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Monatszeitschrift XXII (1919 / Heft 6, 7 und 8)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1351679243468
Titel:
Kunst und Kunsthandwerk
Herausgeber:
Artaria & Co.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Kunst und Kunsthandwerk

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1358325518759_0001
Titel:
Monatszeitschrift XXII
Bandzählung:
1919 / Heft 6, 7 und 8
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Kunst und Kunsthandwerk
Erscheinungsjahr:
1919

Artikel

Titel:
KLEINE NACHRICHTEN
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kunst und Kunsthandwerk
  • Monatszeitschrift XXII (1919 / Heft 6, 7 und 8)
  • Einband
  • DR. H. P. BERLAGE UND SEIN WERK
  • DER BILDHAUER THOMAS SCHWANTHALER UND SEINE ZEIT
  • DAS EPITAPH DES FÜRSTEN HARTMANN VON LIECHTENSTEIN ZU NIEDER-ABSDORF UND SEIN MEISTER, DER WIENER BILDHAUER PLIEMB
  • JOHANN GEORG LOEHNIG, EIN HAUPTMALER DER MEISSNER PORZELLANFABRIK
  • AUS DEM WIENER KUNSTLEBEN
  • KLEINE NACHRICHTEN
  • MITTEILUNGEN AUS DEM ÖSTERREICHSCHEN MUSEUM
  • LITERATUR DES KUNSTGEWERBES
  • Werbung
  • Einband

Volltext

Die Art, wie sie die Darstellung des weiblichen Körpers und seiner Bewegungen auf 
eine suggestive Wiedergabe des wesentlichsten vom Umriß zu beschränken vermag, zeigt 
eine sichere Hand und feine Beobachtung. Die Art, wie sie aber die Landschaft beherrscht 
- ganz besonders die Schneelandschaft im Gebirge - und auch hier mit einem Minimum 
von Strichen ein Maximum von Ausdruck verbindet, das üößt Respekt und lebhafte Freude 
ein, Freude am Natureindruck, der so restlos festgehalten ist, und Respekt vor der Zurück- 
haltung und Selbstbeschränkung beim Gebrauche der Hilfsmittel. 
Die Graphik ist eine Kunstform, bei der es ganz besonders zur Meisterschaft gehört, 
mit Wenigem viel zu sagen. Und daß die Künstlerin dieses Ziel so gut erreicht, wird ihr auch 
zu besonderem Verdienst. Man wertet es gerne voll und ganz, wenn man an manchen 
Blättern sieht, daß sie sich zu dieser Sicherheit und Freiheit erst durchringen mußte; nicht 
alle Studien und namentlich nicht ihre früheren Arbeiten sind so frei von Ängstlichkeit 
oder Gebundenheit an das Detail, wie es die späteren und insbesondere die radierten 
Blätter zumeist gänzlich sind. In dieser Überwindung liegt das beste Zeugnis von Kraft 
und Ernst. 
UNSTAUSSTELLUNG. PENSIONSGESELLSCHAFT BILDENDER 
KÜNSTLER IN WIEN. Bei Wawra hat eine Gruppe von Künstlern eine kleine 
Schaustellung ihrer Arbeiten veranstaltet, die durch ihre Zugehörigkeit zur Pensions- 
gesellschaft, also vorwiegend durch eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft verbunden 
sind. Trotzdem vermag die gruppenweise Reihung von Kollektionen schon dadurch unsere 
Sympathie zu erwecken, claß das Zurückgreifen auf abgeschlossene Erscheinungen neben 
dem Auftreten jüngerer Persönlichkeiten mit gleicher Objektivität geschieht. Es ist inter- 
essant zu sehen, wie die Kostümstudien Alwyn von Steins ganz noch die satte und Hüssige 
Aquarellmalerei der Makartschen Zeit atmen, während Remigius Geyling mit seinen 
strammen ornarnental gerahmten Szenenbildem ganz den aufs Kunstgewerbliche gerich- 
teten Sinn der nächstfolgenden Zeit verkörpert. Auch Kundmanns akademisch elegante 
Bildnisse muten heute naturalistisch an, wenn man den strengen Stilismus der nächsten 
Zeit damit vergleicht. Die Pensionsgesellschaft wurde im Mai x788 bei Anton Maulbertsch 
begründet und umfaßte in ihrer i3ojährigen Lebenszeit so viele Künstlerlaufbahnen von 
Bedeutung, daß das Versprechen der „Arbeitsgruppe", neben den jährlichen Ausstellungen 
der jetzigen Mitglieder auch retrospektive Darbietungen von Sammlungen der Werke 
einzelner verstorbener Künstler durchzuführen, den Beifall der Kunstfreunde finden wird; 
besonders wenn dabei solche Künstler bevorzugt werden, deren Werk nicht schon zu 
bekannt wurde und die so eine späte Anerkennung erlangen mögen, indem ihre Arbeit neue 
Beziehungen zu uns findet. 
KLEINE NACHRICHTEN 50' 
ER RECHTSSCHUTZ DES I-IEIMISCHEN KUNSTHANDWERKES." 
Mit der Herausgabe des vorliegenden Werkes hat sich der Österreichische Werk- 
bund ein unleugbares Verdienst erworben. Das Kunsthandwerk bedarf nicht nur der 
fachlichen Förderung in wirtschaftlicher und ästhetischer Hinsicht, sondern auch einer 
Sicherung seiner Rechtsgrundlagen. Der Schutz, den die Rechtsordnung dem Schaffen des 
Kunsthandwerkes gewährt, kann zu einer mächtigen Förderung seines Schaffens werden, 
wenn es die nötigen Kenntnisse über die ihm zustehenden Rechte und deren Grenzen hat. 
Nun ist bei uns, wie anderwärts, dem schaffenden Künstler, aber auch dem Unternehmer, 
der kunstgewerbliche Erzeugnisse nach künstlerischen Entwürfen herstellt, in der Regel 
" 1m Auftrage des Österreichischen Werkbundes verfaßt von Dr. Ernst Bettelheirn und Dr. Max Leopold 
Ehrenreich. Mit einem Geleitwort von Dr. Franz Klein. Verlag Carl Fromme, Wien-Leipzig.
	        

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