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Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 126)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1355387758001
Titel:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Herausgeber:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1359123711937_0001
Titel:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI
Bandzählung:
1876 / 126
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Erscheinungsjahr:
1876

Artikel

Titel:
Satzungen der k. Kunstgewerbschule für Mädchen in München.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 126)
  • Valentin Teirich.
  • lnspection der Zeichenschulen.
  • Das deutsche Musterschutzgesetz vom II. Januar 1876.
  • Heinrich v. Ferstel über Polychromie in gothischen Kirchen.
  • Vorlesungen im Museum.
  • Satzungen der k. Kunstgewerbschule für Mädchen in München.
  • Kunsthistorische Ausstellung zu Köln.
  • KLEINERE MITTHEILUNGEN.
  • F. SCHMORANZ.
  • Aegypten.
  • KATALOG der historischen Ausstellung des islamitischen Orientes, umfassend Darstellungen von Cultus- und Profanbauten.
  • Palästina.
  • Kleinasien.
  • Syrien.
  • Sicilien.
  • Constantinopel.
  • Algier.
  • Ornament-Abdrücke.
  • Spanien.

Volltext

57V 
P 
Satzungen der k. Kunatqewerhnohulo für llidchon in Ililnehun. 
. t. 
Die k. Kunstgewerbschule für Madcläen in München hat die Aufgabe, ihren Schü- 
lerinnen soweit künstlerischen Unterricht zu ertheilen, als zur Ausübung eines Kunst- 
gewerbes oder einer gewerblichen Kunst erfordert wird. 
Auch soll der Heranbildung von Zeichen-Lehrerinnen besondere Sorgfalt zuge- 
wiesen werden. 
z 
Der Unterricht umfasst wissenschaftliche Vortrage , künstlerische Studien und 
Uebungen; er erstreckt sich vorläufig auf folgende Gegenstände: 
Linearzeichnen mit den nüthigsten Erläuterungen aus der Geometrie; 
Ornamentzeichnen nach Rachen und plastischen Vorlagen; 
Figurenzeichnen; 
Zeichnen, Coloriren und Entwerfen von Flachornamenten und Anwendung derselben ; 
Blumen-Zeichnen und Malen nach Vorlagen und nach der Natur; 
Holzschneidekunst; 
Kunstgeschichte und Styllehre; 
Perspective und Schattenlehre. 
. 3. 
Der Gang des Unterrichts für die eginzelnen Schülerinnen richtet sich nach ihrer 
Vorbildung. 
Ein Wechsel in den Unterrichtsgegenstanden während des Semesters findet nur mit 
Zustimmung des Directors nach Vorlage der Arbeiten der betreffenden Schülerin statt. 
ä- 4- 
Der Stundenplan wird iedesmal beim Beginne der Semester kundgegeben. 
Q. S. 
Als Lehr- und Bildungsmittel dienen nicht nur die Modell-Sammlung und Bibliothek 
der Schule, sondern auch die Sammlungen des Staates und vorzugsweise das bayerische 
National-Museum. 
g. 6. 
Das Schuljahr beginnt am l. October und endet am 3r. Juli. Während dieser Zeit 
ist. der Unterricht nur durch die Osterferien unterbrochen (vom Palmsonntag bis Dienstag 
nach Ostern). 
Die Aufnahme in die Schule erfolgt in der Regel am Anfange der Semester. 
Zum Eintritt in die Schule ist erforder7lich: 
a) das zurückgelegte 15. Lebensjahr; 
b) der Nachweis über erhaltenen Elementarunterricht im Freihandzeichnen, 
durch das Bestehen einer Prüfung; 
c) Vorlage von Legitimationspapieren. 
. 8. ' 
Das Unterrichtsgeld betragt monatlichä drei Gulden, die Aufnahmsgebühr einen Gulden. 
Hospitantinnen der Anstalt zahlen die Hälfte des Schulgeldes. 
Eine Befreiung vom Schulgeld: kann bei inländischen Schülerinnen eintreten, welche 
während eines Semesters die Schule besucht, sich durch gutes Betragen, Fleiss und Be- 
gabung empfohlen und ihre Mittellosigkeit durch ein amtliches Zeugniss dargethan haben. 
Rückerstattung des Schulgeldes bei vorzeitigem Austritte findet nicht statt. 
Die Schülerinnen erhalten auf Verlangen Halbjahreszeugnisse über Betragen, Fleiss 
und Fortschritte. 
Die Noten in 5 Graden: 
l. vorzüglich, 
ll. sehr gut (sehr gross), 
III. gut (gross) , 
IV. mittelmässig (genügend), 
V. gering, 
werden durch die Lehrer eingetragen; im Abgangszeugnisse bei längerer Studienzeit wird 
die Gesammtthatigkeit der Schülerin besonders hervorgehoben. 
. ro. 
Auf Grund eines vorwiegend gering lautenden Semestral-Zeugnisses kann der Fort- 
besuch der Schule durch Lehrerbeschluss verweigert werden.
	        

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“Monatsschrift Für Kunst Und Gewerbe XI.” N.p., 1876. Print.
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