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Jahrgang 23 (1931) (21)

Bibliographische Daten

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
Inter
Titel:
Internationale Sammler-Zeitung
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Bestand:
Internationale Sammler-Zeitung
ISSN:
-

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
Inter_1931_23_21
Titel:
Jahrgang 23 (1931)
Bandzählung:
21
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Österreichisches Museum für angewandte Kunst / Gegenwartskunst, Wien
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Bestand:
Internationale Sammler-Zeitung
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]

Artikel

Titel:
Eine neue Hoepli Auktion in Zürich
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Internationale Sammler-Zeitung
  • Jahrgang 23 (1931) (21)
  • Titelseite
  • Werbung
  • Titelseite
  • Eine neue Hoepli Auktion in Zürich
  • Wiener Bilder Prozesse
  • Sammlung Ludwig Löwenthal, Berlin
  • 110. Kunstauktion bei Albert Kende
  • Chronik
  • Ausstellungen
  • Auktionen

Volltext

Seite 214 
INTERNATIONALE SAMMLER - ZEITUNG 
Nr. 21 
des von J. J. Vade (Paris 1796), der französische 
Virgil von 1743, die Neuausgabe von V o I taires 
Henriade (1769—1770), Voltaires ,,La Pucelles“ mit 
zwei Porträts und 42 Bildern von Jean Moreau 
dem Jüngeren, Youngs Werk ,,A series of por- 
traits of the Emperors of Turkey from the foudation 
of the monarchy to the year 1808 u, a. 
Der Katalog der beiden Sammlungen ist, wie 
man dies bei Ülrico Hoepli gewohnt ist, mit ver 
schwenderischer Pracht ausgestattet: Neben .ausge 
zeichneten Reproduktionen der Blätter in Schwarz 
druck, ist auch eine Reihe von Hauptblättern in 
Farbendruck wiedergegeben. Daß der Text an i 
Gründlichkeit nichts fehlen läßt, ist wohl überflüssig 
ausdrücklich hervorzuheben. — Der Katalog wird 
Interessenten auf Verlangen zugesandt. 
Zürich hat schon des öfteren bewiesen, daß es 
auch im Spätherbst noch ein vorzüglicher Kunst 
markt ist: Es wird gewiß auch diesmal nicht ent 
täuschen. Man ist hier überzeugt, daß die beiden 
exquisiten Sammlungen, die Hoepli zur Versteige 
rung bringt, am 16. und 17, November Kunstfreunde, 
Sammler und Händler aus aller Herren Länder — 
wenn diese alte Phrase heute in dem ziemlich 
republikanisierten Europa noch statthaft ist — nach 
Zürich bringen werden. 
Wiener J3ilder~*Prozesse. 
Wiener Gerichte beschäftigen zur Zeit zwei 
interessante Bilderprozesse. 
In dem einen Fall handelt es sich um 7 3 Akt 
zeichnungen von Führ i c h, die in der Wiener 
Technik gefunden wurden und auf die der ehemalige 
Supplent an dieser Hochschule, Architekt Hermann 
B 1 e y e r, Eigentumsansprüche erhebt, 
Bleyer machte eines Tages, als er in einem 
Schülerkasten etwas suchte, eine verblüffende Ent 
deckung. In einem Hohlraum unterhalb der tiefsten 
Lade fand er mitten unter Gips-, Papier-, Wurst- und 
Knochenabfällen 73 Kreide- und Bleistiftzeichnungen, 
deren künstlerischen Wert er auf den ersten Blick 
erkannte. Es waren männliche und weibliche Akt 
studien, die Bleyer nach langer, sorgfältiger Prüfung 
als Arbeiten Führichs identifizieren konnte. Der 
Fund war umso bemerkenswerter, als bis dahin von 
Führich kein einziger Akt bekannt war. Es ergab 
sich weiters, daß diese Zeichnungen auch in der Lite 
ratur nicht aufschienen, also bisher unbekannte 
Jugendarbeiten des Künstlers waren, die aus den 
Jahren 1819 bis 1825 stammten. 
Es war vollständig rätselhaft, wie die Zeichnun 
gen an die Fundstelle gekommen waren. Führich 
selbst war nie an der Technik tätig: wohl hatte einer 
seiner Schüler, Professor Noltsch, an dieser Hoch 
schule gewirkt und sogar ein Inventarverzeichnis 
der vorhandenen Zeichnungen angelegt, von 
Zeichnungen Führichs ist aber da mit keiner Silbe 
die Rede. Die Vermutung, daß die Zeichnungen aus 
dem Besitze Führichs gestohlen worden waren, er 
scheint durch die Angabe Prof. Dregers wider 
legt, der in einem seiner Werke folgendes angibt: 
»Im Oktober (1848), als Führich fern von Wien weilte, 
wurde in seiner Wohnung (am Salzgries) eingebro 
chen, doch fehlte nur wenig. Man hat wohl nur nach 
Schriften gefahndet.« 
Bleyer erstattete von dem Funde die Anzeige 
an die Polizei und erhebt nun jetzt, da die drei 
jährige Verschweigungspflicht abgelaufen ist, Eigen 
tumsansprüche auf die Zeichnungen, Bei der gericht 
lichen Verhandlung wendete der Oesterreichische 
Bundesschatz ein, es könne von einem Funde nicht 
die Rede sein, da der Kläger im Staatsdienste stand 
und als solcher verpflichtet war, alles, was er im 
Gebäude gefunden habe, abzuliefern. Das Gericht 
beschloß die Verhandlung behufs Vornahme eines 
Lokalaugenscheines zu vertagen. Hiebei soll die 
Oertlichkeit, an der Bleyer die Zeichnungen gefunden 
hat, einer genauen Besichtigung unterzogen werden. 
Der zweite Prozeß betrifft eine Klage des Re 
staurators Moritz Lindemann gegen die Barone 
Louis und Alphons von Rothschild. Lindemanji 
klagt auf 4700 engl. Pfund und begründet seinen An- ! 
spruch damit, daß er während seiner Restaurierungs- I 
arbeiten im Hause Rothschild wertvolle alte Bilder 
entdeckt habe. So habe er im Hause des Barons 
Louis Rothschild Bilder von VanEyck, Holbein, 
Berchen, De Troy, Watteau und Lucas van 
Leyden entdeckt; in der Kunstsammlung des 
Baron Alphons von Rothschild habe er einen Van 
Dyck, einen R e m b r a n d t, ein Damenbildnis von 
B r u y n und einen Boucher sowie einen Fra- 
g o n a r d einwandfrei festgestellt. Diese Bilder re 
präsentieren einen Wert von 80.000 englischen Pfund. 
Nun habe er seine Tätigkeit mehrere Jahre lang im 
Hause Rothschild ausgeübt, ohne ein Honorar zu ver 
langen; er erwartete, daß ihm die Rothschilds selbst 
ein entsprechendes Honorar zuerkennen würden. Er 
begehrt für die Arbeiten bei Louis Rothschild 5400 
Pfund und hat mit Rücksicht auf ein ihm gewährtes 
Darlehen von 5000 Pfund den Rest von 400 Pfund 
ein geklagt; von Baron Alphons Rothschild wird ein 
Honorar von 4300 Pfund begehrt. Der Beklagtenver- 
ti eter Dr, Hans Mautner bezeichnete die Behaup 
tung von »Entdeckungen« als phantastische Ueber- 
treibung. Die Bilder seien schon in den Sammlungen 
des verstorbenen Baron Albert Rothschild inventa 
risiert worden und in Katalogen aus den Jahren 1903 
und 1905 namentlich angeführt. Die Arbeit Linde 
manns habe sich hauptsächlich auf Putzen und Fir 
nissen der Bilder beschränkt. 
Im übrigen habe der Kläger durch seine Ver 
bindung mit dem Hause Rothschild sich einen Pre- 
stigegewinn erhofft. Auch zog er aus dieser Ver 
bindung dadurch Vorteile, daß ihm Baron Louis Roth 
schild beispielsweise einmal ein zinsenfreies Dar 
lehen für fünf Monate im Betrage von 1600 engl. 
Pfund gewährt habe und ein anderesmal wurden flim 
vom Bankhaus S. M. von Rothschild zur Anschaffung 
wertvoller Bilder 5000 Pfund zinsenfrei geliehen, die 
er bis heute noch nicht zurückgezahlt habe. Bei einem 
Ankauf eines Kunstgegenstandes für das Haus Roth 
schild habe er außerdem einen Uebergewinn von 
1500 Pfund erzielt- Die Beklagten boten einen Sach 
verständigenbeweis dafür an, daß die Zuwendungen 
an Lindemann seine Ansprüche für seine Tätigkeit 
bei weitem übersteigen. 
Der Gerichtshof beschloß, die Prokuristen der 
Beklagten, Otto Fuchs und Jacques Ziegler, 
über die Behauptung der Klagebeantwortung einzu 
vernehmen, daß sich Lindemann ihnen gegenüber 
wiederholt dahin geäußert habe, durch ihm gewährte 
zinsenfreie Darlehen für seine Arbeiten sich hin 
reichend honoriert zu fühlen, ferner eine Reihe von 
Zeugen über den Rang des Klägers als Restaurator 
sowie sachverständige Zeugen darüber zu hören, wel 
chen Umfang und welchen Wert die von Lindemann 
bei den Beklagten vorgenommenen Restaurierungen 
haben. Unter diesen letzteren Zeugen befinden sich
	        

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