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MAK

Full text : Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

Gewichte von 1044 Gramm befinden sich im historischen

 Museum der Stadt Wien.

Wie aus dem obigen Verzeichnisse hervorgeht, ist

es zunächst Kaiser Maximilian, der kunstbegeisterte

Vorkämpfer der Renaissance und des Humanismus,

welcher die Alberto-Leopoldinische und die Friedericianische

 Zunftordnung unter dem 7. Jänner 1494 bestätigt

und erweitert. Sodann folgt erst hundert Jahre später

eine Verfügung des Herzogs Ernst zu Österreich vom

8. August I 591, welche die Rechtsverhältnisse der Goldschmiede

 ordnet und, was interessant ist, ausdrücklich

hervorzuheben für nötig hält, dass die Zunftgenossen in

allen Kriminalangelegenheiten vor den ordentlichen

Richter (den Wiener Stadtrichter) gehören wie die

übrigen Bürger der Stadt, in allen ihr Gewerbe und ihre

Person als Gewerbetreibende betreffenden Fällen aber

den kaiserlichen Münzmeister als ihre erste Instanz zu kann: von Amen Km

betrachten haben. Im Jahre 1598 (4. Juni), nicht 1582, 1815

wie wohl infolge eines Druckfehlers bei List (a. a. O.)

zu lesen ist, erlässt Rudolf II. ein wiederholt erbetenes Patent gegen die

Gewerbestörer, die Händler mit zum Teil unprobmässigen Gold- und

Silberwaren, welche dem Gewerbe grossen Schaden zufügen. Hierauf

folgen die auch von List bereits genannten Rechtsbriefe Matthias II.,

Ferdinand II., Ferdinand III., Leopold I., Josef I. und Karl VI.

Aber nicht übersehen werden dürfen die beiden Bruderschaftsordnungen

von 1722 und 1773, die ich aus den Akten der Genossenschaft hiemit

publiziere; sie geben uns ein klares Bild von dem inneren Leben und

der Organisation der Gewerbe Wiens im XVIII. Jahrhundert und von

der Entwicklung und den Veränderungen, welche dieses Leben innerhalb

des Jahrhunderts erfahren hat. Was an überlieferten und erprobten Freiheiten

 und Einrichtungen vorhanden war, wurde zusammengefasst, neue

Verfügungen getroffen, soweit die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Zunft

und die öffentliche Ordnung dies erheischt. Es herrscht auch im Zeitalter

der Aufklärung noch jene weitgehende Bevormundung des gewerblichen

Lebens und gesamten Wirtschaftsbetriebes, wie es sich im Mittelalter

herausgebildet hatte, aber es wohnt in diesem Patriarchalismus viel gesunde

Vernunft und praktischer Sinn und Wohlwollen, und dass diese strenge

Ordnung der Kunst zum Vorteile gereichte und keineswegs abschreckend

wirkte, beweisen die mit Liebe und Hingebung geschaffenen Werke der

Zeit, wie die stattlichen Listen der Meister, „Gesöllen" und Jungen",

welche an anderer Stelle mitgeteilt werden.

An Gefahren, Sorgen und Kämpfen war freilich kein Mangel, ein

Beispiel dafür ist die Errichtung des Punzierungsamtes (1784-1785) und

die Erhöhung der Punzierungstaxen. Zahlreiche Dokumente (siehe oben)



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