des XIV. Jahrhun-
derts, welche
H. Hoffmann in den
„FundgrubenfürGe-
schichte deutscher
Sprache und Litte-
ratur" herausgege-
ben hat, begegnen
wir bereits der pri-
mula veris als Him-
melsschlüsselchen.
Heinrich von Meis-
sen, der Meistersän-
ger des XIII. Jahr-
hunderts, der sich
in der Frage, ob
„Weib" oder„Frau"
der würdigste Na-
me für die Frauen
sei, gegen Walter
für „Frau" entschied
und daher „Frauen-
lob" genannt ward,
nimmt Schlüssel
schon als Kunstaus-
druck für die Musik
in Anspruch und
spricht von neun-
Schlüsseln: F. Hauptmann, Schnalle, ausgeführt von A. D. Hauptmann 8: Co.
„sich beginnen in
den sechs Stimmen". Die Schlüsseliiedel, ein Streichinstrument, dessen
Saiten durch eine Art Claviatur verkürzt werden, begegnet uns bereits unter
den Instrumenten des XV.]ahrhunderts. Bekannt ist die Schlüsselgewalt der
Kirche, welche kraft derselben die Absolution nach der Beichte gewähren oder
vorenthalten kann, sowie das Schlüsselrecht, die Befugnis der Ehefrau zur
Vertretung des Mannes in allen die Führung des Haushaltes betreffenden
Rechtsgeschäften; Sie war die Aufseherin und nächste Vorgesetzte des
Gesindes, sie durfte es wagen, über Leib und Leben der unfreien Diener zu
schalten, und als später auch Freie sich verdangen, mit ihnen Verträge zu
schliessen. Ihr Zeichen waren die Schlüssel, die sie, ausser der Tasche, mit
Spindel und Scheere, wohl auch wie die Männer und unter ihnen selbst die
Geistlichen während der heiligen Handlungen, mit Messer und Dolch am
Gürtel trugen; und nach seeländischem Rechte galt die Frau für siech, wenn
sie nicht mehr mit den Schlüsseln gehen und ihr Gesinde besorgen konnte.