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Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 78)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1355387758001
Titel:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Herausgeber:
Selbstverlag des k. k. Österr. Museum (später Carl Gerold's Sohn)
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
1361151604953_0001
Titel:
Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII
Bandzählung:
1872 / 78
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
Erscheinungsjahr:
1872

Artikel

Titel:
Zur Regelung des Kunstunterrichtes für das weibliche Geschlecht.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
  • Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VII (1872 / 78)
  • Kunstgewerbliche Ausstellung des Museums.
  • Die Aufstellung der Sammlungen des Museums.
  • Zur Regelung des Kunstunterrichtes für das weibliche Geschlecht.
  • Erwerbungen des k. k. Münz- und Antikencabinets im jahre 1871.
  • Programm für eine permanente Ausstellung der zeichnenden reproducirenden Künste alter und neuer Zeit im Oesterr. Museum.
  • Weltausstellung 1873 in Wien.
  • Gründung neuer Gewerbeschulen in Elbogen und Graz.
  • Die Quincaillerie- und Bijouterien-Industrie in Gablonz.
  • Journal - Revue.
  • KLEINERE MITTHEILUNGEN.

Volltext

v: 
schule des Museums bereits entschieden. Sie sind als ordentliche Schüle- 
rinnen inscribirt, nehmen an den theoretischen wie praktischen Uebungen 
vollständig Antheil, bei der Ausfertigung von Zeugnissen wird kein Unter- 
schied gemacht zwischen Zöglingen des weiblichen oder männlichen 
Geschlechtes. Den leitenden Kreisen an der Museumsschule war es vom 
ersten Augenblicke klar, dass sie die Säle der Schule dem weiblichen 
Geschlechte öffnen müssen, welches sich dem Kunstgewerbe widmet. 
So gewiss es ist, dass der Beruf der Frauen zur grossen Kunst ein 
sehr begrenzter ist, und dass es kaum zulässig sein dürfte, an einer 
eigentlichen Akademie der bildenden Künste den Frauen-Unterricht prin- 
cipiell zuzulassen -- Ausnahmen werden auch dort wohl stattfinden - 
ebenso gewiss ist es, dass für viele Zweige der Kunstgewerbe: Stickerei, 
Weberei, Blumenmalerei, Porcellan- und Decorationsmalerei u. s. f. das 
weibliche Geschlecht ein ganz besonders Talent hat, und zur Ausübung 
dieser Kunstgewerbe zum mindesten in ebenso hohem Grade berufen ist, 
wie Männer. Denn nicht blos die Phantasie der Frauen ist für alle diese 
Kunstarten ganz besonders berufen, auch die Geduld, die Ausdauer, der 
Sinn für Grazie macht für diese Kunstgewerbe Frauen viel geschickter 
als Männer. Gibt man einmal zu, dass dies so richtig ist; so kann man 
nicht leugnen, dass auch an Schulen, welche zu diesen Kunstgewerben 
vorbereiten, ohne allen Zweifel Frauen werden zugelassen werden müssen. 
Wie man daher in Paris sehr recht gethan hat, den Zeichnenunterricht: 
das Porcellan- und Blumenmalen in den öffentlichen Schulen für's weib- 
liche Geschlecht als ordentlichen Lehrgegenstand aufzunehmen, so hat 
man gewiss an der Kunstgewerbeschule des Museums sehr wohl gethan, 
alle Bedenken zu verscheuchen, welche der Aufnahme von weiblichen 
Zöglingen etwa hätten entgegenstehen können. 
Nachdem aber nun einmal die Aufnahme von Mädchen in die Schule 
prinzipiell entschieden ist, muss zugleich für zweierlei gesorgt werden: 
Erstens dafür, dass den Mädchen der entsprechende Unterricht voll- 
ständig und unverkümmert zu Theil wird und ' 
zweitens, dass mit demselben sich keine Missbräuche, welchen Namen 
auch dieselben haben mögen, in die Schule einschleichen. Als Missbrauch 
Würde Folgendes zu bezeichnen sein: 
Erstens, wenn die Schule, welche bestimmt ist, den Kunstgewerben 
zu dienen, dazu benützt würde, eine Art Winkelakademie für Damen zu 
bilden. Diejenigen Fräuleins, welche Kunstdilettantinnen sind, welche Por- 
traitrnalerei oder Historieumalerei, Landschafts- oder Genremalerei treiben 
wollen, haben durchaus keinen Anspruch an der Kunstgewerbeschule auf- 
genommen zu werden, weder in der Vorbereitungsschule, noch in der 
Fachschule, nicht als Hospitantinnen, noch weniger als ordentliche Schü- 
lerinnen. 
Zweitens kann in der Fachschule für figurales Malen und Zeichnen 
die Aufnahme von Mädchen nur bis zu einem gewissen Grade zulässig
	        

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“Monatsschrift Für Kunst Und Gewerbe VII.” N.p., 1872. Print.
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