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Statuten für die Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterr. Museums

Bibliographische Daten

Monographie

Persistenter Identifier:
AC15748404
Titel:
Statuten für die Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterr. Museums
Signatur:
Unterricht I 337
Erscheinungsort:
Wien
Herausgeber:
Verlag des Oesterr. Museums
Dokumenttyp:
Monographie
Bestand:
MAK-Hauskataloge
Erscheinungsjahr:
1869
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Statuten
Dokumenttyp:
Monographie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Statuten für die Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule des k. k. Oesterr. Museums
  • Einband
  • Statuten

Volltext

t)A' 
(Jkhjm/ßbl 
IV 
STATUTEN 
für die 
Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbeschule 
des 
k. k. Oesterr. Museums. 
I. Zweck und Wirksamkeit der Gesellschaft. 
§ i. 
Die Gesellschaft zur Beförderung der Kunstgewerbeschule des 
Museums hat, wie ihr Name es ausspricht, zum Zwecke, die mit dem 
k. k. Oesterr. Museum für Kunst und Industrie in Verbindung stehende 
Kunstgewerbeschule in der Erreichung ihrer statutenmässigen Be 
stimmung in der Heranbildung tüchtiger Kräfte für die Bedürfnisse 
der Kunstindustrie zu unterstützen und die zu diesem Zwecke nothigen 
Fonds herbeizuschaffen. 
§ 2. 
Die Form der Unterstützung wird der Regel nach 
a) in Schulstipendien, 
b) in Reisestipendien, 
c) in Aufträgen an hervorragende Zöglinge der Anstalt, und 
in Beiträgen zur Anfertigung kunstindustrieller Gegenstände 
bestehen. 
Die Verwendungsmodalität in jedem einzelnen Falle wird unter 
Berücksichtigung der Anträge des Lehrkörpers vom Aufsichtsrathe der 
Kunstgewerbeschule bestimmt werden. 
II. Bildung der Gesellschaft; Rechte und Pflichten der Mitglieder. 
§ 3. 
Die Mitglieder des Vereines sind entweder 
a) Gründer, oder 
b) unterstützende Mitglieder. 
Gründer wird man durch einmalige Leistung eines Betrages von 
mindestens 100 fl.; unterstützendes Mitglied durch eine Jahresleistung 
von 5 fl. Auch Corporationen und andere moralische Personen können 
der Gesellschaft, sei es als Gründer oder als unterstützende Mitglieder, 
beitreten. 
tsm. MUSEUM . 
f. ANGEWANDTE KUNST 
Bibliothek
	        

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Statuten Für Die Gesellschaft Zur Förderung Der Kunstgewerbeschule Des K. K. Oesterr. Museums. Wien: Verlag des Oesterr. Museums, 1869. Print.
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