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fraglos, dass diese Zeichen,
die wir uns aufgemalt oder
auf einer Etikette gedruckt
und aufgeklebt denken
müssen, nichts weiter sind,
als Passiermarken für den
Zollbeamten. Die Pässe sind
ja auch an die Zollbeamten
gerichtet. Es ist meiner An-
sicht nach ein vollkommenes
Verkennen des Fabriks-
betriebes, wenn man an-
nehmen wollte, dass unter
den vielen Hunderten von
Porzellanen, welche täglich
in der Fabrik aus der
Formerei und Dreherei zum
ersten schwachen Brand und
zum Signieren, hierauf in die
Glasur kamen, bereits die für
den Export nach Ungarn
etwa bestimmten Stücke be-
sonders bezeichnet worden
wären. Es ist ferner unbe-
greiflich, weshalb die
Fabriksdirektion die von
1749 bis 1763 angewandte
unterglasurblaue Marke mit
dem Bindenschild im Jahre
1763 und 1764 aufgegeben,
dann von 1765 an wieder
bis 1827 angewandt haben
solltet.
Ausserdem ist mir unter den vielen Tausenden Altwiener Porzellanen,
die ich in den letzten sechs Jahren, in denen ich mich fortwährend mit Wiener
Buntbenialte Uhr mit Saturn und Pntten (Katalog Nr. 343)
4' Zu vorstehendem teilt uns Dr. Modern folgendes mit: Wären die Erzeugnisse der Wiener Fabrik zur
Zeit, als diese Passbriefe ausgestellt wurden, mit dem österreichischen Staatswappen, dem Bindenschilde,
bezeichnet gewesen, so wären die kaiserlichen Beamten - es sind keineswegs nur Zollbeamte, sondern unter
andern die Fachbeamten für Marken, die Beschauer, an die sich der Pass richtet -- einfach auf diese Bezeich-
nung gewiesen worden. Es wäre überflüssig, ja zweckwidrig gewesen, der schon vorhandenen, fast unvertilg-
baren Bezeichnung eine neue zuzufügen, die leicht beseitigt, nachgemacht und auf andere Stücke hätte über-
tragen werden können. Nirgends habe ich behauptet, dass Stücke zum Exporte nach bestimmter Richtung
mit besonderer Marke bezeichnet wurden. Die zwei von mir verößentlichten Pässe galten auch keineswegs für
Ungarn allein, sondern der eine für die kaiserlichvköniglichen Erblande, der andere für das Königreich Ungarn,
also für den ganzen Bereich der österreichisch-ungarischen Monarchie, beide weisen ein Zeichen auf, das sich
verwischt, aber immerhin erkennbar auf der (S. 95) abgebildeten Kaffeetasse mit Chinoiserien noch heute findet.
Man vergleiche auch die Terminologie des ohzitierten Erlasses vom 24. März x74g. „Nach hier bemerkter Form