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Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 101)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1355387758001
Titel:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Herausgeber:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1359009038893_0001
Titel:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX
Bandzählung:
1874 / 101
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Erscheinungsjahr:
1874

Artikel

Titel:
Die Aufgaben des hautigen Zeichanunterrichtes.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 101)
  • Dr. K. B. Stark „über Kunst und Kunstwissenschaft auf deutschen Universitäten".
  • Die Aufgaben des hautigen Zeichanunterrichtes.
  • Zweites Verzeichniss von vorkäuflichen Gypsabgüssen.
  • Gypsabgüsse von antiken Sculpturwerken des k. k. Münz- und Antikencabinetes.
  • A. Aegyptische.
  • B. Griechische
  • C. Römische.
  • KLEINERE MITTHEILUNGEN.
  • Fortsetzung des Bibliothekskataloges.
  • XXVI. Ausstellungen.
  • XXVII. Naturwissenschaften.
  • XXVIII. Varia.

Volltext

Dle Aufgaben des heutigen Zoichanunterrichtoa. 
Vortrag, gehalten am 6. November r873 im Oesterr. Museum von Dir. v. Eitelberger. 
(Schluss) 
Kommt nun solch" ein Gymnasiast nach glücklich überstandenen: 
sechs- bis achtjährigem Zeichenunterrichte auf die Universität, und er soll 
nun bei dem Anatornen einen Knochen oder ein anatomisches Präparat 
nach der Naturschnell zeichnen, da ist er bei den ersten Verkürzungen 
eines Knochens schon völlig rathlos, kennt sich in den ersten Elementen 
der Schattenlehre gar nicht aus, weiss die einfachsten Zeicheninstrumente 
nicht mit Sicherheit zu handhaben, und warum? - er hat sich imZeichnen 
acht Jahre ästhetisch gebildet, aber Zeichnen hat er nicht gelernt. Tritt er 
in die philosophische F acultät, und will da Geographie lernen, ohne Zeichen- 
fertigkeit kommt er nicht weiter. Studirt er Archäologie und Kunstgeschichte, 
und er will sich in den Sammlungen und Museen rasch Copien machen, 
so weiss er nicht wie. Bei dem Studium eines antiken oder mittelalterlichen 
Bauwerkes kann er sich nicht helfen, da er in den Elementen der Per- 
spective und Projectionslehre unsicher ist. Er hat einige Gypsköpfe im 
Gedächtniss, oder einige schlechte Lithographien von Göttern und Helden; 
aber die Hand, welche zeichnen soll, ist unsicher, das Auge weiss nicht, 
was es sehen soll, der Verstand folgt nicht der Anschauung. Acht Jahre 
hat er Zeichnen gelernt; will er es ernsthaft auf der Universität anwen- 
den, so erfährt er zu seinem Schrecken, dass er Zeichnen eben nicht ge- 
lernt habe. 
Die Beispiele, die hier angeführt werden , sind keine Fictionen, son- 
dem einer dreissigjährigen Erfahrung im Lehramte entnommen, und 
könnten leider noch sehr erweitert werden. 
Diese Verwirrung des ästhetischen und didaktischen Gesichtspunktes 
hat auch in der Gesetzgebung die merkwürdigsten Erscheinungen veran- 
lasst. Wir greifen einige Beispiele heraus. In dem Lehrplane der Bildungs- 
anstalten für Lehrer und Lehrerinnen der Volksschule v. 19. Juli 1870 
wird dem Zeichnen in jeder Klasse zwei Stunden die Woche zugewiesen, 
sage zwei Stunden die Woche! Nun ist leicht zu errathen, wie viel und 
wie wenig Zeichnen man in zwei Stunden wöchentlich wirklich lernen 
kann. Nun lese man weiter, was das Gesetz von einem Lehrer verlangt 
hat: Für den Lehrer wird als Zielpunkt hingestellt, nicht blos Bildung 
von Auge und Hand, die Fertigkeit auf der Tafel Gegenstände in Um- 
rissen auszuführen; er soll diese Gegenstände auch auf Papier mit Schat- 
tirung und Colorit ausführen können, er soll die Fähigkeit sich erwerben 
Zierformen zu componiren, er soll nach der Natur zeichnen, auch etwas 
Unterricht im Modelliren soll er erhalten, und das geometrische Zeichnen 
soll auch auf der späteren Stufe auf das Zeichnen von Bauplänen Rück- 
sicht nehmen; er soll also so zu sagen ein Künstler en miniature sein. 
In der Verordnung über die vBildungsanstalten für Lehrerinnenä wird
	        

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“Monatsschrift Für Kunst Und Gewerbe IX.” N.p., 1874. Print.
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