j. Brangwyn, Längswand der Londoner Kürschnerhalle
Entgegenkommen der Genossenschaftsvorstehung war ich in der Lage, alle
noch vorhandenen Urkunden, Genossenschaftsordnungen, Zech-, Aufding-,
Gesellen-, Knaben- (Lehrjungem) und Strafbücher, Meister- und Vorsteher-
verzeichnisse einsehen und von allem Wichtigen Abschriften herstellen zu
dürfen. Ein Teil hievon wird hiemit publiziert, die Veröffentlichung des
übrigen reichen Materials behalte ich rnir vor.
An alten Büchern besitzt die Genossenschaft die Bruderschafts-
ordnungen von 1722 und 1773 mit den eigenhändigen Unterschriften der
Meister vom Anfange des XVIII. Jahrhunderts bis auf 1860 (Nr. 79 und 80
des gegenwärtigen Genossenschaftsinventars), welche hier zum ersten Male
publiziert werden, ferner: das Strafenbuch von 1549 bis 1596 (Nr. 85), das
Knabenbuch von 1550 bis 1680 (Nr. 91), das bereits von List zitierte Zechbuch
vom Jahre 1635 (Nr. 78), dann das Aufdingbuch von 1635 bis 1789 (Nr. 90),
das Gesellenbuch von 1635 bis 1818 (Nr. 87), das Verzeichnis der Vorsteher
und Zeichenmeister von 1722 bis 1791 (Nr. 81), das Steuerbuch von 1749
(Nr. 84) und das Lehijungenbuch von 1790 bis 1879 (Nr. 89).
Das Strafenbuch von 1549 bis 1596 (Strafen : Gebühren etc.) trägt
auf dem ersten Blatte folgende Sprüche:
„Unainigkeyt Zanck Hass und neydt
All Ding verderben alle Zeytt".
„Ordnung macht gutte regiment,
Onordnung all gut Ding Zertrent."