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Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 82)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1355387758001
Titel:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Herausgeber:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1357808479159_0001
Titel:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII
Bandzählung:
1872 / 82
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Erscheinungsjahr:
1872

Artikel

Titel:
Programm für die Ausstellung der Arbeiten von Dilettantinnen
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 82)
  • Die Ausstellung der zeichnenden reproducirenden Künste.
  • Das neuorganisirte Bayerische Gewerbemuseum in Nürnberg.
  • Programm für die Ausstellung der Arbeiten von Dilettantinnen
  • Bücher-Revue.
  • Journal-Revue.
  • Formschneidekunst.
  • Kupferstiche.
  • Lithographie.
  • Diverse Reproductionsarten.
  • Vervielfältigungsarten der Farbe (Farbendruck).

Volltext

Programm fiir die Ausstellung der Arbeiten von Dilettantlnnen 
auf der Specialausstellung für Frauenarbeiten in der Wiener Weltausstellung. 
i. Alle Frauen und Mädchen, sowohl aus den höheren, als aus den niederen Stän- 
den, welche sich aus Liebhaberei, nicht ausschliesslich des Erwerbes wegen, mit Hand- 
arbeiten beschäftigen, werden aufgefordert, sich mit denselben bei der Weltausstellung zu 
betheiligen. 
2. Es ist gleichgiltig, in welches Gebiet der Handarbeit die Gegenstände gehören: 
Naherei, Strickerei, Hakelei, alle Arten von Stickerei, Spitzen, Phantasiearbeit, Blumen etc. 
3. Die Arbeit soll möglichst vollendet und dadurch wirklich ausstellungswürdig 
sein. Es wird daher eine Jury eingaetzt, welche vorher das gänzlich Unbedeutende oder 
asthetisch Verwerfliche auszuscheiden hat. 
Die nicht zur Ausstellung aufgenommenen Arbeiten werdet? binnen vier Wochen 
den Einsenderinnen zurückgestellt werden. Es ist selbstverständlich, dass in solchen 
[fällen die grösste Discretion gewahrt und jede Ablehnung strenges Geheimniss der Jury 
bleiben wird. 
4. lrn k. k. Oesterr. Museum für Kunst und Industrie befinden sich auserlescne 
Muster von edelsteni Geschmacke für alle Arten von Handarbeiten. Sie werden mit grosster 
Bereitwilligkeit jenen Damen, welche davon Gebrauch zu machen in der Lage sind, zur 
Verfügung gestellt, insoweit es die Reglements des Museums erlauben. 
5. Die einzusendenden Arbeiten müssen innerhalb der letztverßossenen io Jahre 
verfcrtigt worden sein. 
6. Als letzter Termin zur vorlauhgen schriftlichen Anmeldung ist Ende October 
1871, zur Einsendung der Gegenstände Ende Februar 1873 bestimmt. 
Bei der schriftlichen Anmeldung ist die Art der Gegenstände und wenigstens an- 
nähernd der Raumbedarf anzugeben. 
Es ist der Comrnission wohl bewusst, dass die angegebenen 'l'errnine sehr kurz be- 
messen sind; sie appellirt aber an das Interesse für die Sache und an den guten Willen 
der Damen und hofft, dieselben werden ihren Fleiss und ihre Kräfte daran wenden, um 
das grusse gemeinnützige Werk fördern zu helfen. 
7. Die Anmeldung erwirbt, abgesehen vom Ausspruch der Jury. das Recht zur 
Ausstellung. ohne jedoch für die Anmeldende bindend zu sein. ' 
8. Sowohl Anmeldungen als Einsendungen werden im k. k. Oesterr. Museum für 
Kunst und Industrie, l, Stubenring 5, entgegengenommen. 
9. Den Arbeiten ist der Name und die genaue Adresse der Einsenderin beizulcgcn, 
ferner die Angaben für den Ausstellungskatalug, als da sind Name, Adresse, Gegenstand, 
Technik, Erfindung. 
Es ist insbesondere auch eine Bemerkung hinzuzufügen, wann die Arbeit nach 
eigener Erfindung und Zeichnung gemacht ist. 
Sollte von der Einsenderin der Verkauf ihrer Arbeit gewünscht werden, so muss. 
dies eigens angegeben und der Preis hinzugefügt werden. 
w. Hat eine Einsenderin auf einer früheren Ausstellung eine Auszeichnung erhalten 
so steht es ihr frei, dies auf ihrer Arbeit ersichtlich zu machen. 
n. IJede Arbeit, auch wenn sie wahrend der Ausstellung verkauft wird, muss bis 
zum Schlusse derselben dort verbleiben. . 
12. ln Betreff der zu vertheilenden Auszeichnungen gelten für die Arbeiten von 
Dilettantinnen dieselben Bestimmungen, wie für die übrigen Abtheilungen der Ausstellung. 
i3. Die Arbeiten werden in wohlverschlossencn Glaskasten vor Beschädigung durch 
Staub u. s. w. möglichst geschützt werden. 
14. Der letzte Termin zur Zurücknahme der Arbeiten ist vier kVochen nach Schluss 
der Ausstellung. ' 
Wien, 20. Juni 1872. 
Der Präsident der kaiserlichen Commission: 
Erzherzog Rainer. 
Der General-Director: 
Freiherr von Schwarz - Senborn.
	        

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