Roth-Weiss-Grün . . . . . . . .Ungarn.
Roth-Weiss-Blau . . . . . . . . . Croatien.
(croatisch-slavonisch-dalmatinisches Königreich).
Roth-Gelb-Blau . . . . . . . . Fiume.
Gelb-Roth-Blau . . . . . . . . . Istrien.
Blau-Roth-Gelb . . . . . . . . . Siebenbürgen.
Blau-Weiss-Grün . . . . . . . . Slavonien.
(richtiger Blau-Gelb).
Weiss-Blau-Roth . . . . . . Krain.
Es sind also neun zweifarbige und acht dreifarbige Fahnen vorhanden,
von denen aber die Fahnen von Siebenbürgen und Slavonien kaum mehr
zur Verwendung kommen dürften. Bei allen diesen Fahnen laufen die
Farbenstreifen untereinander, wie sie Figur I uns vorführt."
Ausser den Reichs- und Landesfarben stehen zum Fahnenschmucke
noch die officiellen Farben der Städte und Märkte zur Verfügung, soweit
eben diese im Besitze von Wappen sind, aus denen sich die Fahnenfarben
ableiten lassen.
Nicht gestattet ist die Verwendung der Standarten Seiner Majestät des
Kaisers und Königs, der Mitglieder des Allerhöchsten Kaiserhauses, der
Fahnen und Flaggen des k. und k. Heeres und der Marine, sowie der
Standarten fremder Souveräne von Seite privater Personen, ausgenommen in
dem etwa eintretenden Falle, dass eine der oben erwähnten hohen Personen
in irgend einem Gebäude, oder auf einem Schiffe anwesend ist, wo dann
für die Dauer der Anwesenheit die betreffende Standarte gehisst werden
kann.
Anlässlich des Regierungs-jubiläums Seiner Majestät im Jahre 1898
wurde von den Fahnenfabriken eine grosse Zahl von k. und k. Standarten
(Figur 6) an Private verkauft und von diesen aus Un-
kenntnis zum Decoriren verwendet, ohne dass von
Seiten der Behörde dagegen reagirt wurde, weil wahr-
scheinlich die Landesbehörden - die Seebehörden selbst-
verständlich ausgenommen - selbst nicht besonders
sattelfest im Flaggenrechte waren. Die Flagge der
Handelsmarine (Figur 7), die Jedermann frei zur Benützung
steht, scheint trotz ihres Farbenreichthums dem Ge-
schmacke des Publicums nicht so recht zu entsprechen,
sie wird bei Decorationen äusserst selten sichtbar.
Noch seltener, oder besser gesagt, fast nie kommen Privatflaggen zur
Anwendung und dies sicherlich mit Unrecht. Immer dieselben Fahnen, und
immer die gleichen Farben, das wirkt eintönig, langweilig und stumpft das
Interesse ab und doch wäre alles dies so leicht zu vermeiden, wollten die
' Siehe Näheres über die österreichisch-ungarischen Landesfarben in Ströhls ,Österreichisch-ungarische
Wappenrolle", III. Ausgabe, 1899, über die deutschen Reichs- und Landesfarben Ströhls „Deutsche Wappen-
rolle", 1898 und über die anderen Staaten Ströhls „Wappen- und Landesfarben sämmtlicher Staaten" in
Meyers Conversations-Lexikon.
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Figur 6.
K. u. k. Standarte