleich mit der grossen Schülerzahl, eine höhere 
Entwicklung der einzelnen Talente sehr beeinträchtigen. Qualitativ wird 
nichts Grosses geleistet; etwas Bedeutendes ist es aber immerhin, wenn 
jährlich über 1000 Personen im Sinne des Lehrplanes dieser Anstalt 
zeichnen lernen und von hier aus, wie dies der Fall, theils als "eleves 
serieux" in die Schulen der Architektur, und zum grösseren Theile in 
die Gewerbe, in die Porcellau- und Fayence-Fabriken, zu Ornament- 
malern u. s. f. übergehen. T. 
Internationale Gonvention zur Anfertigung von Reproduetionen 
der Kunstwerke aller Länder für Museumzwecke. 
Die Engländer haben mit praktischem Auge die Gelegenheit der 
gegenwärtigen Weltausstellung benützt, um von den zum Besuche der- 
selben eingetroffenen Fürsten die Bewilligung zu erhalten, dass die Kunst- 
werke der betreffenden Länder für-Museumzwecke reproducirt werden dürfen. 
Die Wichtigkeit dieser Rieproduetioneu zur Bereicherung der Samm- 
lungen ist wohl schon länger erkannt worden und sie ist - abgesehen 
von den monumentalen Kunstwerken, die eben nur durch Reproductionen 
in weiteren Kreisen bekannt werden - auch bei den Arbeiten der Klein- 
kunst heutzutage um so grösser, je mehr die steigende Erkenntniss über 
den - künstlerischen und unmittelbar praktischen - Werth guter Kunst- 
gegenstände aus besseren Stylepochen den Preis der Originalien in die 
Höhe treibt. Es haben sich jedoch dem Vorhaben der Nachbildung der 
Kunstwerke bisher häufig engherzige Rücksichten entgegengestellt Diese 
durch Gewinnung der Fürsten Fir die Idee der allgemeinen und wechsel- 
seitigen Nutzbarmachung der Kuustsehätze aus dem Wege zu räumen, ist 
der Zweck der Convention, welcher die fürstlichen Vertreter der meisten 
europäischen Staaten bereits beigetreten sind. 
Die Conveution lautet in deutscher Uebersetzung (aus dem eng- 
lischen Originaltext) wie folgt:
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARCXML Dublin Core RIS IIIF Manifest Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer

Artikel

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Artikel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

“Monatsschrift Für Kunst Und Gewerbe II.” N.p., 1867. Print.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment