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MAK

Full text : Monatszeitschrift IV (1901 / Heft 9)






Bucheinbände von P. Karsten, Aschaffenburg (gesetzlich geschützt)

dass man bei den Wettbewerben, die vor mehr als Jahresfrist aus dem Hoftiteltaxenfond:

ausgeschrieben wurden, auch insbesondere diesen Zweig des Kunstgewerbes berück

sichtigte. Aus dem Erfolge konnte man sehen, dass es auch hier nicht an Talentei

mangelte, sondern dass sie nur allzu selten vor grössere Aufgaben gestellt wurden. Um s(

anerkennenswerter war es daher, dass eine der bedeutendsten österreichischen Firmen, da:

alte Leinenhaus Regenhart und Raymann in Freiwaldau, gelegentlich der Pariser Ausstellung

eine ganze Reihe künstlerischer Entwürfe herstellen und im Gewebe zur Durchführung

bringen liess. Wenn die Firma bei einzelnen Prunkstücken auch ganz grosse Musterung

nicht scheute, so musste im allgemeinen der Technik der Weberei entsprechend, doch mi

nicht allzugrossen Rapporten gerechnet werden. Das Tischtuch nach Rollers Zeichnung

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