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MAK

Full text : Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

j. Brangwyn, Längswand der Londoner Kürschnerhalle



Entgegenkommen der Genossenschaftsvorstehung war ich in der Lage, alle

noch vorhandenen Urkunden, Genossenschaftsordnungen, Zech-, Aufding-,

Gesellen-, Knaben- (Lehrjungem) und Strafbücher, Meister- und Vorsteherverzeichnisse

 einsehen und von allem Wichtigen Abschriften herstellen zu

dürfen. Ein Teil hievon wird hiemit publiziert, die Veröffentlichung des

übrigen reichen Materials behalte ich rnir vor.

An alten Büchern besitzt die Genossenschaft die Bruderschaftsordnungen

 von 1722 und 1773 mit den eigenhändigen Unterschriften der

Meister vom Anfange des XVIII. Jahrhunderts bis auf 1860 (Nr. 79 und 80

des gegenwärtigen Genossenschaftsinventars), welche hier zum ersten Male

publiziert werden, ferner: das Strafenbuch von 1549 bis 1596 (Nr. 85), das

Knabenbuch von 1550 bis 1680 (Nr. 91), das bereits von List zitierte Zechbuch

vom Jahre 1635 (Nr. 78), dann das Aufdingbuch von 1635 bis 1789 (Nr. 90),

das Gesellenbuch von 1635 bis 1818 (Nr. 87), das Verzeichnis der Vorsteher

und Zeichenmeister von 1722 bis 1791 (Nr. 81), das Steuerbuch von 1749

(Nr. 84) und das Lehijungenbuch von 1790 bis 1879 (Nr. 89).

Das Strafenbuch von 1549 bis 1596 (Strafen : Gebühren etc.) trägt

auf dem ersten Blatte folgende Sprüche:

„Unainigkeyt Zanck Hass und neydt

All Ding verderben alle Zeytt".

„Ordnung macht gutte regiment,

Onordnung all gut Ding Zertrent."
            
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