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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1866 / 14)

V. 
Was die Einrichtung der Kunstgewerheschule selbst anbe- 
trim, so sollen hier nur die Grundzüge derselben angedeutet werden. 
Soll die Kunstgewerbeschule diejenigen Ziele wirklich befriedigen, 
für welche sie bestimmt ist, so müssen die drei Hauptkünste, Malerei, 
Plastik und Architektur, in derselben in sorgfältigster Weise geptiegt 
werden, denn die gewerbliche Kunst ist ja nichts anderes als der In- 
begriff dieser drei Künste, angewendet auf die Bedürfnisse des täglichen 
Lebens. 
Den innigen Zusammenhang der Architektur mit dem Gewerbe be- 
weisen zu wollen, dürfte wohl überflüssig sein. Der Uebergang von der 
Architektur, von dem Baue selbst und von dem Schmucke des Aeusseru 
auf die innere Verzierung der Wände, der Treppen und Kamine, auf die 
Beleuchtungsgeräthe und zu dem gesammten Mobiliare der Wohnungen 
ist ein so unmerklicher, die Verhindungskette aller dieser Glieder so fest 
geschlossen, dass zur künstlerisch harmonischen Erfindung und Ausführung 
der inneren Hauseinrichtung, wie sie doch ein gelauterter Geschmack 
nothwendig verlangen muss, die Kenntniss der Architektur ganz uneni; 
behrlich ist. Dies gilt in erhöhtem Masse heutzutage, wo nicht ein be- 
stimmter einzelner Styl gilt, sondern wo alle möglichen architektonischen 
Style der Vergangenheit mehr oder weniger friedlich sich in die Herr- 
schaft theilen. Sowie jene Kunsthandwerker, welche die innere Wohnungs- 
einrichtung anfertigen, so können auch der Goldschmied, der Thonwaaren- 
Fabrikant, der Eisenarheizer, der Broncewaarenfabrikant, sollen ihre Er_ 
zeugnisse ein künstlerisches Gepräge erhalten, einer gewissen Kenntniss 
der Architektur und der von ihr abhängigen Ornamentik nicht entbehren. 
Die Plastik ist zu allen Zeiten, wenn auch in verschiedener Ausdeh- 
nung, zum Schmuck der kuustgewerblichen Arbeiten verwendet worden; 
in reicher und glänzender Weise im classischen Alterthum und in der 
Reuaissanceperiode, aber auch vielfach in der Kunst des Mittelalters. Sie 
ist nothwendig für die Goldschmiedekunst, für die Porcellan- und Thon- 
waaren, für Mühel- und sonstige Holzschnitzereien, für getriebene Eisen- 
arbeiten, für Wanddeoorationen in Stuck, für Bronce, Elfenbein u. s. f}, 
wofern diese Arbeiten über das Handwerksmässige hinausgehen und den 
Eindruck künstlerischer Leistungen machen sollen. 
Endlich darf auch die Malerei, wenn schon ihre heutige Anwendung 
im Gewerbe häufig am unrechten Orte ist, von der industriellen Kunst 
nicht ausgeschlossen werden. Ihre richtige Anwendung tritt ein bei der 
Wanddecoration, in der Goldschmiedekunst beim Email, beim Porcellan, 
bei der Stickerei u. dgl. m. 
Es geht hieraus die untrennbare Verbindung der hohen 
Kunst mit der gewerblichen Kunst hervor.
	        
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