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Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 134)

Bibliographic data

Periodical

Persistent identifier:
1355387758001
Title:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Publisher:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Document type:
Periodical
Collection:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Periodical volume

Persistent identifier:
1358561130784_0001
Title:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI
Volume No:
1876 / 134
Document type:
Periodical volume
Collection:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Year of publication:
1876

Article

Title:
KLEINERE MITTHEILUNGEN.
Document type:
Periodical
Structure type:
Article

Contents

Table of contents

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 134)
  • Schluss der Ausstellung in München.
  • Kunstgewerbliches aus Idria.
  • Technologisches aus Japan.
  • Literatur.
  • KLEINERE MITTHEILUNGEN.

Full text

„loi 
(Oonoursausaohrelbung) An der k. k. Staatsgewerbeschule in Reichenberg 
ist die Stelle eines Modellirlehrers mit dem Jahresgehalte von Eintausend zweihundert 
(uoo) Gulden 6. W., der Activitatszulage der IX. Rangclasse von zweihundertfünfzig (250) 
Gulden 6. W. und dem Ansprüche auf fünf Quinquennalzulagen von je zweihundert (zoo) 
Gulden 6. W. zu besetzen. Bewerber,welche sowohl in omamentaler als auch in figuraler 
Richtung Befähigung aufzuweisen haben, wollen ihre Gesuche, belegt mit curriculum vitae, 
Studienzeugnissen und künstlerischen Arbeiten bis längstens t. Januar 1877 an das k. k. 
Ministerium für Cultus und Unterricht in Wien einsenden. 
(Unterricht) im Anschlusse an die Verfügung, dass der mit Ministerial-Verord- 
nung vom g. August 1873 vorgeschriebene Lehrplan des Freihandzeichnens an allen mit 
dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestatteten Realgymnasien vollinhaltlich zur Anwendung zu 
kommen und demgemass das Freihandzeichnen an diesen Anstalten in der dritten und 
vierten Classe nicht nur für die Schüler realer, sondern auch für jene gymnasialer Rich- 
tung einen unbedingt obligaten Gegenstand zu bilden habe, wird in dem Ministerialcr- 
lasse vom ig. Jänner d. J. die Einführung des nichtobligatorischen Zeichenunter- 
richtes in den mit Realgymnasien verbundenen Obergymnasialclassen behufs Abschlusses 
dieses Unterrichtes und zur Erreichung des obersten Zweckes desselben, soweit es die 
räumlichen, persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gestatten, als etwas in eindring- 
licher Weise Anzurathendes bezeichnet. Des Weiteren hat der Herr Minister für Cultus 
und Unterricht durch den citirten Erlass vom 19. Jänner dieses Jahres den Staatsmini- 
sterialerlass vom 27. April t867, soweit er mit der Verordnung vom 9. August 1873 im 
Widerspruche steht, ausdrücklich ausser Wirksamkeit gesetzt, mit dem Beifügen, dass 
nur die Bestimmung über die Geltung der Note aus dem Freihandzeichnen in Kraft bleibe. 
Schliesslich hat der Herr Minister für Cultus und Unterricht, um einerseits eine grossere 
Gleichmassigkeit in der Unterrichtsaufgabe für beide Kategorien der Schüler der Real- 
gymnasien herzustellen, andererseits um den an die Oberrealschulen abgehenden Schülern 
die hiezu erforderliche Ausbildung in der französischen Sprache in vollkommenem Masse 
zu sichern, angeordnet, dass an den Staats-Realgyrunasien und an alien mit dem OeEeut- 
lichkeitsrechte ausgestatteten Realgymnasien Nieder-Oesterreichs dem Unterrichte in der 
französischen Sprache in der dritten Classe fünf Stunden zugewiesen werden, so 
dass in Zukunft für die griechische und französische Sprache in der dritten und vierten 
Classe die gleiche wöchentliche Unterrichtszeit zugemessen sein wird. 
(Abgüsse der Soalptuxen von Samohhrake.) Die figürlichen und ornamen- 
talen Sculpturüberreste, welche im Jahre 1873 auf Samothrake gefunden wurden, er- 
scheinen als ziemlich genau datirbare Werke der Diadochenzeit für Gypsmuseen von 
einiger Wichtigkeit. Einige der ornamentalen Stücke dürften ausserdem auch in Zei- 
chenschulen brauchbar sein. Deshalb beabsichtigt die Formerei der k. k. Akademie der 
bildenden Künste in Wien die Formen der genannten Sculpturen herzustellen, falls eini- 
ger Absatz der Ausgüsse von vorn herein gesichert wird. Finden sich 6 Abnehmer, so 
kostet der Abguss (excl. Verpackung) loco Wien 
der liegenden weiblichen Giebelfigur (Conze, Hauser, Nie- 
mann arch. Unters. auf Samothr. I, Taf. XXXV) . . . . . . . . H. o. W. 9.- 
der liegenden männlichen Giebelfigur (das. Taf. XXXVl) . . II v: 9. 
der sitzenden weiblichen Giebelfigur (das. Taff. XXXVll. 
XXXVlll.)............. . . . . . . . . . . ...... 9_ 
der laufenden weiblichen Mittelfigur des Giebels (dasTaif. 
XXXlX.XL.)......... . . . . . .  . . . . ..w - lt.- 
eines Fragmentes einer Giebelfigur (das. Taf. XLI.). . . . . n l -.8o 
der Nike (das. Taf. XLVlll.) . . . . . . . . . .  . . . . . . - v 20.- 
des grossen Akroterion mit den ansehnlicheren Bruchstücken 
(Taf. XLIV ff.) etwa. . . n w 10,-- 
der kleineren Ornamente (Taff. XXlV. XXIX. XXX. XXXl. 
XXXll. XLlX. LXll_. LXlll.) je nach der Grosse von 50 kr. bis w v z.- 
Da die Formungsarbeit, wenn überhaupt, vor dem Eintritte der strengen Winter- 
zeit ausgeführt werden muss, so erbittet sich der Unterzeichuete, womöglich binnen 
acht Tagen, die Antworten derjenigen Herren, welche für ihre Sammlungen Abgüsse 
fest bestellen wollen, mit genauer Angabe, ob sie alle Stücke oder welche sie wün- 
schen. Die Abgüsse wurden im neuen Jahre zur Versendung kommen. 
Conze. Wien, lV., Alleegasse Nr. 4x. 
(Berichtigung) Mit Beziehung auf eine Stelle in der Besprechung des Kataloges 
der Bibliothek der k. k. Akademie der bildenden Künste (Mittheil. Nr. x33) werden wir 
darauf aufmerksam gemacht, dass die Akademie in Berlin, das StädePsche Insti- 
tut in Frankfurt, das Museum in Leipzig gedruckte Bibliothel-tskataloge besitzen. 
setbnvutu du Onterr. lulluml. lllehdnulvnl m cm a-mtau um h Wien
	        

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