CÜRATORIÜM. Das Curatorium des Österreichischen Museums trat am
11. November 1898 unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Herrn Oberst-
kämmerers Grafen Hugo Abensperg-Traun aus Anlass des Rücktrittes Sr. kais.
Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer vom Protectorate des
Österreichischen Museums zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammen, über
welche das nachstehende Protokoll, welches von sämmtlichen anwesenden Cura-
toren gezeichnet wurde, vorliegt.
Se. Excellenz der Herr Präsident Graf v. Abensperg- Traun eröffnet die
Sitzung mit einer sehr innig empfundenen Gedächtnisrede auf das schreckvolle
Hinscheiden Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth. Ferner macht Se. Excellenz
Mittheilung, dass Se. kais. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer ihm
von seinem Rücktritte vom Protectorate des Österreichischen Museums Mittheilung
gemacht habe. Infolge dessen beschliessen die anwesenden Herren Curatoren, die
folgende Erklärung zu Protokoll zu geben: „Im I-Iinblicke auf den höchstbetrüben-
den Rücktritt Sr. kais. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer vom
Protectorate des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie erklären
die gefertigten von Sr. kais. Hoheit ernannten Mitglieder des Curatoriums, ihr
Ehrenamt als Curatoren zurückzulegen." Dieser Kundgebung hat sich zufolge Mit-
theilung des Herrn I-Iofrathes Walcher v. Moltheim Se. Durchlaucht Fürst Johann
von und zu Liechtenstein vollinhaltlich angeschlossen. Se. Excellenz der Herr
Präsident des Curatoriums dankt sämmtlichen Mitgliedern des Curatoriums für
ihre Unterstützung, welche Ansprache Se. Excellenz Herr v. Dumba mit Worten
warmer Danksagung für die ausgezeichnete Wirksamkeit Sr. Excellenz des Herrn
PräsidentenGrafen Traun erwidert. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. (Folgen
Unterschriften).
TATUTEN DEs K. K. ÖSTERREICHISCHEN MUSEUMS
FÜR KUNST UND INDUSTRIE. Genehmigt mit AllerhöchsterEnt-
schliessung vom 28. November 1898.
Zweck und Einrichtung des Museums.
Q. l. Das k. k. Österreichische Museum für Kunst und Industrie hat die Auf-
gabe, durch I-Ierbeischaffung und Bereitstellung der Hilfsmittel, welche Kunst und
Wissenschaft bieten, die Leistungsfähigkeit der Kunstgewerbe zu heben, den
Geschmack der Kunstgewerbetreibenden und des Publicums zu wecken und zu
veredeln und so die kunstgewerbliche Thätigkeit zu fördern. Indem dasselbe an
der Hand ausgewählter Sammlungen, durch Vorführung eigenthümlicher und
hervorragender moderner Muster, in Wort und Schrift, die Einsicht in den Formen-
reichthum und die Arbeitsweisen älterer Kunstperioden vermittelt und mit den
Fortschritten und Wandlungen des Geschmackes, welche die Kunst und das
Kunsthandwerk auf neue Wege führen, bekannt macht, soll es den Blick erweitern,
den Sinn für das Mustergiltige und Lebensfähige schärfen und nicht bloss
zu correcten Nachahmungen befähigen, sondern selbständige Schöpfungen hervor-
rufen.
5. z. Im besonderen dienen zur Erreichung dieser Zwecke folgende Mittel:
a) Sammlungen kunstgewerblicher Objecte älteren Stils, die, soweit dieses
nützlich und ausführbar erscheint, auch zu geschlossenen Ensembles geordnet,