MAK Hauspublikationen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 158)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1355387758001
Titel:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Herausgeber:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1360075540048_0001
Titel:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII
Bandzählung:
1878 / 158
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Erscheinungsjahr:
1878

Artikel

Titel:
Kunstgewerbliche Zeitfragen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 158)
  • Kunstgewerbliche Zeitfragen.
  • Ein antiker Gesichtsheim im k. k. Oesterr. Museum für Kunst und Industrie in Wein.
  • Literaturbericht.
  • KLEINERE MITTHEILUNGEN.
  • Programm der Donnerstag-Vorlesungen im Museum.

Volltext

.3- 
Sinne ist zugleich eine Bildung des Geistes; denn es ist, wie ein alter 
Philosoph sagt, nicht das Auge, welches sieht, sondern der Geist, der 
durch das Auge sieht. Bei der gegebenen Frage, bei der Einführung einer 
gewerblichen Arbeitsschule in der Volksschule handelt es sich aber nicht 
um eine allgemeine Erziehungsfrage, sondern um Befriedigung eines spe- 
ciellen Bedürfnisses jenes grossen Theiles der Bevölkerung, welcher auf 
Erwerb angewiesen ist, durch die Schulen irgend welche Befriedigung sucht, 
aber nicht findet. Das Kind, das im Gewerbe, der Technik, oder der 
Kunst seinen Erwerb suchen muss, soll so frühzeitig als möglich jene 
Fertigkeiten erwerben, die es später für seinen Lebensberuf braucht. 
ln früheren Zeiten war ihm das möglich, gegenwärtig wird es dieser 
Möglichkeit beraubt, zum Theil weil die Schulpflicht zu lange dauert und 
zum Theil deswegen, weil in der Volksschule in der Form, in welcher 
sie gegenwärtig organisirt ist, kein Raum für eine ernsthafte Arbeitsschule 
ist. Wie frühzeitig die Knaben in früheren Jahrhunderten zum Gewerbe er- 
zogen worden sind, weiss Jeder, der die Geschichte des Zunft- und Gewerbe- 
wesens kennt; die Erziehung zum Kunstgewerbe und zur Kunst macht hierin 
keine Ausnahme. Und da es sich in dem vorliegenden Falle um kunstge- 
werbliche Fachschulen und um Kunstgewerbe handelt, so dürfte es passend 
sein, einige Beispiele aus diesen Kreisen hier anzuführen. In dem wLibro 
dell' Arteu des Cennino Cennini vom Jahre 1437 wird die normale 
Lehrzeit für einen Jungen, der sich der Kunst widmen soll, auf 13 Jahre 
angegeben. Und was verstand man damals unter der Kunst, in wenigen 
Wortemgesagt: das ganze Gebiet unserer heutigen Kunstgewerbe, des 
Vergolders, des Stuccators u. s. f. Ueberall, wo wir ganz bestimmte 
Nachrichten haben, wird uns erzählt, dass der Junge schon sehr früh, bei 
Signorelli z. B. wird gesagt "da piccininon, angefangen hat, sein Ge- 
werbe zu lernen. Kunsthandwerker und Künstler haben ihre Fertigkeit 
von Jugend auf geübt; sie waren daher im 17.-18. Lebensjahre vollständig 
Herren ihrer Technik und in Folge dessen auch leistungs- und erwerbs- 
fähig. Alle Arbeiter aus früheren Zeiten, die wir kennen, zeigen, dass die 
arbeitsfähige junge Bevölkerung auch der Fertigkeiten vollständig Herr 
gewesen ist. Das Talent ist eine Gabe des Himmels; aber die Fertigkeit 
und Arbeitstüchtigkeit kann anerzogen werden und muss in jungen Jahren 
erworben werden und kann nicht erst beginnen nach dem vollendeten 
14. Lebensjahre. ' 
Wenn daher "in der Volksschule eine Arbeitsschule eingeführt wird, 
und zwar nach Massgabe der localen Bedürfnisse, so muss vorausgesetzt 
werden 1. dass in der Volksschule die Reform des Zeichenunterrichtes 
durchgeführt wird, 2. dass dem Arbeitsunterrichte die nöthige Zeit ge- 
gönnt wird, um die für das Gewerbe nöthige Fertigkeit wirklich zu er- 
werben, und dass der Unterricht mit Ernst betrieben wird und nicht als 
eine Art von Erholung. Es ist das weibliche Geschlecht ebenso sehr zu 
berücksichtigen, wie das männliche; in vielen Gegenden. ist es für indu-
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARCXML Dublin Core RIS IIIF Manifest Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer

Artikel

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Artikel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

“Monatsschrift Für Kunst Und Gewerbe XIII.” N.p., 1878. Print.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment