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sich aber einer, oder mehr der gesöllen zur machung der Stuckh anmelden
solten, sollen dem Jenigen die Stuckh aufgegeben werden, welcher sich zum
ersten angemalt, es seye dann, dass sich zwischen
ihnnen vergleich eraignen mächte, darüber die Ehr-
sambe Bruderschaift, und Vorsteher, die erKanntnuss
zu schöpfen haben, iedoch in solchen Fahl die Gold-
schmids Söhne, oder der eine Wittib oder hiesige
bürgerliche Goldschmidstochter heyrathet, vor an-
dern in allweg den vorzug haben, auch solle ein
Stuckhmaister sein Stuckh nur Jnnerhalb einer viertl
Jahrsfrist fertig, recht, und gut machen, widrigenfahls
seines Unfieisses halber nach erKanntnus abgestraft
werden, und sollen benebens die Sechss geschworne in
wehrender Zeit und machung deren Stuckhen Wenigst
in vierzehn Tagen einmahl die Stuckh, doch ohne ent-
Geld, und Unkosten des Stuckhmaisters, besichtigen.
Vierttens, Wann ein Goldschmids gesöll eines
hiesigen bürgerlichen Goldschmids-Tochter, oder
Ypil:'l"i;'ue'r:'bx'9if' hinterlassene Wittib heyrathet, deme sollen an ob-
hundert, Mine bemelter Zeit der vier Jahren, zwey Jahr nachgesehen
werden, iedoch dass er durch dise zwey Jahr, Redlich
und Ehrlich gearbeithet, und eingeschrieben, der Röm: Catholischen Religion
zugethann, und destwegen sein beicht Zettl, Lehr- und Geburts Brief zu zeigen,
und vorzuweisen habe, sodann erst die Meister Stuckh anzufangen, und mit
seinen aigenen Händen machen, und verfertigen, wie hernach volgt, Alss
Nemblichen ein Silberer Kelch, mit einem sechss Pastetten Fussf mit einem
Schappelment," und schemkh frikhenfhk" die Pasten eingetrieben, mit drey
gesichtern, dass unter dem Krägl-f mit einem Schappelmentl der Knopf ein-
getrieben, in die Zwey Krägl muss verzeichnet seyn, JESUS und MARIA
Nahmen, über dass Corpus die Kappen durchbrochen, getrieben, mit drey
Kindlen, auf die Patenemuss gestochen seyn ein Ecce I-Iomo, oder ein osterlamb,
und sauber vergolt, er soll auch die vier blänschLT-l- wann sie Rund geschlagen
seyn, ehe daran weither gearbeithet wird, dennen sechss geschwornen weisen.
Item, soll er machen ein Insiegl mit einem Schild, und offenen Helmb,
darin ein Löwen, oder ein anderes vierfüssiges Thier geschnitten.
Ingleichen, soll gemacht werden, ein Ring von gold, versezt mit einem
Diamant, oder Rubinn, der muss geschmölzt seyn, roth, weiss, und schwarz,
ehe aber der Ring, und Siegill fertig ist, soll er ebenfalls den Ring wann der
Guss noch daran, und die Siegill Blatten, worauf der Prob Punzen geschlagen,
' Sechspassiger Fuss.
'" Wohl ein Werkzeug zum Heraustreiben der Pasten, Pässe; zu vergleichen das französische chapler z
dengeln, chaploir -_- Dgnge1sgogk_
"n Unbekannte Bezeichnung eines Werkzeuges zum Treiben (?)
1' Diminutiv von Kragen z Hals.
"H Diminutiv von plnncbe (also Plättchen).