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Volltext: Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

Gewichte von 1044 Gramm befinden sich im histori- 
schen Museum der Stadt Wien. 
Wie aus dem obigen Verzeichnisse hervorgeht, ist 
es zunächst Kaiser Maximilian, der kunstbegeisterte 
Vorkämpfer der Renaissance und des Humanismus, 
welcher die Alberto-Leopoldinische und die Friederi- 
cianische Zunftordnung unter dem 7. Jänner 1494 bestätigt 
und erweitert. Sodann folgt erst hundert Jahre später 
eine Verfügung des Herzogs Ernst zu Österreich vom 
8. August I 591, welche die Rechtsverhältnisse der Gold- 
schmiede ordnet und, was interessant ist, ausdrücklich 
hervorzuheben für nötig hält, dass die Zunftgenossen in 
allen Kriminalangelegenheiten vor den ordentlichen 
Richter (den Wiener Stadtrichter) gehören wie die 
übrigen Bürger der Stadt, in allen ihr Gewerbe und ihre 
Person als Gewerbetreibende betreffenden Fällen aber 
den kaiserlichen Münzmeister als ihre erste Instanz zu kann: von Amen Km 
betrachten haben. Im Jahre 1598 (4. Juni), nicht 1582, 1815 
wie wohl infolge eines Druckfehlers bei List (a. a. O.) 
zu lesen ist, erlässt Rudolf II. ein wiederholt erbetenes Patent gegen die 
Gewerbestörer, die Händler mit zum Teil unprobmässigen Gold- und 
Silberwaren, welche dem Gewerbe grossen Schaden zufügen. Hierauf 
folgen die auch von List bereits genannten Rechtsbriefe Matthias II., 
Ferdinand II., Ferdinand III., Leopold I., Josef I. und Karl VI. 
Aber nicht übersehen werden dürfen die beiden Bruderschaftsordnungen 
von 1722 und 1773, die ich aus den Akten der Genossenschaft hiemit 
publiziere; sie geben uns ein klares Bild von dem inneren Leben und 
der Organisation der Gewerbe Wiens im XVIII. Jahrhundert und von 
der Entwicklung und den Veränderungen, welche dieses Leben innerhalb 
des Jahrhunderts erfahren hat. Was an überlieferten und erprobten Frei- 
heiten und Einrichtungen vorhanden war, wurde zusammengefasst, neue 
Verfügungen getroffen, soweit die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Zunft 
und die öffentliche Ordnung dies erheischt. Es herrscht auch im Zeitalter 
der Aufklärung noch jene weitgehende Bevormundung des gewerblichen 
Lebens und gesamten Wirtschaftsbetriebes, wie es sich im Mittelalter 
herausgebildet hatte, aber es wohnt in diesem Patriarchalismus viel gesunde 
Vernunft und praktischer Sinn und Wohlwollen, und dass diese strenge 
Ordnung der Kunst zum Vorteile gereichte und keineswegs abschreckend 
wirkte, beweisen die mit Liebe und Hingebung geschaffenen Werke der 
Zeit, wie die stattlichen Listen der Meister, „Gesöllen" und Jungen", 
welche an anderer Stelle mitgeteilt werden. 
An Gefahren, Sorgen und Kämpfen war freilich kein Mangel, ein 
Beispiel dafür ist die Errichtung des Punzierungsamtes (1784-1785) und 
die Erhöhung der Punzierungstaxen. Zahlreiche Dokumente (siehe oben) 
 
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