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Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X (1895 / 7)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1355387758001
Titel:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Herausgeber:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1357893554268_0001
Titel:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X
Bandzählung:
1895 / 7
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Erscheinungsjahr:
1895

Artikel

Titel:
Das Parament und seine Geschichte,
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X (1895 / 7)
  • Einband
  • Das neue Museum in Graz.
  • Das Parament und seine Geschichte,
  • Angelegenheiten des Oesterr. Museums und der mit demselben verbundenen Institute.
  • Litteratur-Bericht.
  • Bibliographie des Kunstgewerbes.
  • Notizen.
  • Einband

Volltext

 
klagt schon über die empfindliche Concurrenz, welche durch das neue 
Kleidungsstück gegenüber der altehrwürdigen Toga erstanden war: 
i-Welche Erniedrigung haben der Beredsamkeit diese Paenulae an- 
gethan in ihrem Gehege, ja wie von ihnen eingeschlossen schwätzen wir 
nur mehr mit dem Richters"). Er beklagt den Verlust der majestätischen 
Gesten, welche in der schweren, den rechten Arm aber doch freigebenden 
Toga von selbst sich ergaben. Das neue, vielleicht aus Lacedaemonien 
stammende Kleid umschloss aber fast in Manneshühe den ganzen Körper; 
ohne jede Oeifnung, mit Ausnahme des runden oder länglichen Loches, 
um den Kopf durchzustecken, lastete es von allen Seiten gleich auf den 
Schultern und den beiden Armen, wenn diese es versuchten, unter dem 
Kleide hervorzukommen. Bei den verschiedenen Arten von Paenulae, mit 
und ohne Capuze, reichlicher in den Falten und enger anliegend, ist 
nicht an eine Art von modernem Radmantel zu denken, der vorne oEen 
ist und von rückwärts her umgelegt wird, sondern die Paenula musste 
in einer Hälfte zusammengeraüt über das Haupt gehoben werden, und 
so erst konnte ihr Träger mit dem Kopfe hineinschlüpfen. ln Bezug auf 
Verwendung und Form hat dies sehr praktische Kleidungsstück eine über- 
raschende Aehnlichkeit mit den neuestens in größere Aufnahme kom- 
menden wWettermäntelnu unserer Lodenindustrie. Der Apostel Paulus 
trug einen solchen Reisemantel und schreibt um denselben an seinen 
Schüler Timotheus: nPaenulam oder im Griechischen 1:611 qaslövqv, auch 
qaawaälrou, meinen Mantel, den ich in Troas bei Carpus gelassen habe, 
nimm mit Dir, wenn Du kommst, auch die Bücher, vor Allem das Per- 
gamenta. 2. Timotheusbrief 4„ 13. 
Dieses kegelartige, rundum geschlossene Kleid mochte außerordentlich 
praktisch auf Reisen gegen Kälte und Regen sein und wurde darum auch 
von den Theaterbesuchern getragen. Ursprünglich soll es auch nach 
Weiß, Costümgeschichte I, 463, ein Sclavenkleid gewesen sein, schlug 
aber dann dem immer schwerer und complicirter werdenden officiellen 
Staatskleide, der Toga, gegenüber den umgekehrten Entwicklungsgang 
ein und wurde leichter und graziöser: rpaenula nobilisa. Natürlich hatte 
dies Kleid auch den Reiz der Neuheit für sich und übte diesen nicht nur 
den Männern, sondern wohl noch mehr den Frauen gegenüber aus. Kaiser 
Caligula machte sich noch lächerlich, als er in einer bunten und gemmen- 
geschmückten Paenula erschien, wie sie nur von Frauen getragen wurde. 
Aber schon Alexander Severus erlaubte officiell den Senatoren, zuerst 
wohl nur zum Schutze gegen die Kälte, den Gebrauch dieses merkwürdigen 
Kleides. Und wenn auf den Reliefs des Constantinbogens die Paenula 
im Gefolge des Kaisers schon häufiger auftritt, verbot ein kaiserlicher 
Erlass im Codex Theodosianus 438 (l. XIV tit. 10, c. i) den Senatoren die 
') Qulntum humilitatis putnmus eloquentine nttullisse puenulas isns; quibus 
nscriczi et velul inclusi, cum iudicibus fnbulamus? Quint. in R. de Fleury VII, 114.
	        

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