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Volltext: Monatszeitschrift V (1902 / Heft 1)

des XIV. Jahrhun- 
derts, welche 
H. Hoffmann in den 
„FundgrubenfürGe- 
schichte deutscher 
Sprache und Litte- 
ratur" herausgege- 
ben hat, begegnen 
wir bereits der pri- 
mula veris als Him- 
melsschlüsselchen. 
Heinrich von Meis- 
sen, der Meistersän- 
ger des XIII. Jahr- 
hunderts, der sich 
in der Frage, ob 
„Weib" oder„Frau" 
der würdigste Na- 
me für die Frauen 
sei, gegen Walter 
für „Frau" entschied 
und daher „Frauen- 
lob" genannt ward, 
nimmt Schlüssel 
schon als Kunstaus- 
druck für die Musik 
in Anspruch und 
spricht von neun- 
  Schlüsseln:  F. Hauptmann, Schnalle, ausgeführt von A. D. Hauptmann 8: Co. 
„sich beginnen in 
den sechs Stimmen". Die Schlüsseliiedel, ein Streichinstrument, dessen 
Saiten durch eine Art Claviatur verkürzt werden, begegnet uns bereits unter 
den Instrumenten des XV.]ahrhunderts. Bekannt ist die Schlüsselgewalt der 
Kirche, welche kraft derselben die Absolution nach der Beichte gewähren oder 
vorenthalten kann, sowie das Schlüsselrecht, die Befugnis der Ehefrau zur 
Vertretung des Mannes in allen die Führung des Haushaltes betreffenden 
Rechtsgeschäften; Sie war die Aufseherin und nächste Vorgesetzte des 
Gesindes, sie durfte es wagen, über Leib und Leben der unfreien Diener zu 
schalten, und als später auch Freie sich verdangen, mit ihnen Verträge zu 
schliessen. Ihr Zeichen waren die Schlüssel, die sie, ausser der Tasche, mit 
Spindel und Scheere, wohl auch wie die Männer und unter ihnen selbst die 
Geistlichen während der heiligen Handlungen, mit Messer und Dolch am 
Gürtel trugen; und nach seeländischem Rechte galt die Frau für siech, wenn 
sie nicht mehr mit den Schlüsseln gehen und ihr Gesinde besorgen konnte.
	        
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