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Volltext: Monatszeitschrift V (1902 / Heft 4)

Zeit sich entschloss, das Empire als „1etzten der historisch gewordenen Stile" schweren 
Herzens regelrecht zu kodilizieren. Damit aber schien die Kette abgerissen. Nun, heute weist 
sie noch ein weiteres Glied auf: den Biedermeierstil. In den letzten Jahren haben wir, zum 
erstenmal in der Kongressausstellung, seither in den Winterausstellungen des Österreichi- 
schen Museums, wiederholt Anlass genommen, auf dieses Weiterblühen der kunstgewerb- 
-Spilzenkurs 
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lichen Originalinstinkte in der „toten Zeit" Wiens hinzuweisen. Im letzten Winter erst 
erregte das Atzgersdorfer Zimmer aus dem Besitze des Herrn G. Pollak allgemeines 
Gefallen. Das war doch nichts Nachgeahmtes, sondern lebendig gewesenes und darum 
lebendig gebliebenes Wiener Leben von Anno dazumal. Nun erscheint auch schon das 
erste kunstgewerbliche Bilderwerk über die Zeit von I800-I840Z „Innenräume und 
Hausrat der Empire- und Biedermeier-Zeit in Österreich-Ungam, herausgegeben von 
Josef Folnesics" (Wien, Verlag von Anton Schroll). Die erste Lieferung bringt auf zwölf 
Tafeln das erwähnte Atzgersdorfer Zimmer in Gesamtansicht und Einzelaufnahmen, 
dann verschiedene Möbel aus dem Nachlasse des Domkapellmeisters j. Preyer und dem 
Besitz der Herren Ad. Schreyer und Karl Kellermann, endlich die Reproduktionen zweier 
gediegener Salons aus Schloss Schönbrunn (nach l-löchle, 18x8) und aus dem Palais 
Kinsky in Prag (um 1820), beide nach Bildern in der Sammlung Dr. l-leymann. Über die 
Auswahl etlicher Objekte lässt sich ja reden. Manches hätten wir aus dem Werke weg- 
gewünscht oder im Texte nur vignettenweise verwendet. Jedenfalls ist das Unternehmen 
sympathisch zu begrüssen, denn es hilft den guten Namen einer als geschmacklos ver- 
rufenen Wiener Epoche retten. 
U UNSERER BEILAGE. Die Beilage, welche der Redaktionvom k. k. Ministerium 
für Kultus und Unterricht zur Publikation überlassen wurde," stellt eine durch die 
k. k. Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien in trefiiicher Weise reproduzierte 
"' Dieselbe wird gleichzeitig auch als Unterrichtsbeheli an sxaatliche und staatlich subventionierte 
gewerbliche Lehranstalten durch die Unterrichtsverwaltung verabfolgt.
	        
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