Gewichte von 1044 Gramm befinden sich im histori-
schen Museum der Stadt Wien.
Wie aus dem obigen Verzeichnisse hervorgeht, ist
es zunächst Kaiser Maximilian, der kunstbegeisterte
Vorkämpfer der Renaissance und des Humanismus,
welcher die Alberto-Leopoldinische und die Friederi-
cianische Zunftordnung unter dem 7. Jänner 1494 bestätigt
und erweitert. Sodann folgt erst hundert Jahre später
eine Verfügung des Herzogs Ernst zu Österreich vom
8. August I 591, welche die Rechtsverhältnisse der Gold-
schmiede ordnet und, was interessant ist, ausdrücklich
hervorzuheben für nötig hält, dass die Zunftgenossen in
allen Kriminalangelegenheiten vor den ordentlichen
Richter (den Wiener Stadtrichter) gehören wie die
übrigen Bürger der Stadt, in allen ihr Gewerbe und ihre
Person als Gewerbetreibende betreffenden Fällen aber
den kaiserlichen Münzmeister als ihre erste Instanz zu kann: von Amen Km
betrachten haben. Im Jahre 1598 (4. Juni), nicht 1582, 1815
wie wohl infolge eines Druckfehlers bei List (a. a. O.)
zu lesen ist, erlässt Rudolf II. ein wiederholt erbetenes Patent gegen die
Gewerbestörer, die Händler mit zum Teil unprobmässigen Gold- und
Silberwaren, welche dem Gewerbe grossen Schaden zufügen. Hierauf
folgen die auch von List bereits genannten Rechtsbriefe Matthias II.,
Ferdinand II., Ferdinand III., Leopold I., Josef I. und Karl VI.
Aber nicht übersehen werden dürfen die beiden Bruderschaftsordnungen
von 1722 und 1773, die ich aus den Akten der Genossenschaft hiemit
publiziere; sie geben uns ein klares Bild von dem inneren Leben und
der Organisation der Gewerbe Wiens im XVIII. Jahrhundert und von
der Entwicklung und den Veränderungen, welche dieses Leben innerhalb
des Jahrhunderts erfahren hat. Was an überlieferten und erprobten Frei-
heiten und Einrichtungen vorhanden war, wurde zusammengefasst, neue
Verfügungen getroffen, soweit die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Zunft
und die öffentliche Ordnung dies erheischt. Es herrscht auch im Zeitalter
der Aufklärung noch jene weitgehende Bevormundung des gewerblichen
Lebens und gesamten Wirtschaftsbetriebes, wie es sich im Mittelalter
herausgebildet hatte, aber es wohnt in diesem Patriarchalismus viel gesunde
Vernunft und praktischer Sinn und Wohlwollen, und dass diese strenge
Ordnung der Kunst zum Vorteile gereichte und keineswegs abschreckend
wirkte, beweisen die mit Liebe und Hingebung geschaffenen Werke der
Zeit, wie die stattlichen Listen der Meister, „Gesöllen" und Jungen",
welche an anderer Stelle mitgeteilt werden.
An Gefahren, Sorgen und Kämpfen war freilich kein Mangel, ein
Beispiel dafür ist die Errichtung des Punzierungsamtes (1784-1785) und
die Erhöhung der Punzierungstaxen. Zahlreiche Dokumente (siehe oben)
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