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Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Österreichs - Welt-Ausstellung 1873 in Wien

Bibliographische Daten

Monographie

Persistenter Identifier:
AC06385801
Titel:
Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Österreichs - Welt-Ausstellung 1873 in Wien
Erscheinungsort:
Wien
Herausgeber:
Verlag der General-Direction
Dokumenttyp:
Monographie
Bestand:
Wiener Weltausstellung 1873
Erscheinungsjahr:
1873
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]

Kapitel

Titel:
Allgemeiner Theil
Dokumenttyp:
Monographie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Gewerbliche Industrie
Dokumenttyp:
Monographie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Amtlicher Catalog der Ausstellung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder Österreichs - Welt-Ausstellung 1873 in Wien
  • Einband
  • Deckblatt
  • Abbildung
  • Titelseite
  • VORWORT
  • Allgemeiner Theil
  • SKIZZE DER VOLKSWIRTHSCHAFTLICHEN ZUSTÄNDE DER OESTERREICHISCH-UNGARISCHEN MONARCHIE
  • Theile der Monarchie und deren Flächeninhalt
  • Berge und Ebenen
  • Flüsse
  • Meer
  • Geognostische Verbältnisse
  • Bevölkerung
  • Staatsverfassung
  • Volksvertretung in den im Reichsrathe vertretenen Ländern
  • Volksvertretung in den ungarischen Ländern
  • Staatsverwaltung
  • Land- und Forstwirthschaft
  • Werth der landwirthschaftlichen Production
  • Gewerbliche Industrie
  • Handel
  • Gewerbe-Gesetzgebung, Privilegiumswesen, Musterschutz, Gewerbefreiheit
  • Verkehr
  • Versicherungswesen
  • Sparkassen
  • Börsewesen
  • Geistige Cultur
  • Literatur
  • Vereinswesen
  • Wissenschaftliche und Kunstsammlungen
  • Specieller Theil
  • GRUPPE I. Berg- und Hüttenwesen
  • GRUPPE II. Laud- und Forstwirthschaft, Obst-, Wein- und Gartenbau
  • GRUPPE III. Chemische Industrie
  • GRUPPE IV. Nahrungs- und Genussmittel als Erzeugnisse der Industrie
  • GRUPPE V. Textil- und Bekleidungs-Industrie
  • GRUPPE VI. Leder- und Kautschuk-Industrie
  • GRUPPE VII. Metall-Industrie
  • GRUPPE VIII. Holz-Industrie
  • GRUPPE IX. Stein-, Thon- und Glaswaaren
  • GRUPPE X. Kurzwaaren-Industrie
  • GRUPPE XI. Papier
  • GRUPPE XII. Graphische Künste und gewerbliches Zeichnen
  • GRUPPE XIII. Maschinenwesen und Transportmittel
  • GRUPPE XIV. Wissenschaftliche Instrumente
  • GRUPPE XV. Musikalische Instrumente
  • GRUPPE XVI. Heereswesen
  • GRUPPE XVII. Marinewesen
  • GRUPPE XVIII. Bau- und Civil-Ingenieurwesen
  • GRUPPE XIX. Das bürgerliche Wohnhaus
  • GRUPPE XX. Das Bauernhaus
  • GRUPPE XXI. Die nationale Haus-Industrie
  • GRUPPE XXVI. Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungswesen
  • NAMENS-VERZEICHNISS
  • INHALTS-VERZEICHNISS
  • Leerseite
  • Einband

Volltext

xxn 
und Braunkohlen für Zwecke der Industrie, da die Verwendung dieses Brennstoffes in 
den Haushaltungen in Oesterreich noch immer verhältnissmässig unbedeutend genannt 
werden muss. Dieser Verbrauch ist seit dem Jahre 1839 von 10 bis über IGO Millionen 
jZollcentner gestiegen. Ueberdies findet sich in den Industriebezirken des Riesengebirges 
und des Erzgebirges kaum irgendwo eine unbenützte Wasserkraft,? so dass die Wasser 
werke gegenwärtig schon aus den Thälern bis in die Ebenen hinaus Vorschriften und 
in der unmittelbaren Nähe der Kohlenflötze sich neue, auf -Dampfmasohinenbetrieb ein 
gerichtete Industriebezirke bilden. 
Die Schilderung des Standpunktes, welchen die einzelnen Zweige der öster 
reichischen Industrie einnehmen, sowie die Angabe der Werthe der von ihnen zu Stande 
gebrachten Production bleibt der Einleitung zu den einzelnen Gruppen der Exposition 
Vorbehalten. 
Hier sei nur im Allgemeinen bemerkt, dass hinsichtlich der Entwicklungsstufe, 
auf welcher sich die gewerbliche Thätigkeit befindet, sich die beiden Reichshälften 
wesentlich von einander unterscheiden. Während im österreichischen Staatsgebiete der 
fobriksmitssige Betrieb bereits sehr ausgebildet ist, die Industrie überhaupt in mehreren 
Ländern sich in grösster Blüthe befindet und in vielen Artikeln mit den diesfalls 
renommirtesten ausländischen Fabrikaten zu concurrircn vermag, ’ist die Zahl der 
Fabriken iu den ungarischen Ländern noch eine kleine und ist der Gewerbefleiss im 
Allgemeinen nur im eigentlichen Königreiche Ungarn von grösserem Belange. Wahre 
Industrie-Länder sind Böhmen, Mähren, Schlesien und Niederösterreich; am gering 
fügigsten ist die Industrie in Dalmatien, der Bukowina und der Militärgrenze. 
Die gewerbliche Industrie dürfte in der österreichisch-ungarischen Monarchie derzeit 
«etwa acht Millionen Menschen ernähren, mit Einschluss der Familienglieder und jener, 
welche neben der Landwirtschaft Gewerbe betreiben. Nach den Ergebnissen der Volks 
zählung vom 31. Decembcr 1869 waren bei der gewerblichen Industrie (ohne die nicht 
selbsttätigen Familienglieder und ohne die Höttenwerksbesitzer und Arbeiter) beschäftigt: 
in den im in den in dev 
Reicksrathe ver- ungarischen gesammten 
tret. Ländern Ländern Monarchie 
fiel den Bau- und Kunstgewerben 235.510 
p Metall, Stein und Holz verarbeitenden Gewerben . . . 505.772 
r der Erzeugung von Ckomikalicn, Nahrungsmitteln und 
Tabak-Fabrikaten 218.000 
„ der Webe-Industrie 797.398 
j, Leder- und Papier-Industrie und sonstigen productiven 
Gewerben 307.794 
p nicht productiven Gewerben 178.842 
62.603 298.113 
171.938 677.710 
82.235 330.285 
93.553 890.951 
170.910 478.701 
C5.G45 244.487 
zusammen . . 2,273.316 640.901 2,920.280 
Handel. 
Nach dem zwischen den Regierungen beider Reichshälffen abgeschlossenen Zoll 
lind Handelsbündnisse (österr. Gesetz vom 24. Deccmber 18C7, XVI. Ungar. Gesetz- 
Artikel von 18G5—67) bilden beide Staatsgebiete der Monarchie zusammen ein Zoll- 
lind Handelsgebiet, umgeben von einer gemeinsamen Zollgrenze, von der nur die Zoll- 
ßnsschlüssc ausgenommen sind. In Folge dessen steht keinem der beiden contrahirenden 
Steile das Recht zu, Verkehrsgegenstände, welche aus dem einen Staatsgebiete in das 
ändere übergehen, mit Ein-, Aus- oder Durchfuhrsabgaben welcher Art immer zu bt> 
lasten und zu diesem Zwecke eine Zwischenzoll-Linie zu errichten. Mit inneren Ab 
gaben darf der eine Tkeil die aus dem Ländergebiete des anderen Thciles eingefüluica
	        

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