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MAK

Full text : Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

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sich aber einer, oder mehr der gesöllen zur machung der Stuckh anmelden

solten, sollen dem Jenigen die Stuckh aufgegeben werden, welcher sich zum

ersten angemalt, es seye dann, dass sich zwischen

ihnnen vergleich eraignen mächte, darüber die Ehrsambe

 Bruderschaift, und Vorsteher, die erKanntnuss

zu schöpfen haben, iedoch in solchen Fahl die Goldschmids

 Söhne, oder der eine Wittib oder hiesige

bürgerliche Goldschmidstochter heyrathet, vor andern

 in allweg den vorzug haben, auch solle ein

Stuckhmaister sein Stuckh nur Jnnerhalb einer viertl

Jahrsfrist fertig, recht, und gut machen, widrigenfahls

seines Unfieisses halber nach erKanntnus abgestraft

werden, und sollen benebens die Sechss geschworne in

wehrender Zeit und machung deren Stuckhen Wenigst

in vierzehn Tagen einmahl die Stuckh, doch ohne ent-Geld,

 und Unkosten des Stuckhmaisters, besichtigen.

Vierttens, Wann ein Goldschmids gesöll eines

hiesigen bürgerlichen Goldschmids-Tochter, oder

 Ypil:'l"i;'ue'r:'bx'9if' hinterlassene Wittib heyrathet, deme sollen an obhundert,

 Mine bemelter Zeit der vier Jahren, zwey Jahr nachgesehen

werden, iedoch dass er durch dise zwey Jahr, Redlich

und Ehrlich gearbeithet, und eingeschrieben, der Röm: Catholischen Religion

zugethann, und destwegen sein beicht Zettl, Lehr- und Geburts Brief zu zeigen,

und vorzuweisen habe, sodann erst die Meister Stuckh anzufangen, und mit

seinen aigenen Händen machen, und verfertigen, wie hernach volgt, Alss

Nemblichen ein Silberer Kelch, mit einem sechss Pastetten Fussf mit einem

Schappelment," und schemkh frikhenfhk" die Pasten eingetrieben, mit drey

gesichtern, dass unter dem Krägl-f mit einem Schappelmentl der Knopf eingetrieben,

 in die Zwey Krägl muss verzeichnet seyn, JESUS und MARIA

Nahmen, über dass Corpus die Kappen durchbrochen, getrieben, mit drey

Kindlen, auf die Patenemuss gestochen seyn ein Ecce I-Iomo, oder ein osterlamb,

und sauber vergolt, er soll auch die vier blänschLT-l- wann sie Rund geschlagen

seyn, ehe daran weither gearbeithet wird, dennen sechss geschwornen weisen.

Item, soll er machen ein Insiegl mit einem Schild, und offenen Helmb,

darin ein Löwen, oder ein anderes vierfüssiges Thier geschnitten.

Ingleichen, soll gemacht werden, ein Ring von gold, versezt mit einem

Diamant, oder Rubinn, der muss geschmölzt seyn, roth, weiss, und schwarz,

ehe aber der Ring, und Siegill fertig ist, soll er ebenfalls den Ring wann der

Guss noch daran, und die Siegill Blatten, worauf der Prob Punzen geschlagen,



' Sechspassiger Fuss.

'" Wohl ein Werkzeug zum Heraustreiben der Pasten, Pässe; zu vergleichen das französische chapler z

dengeln, chaploir -_- Dgnge1sgogk_

"n Unbekannte Bezeichnung eines Werkzeuges zum Treiben (?)

1' Diminutiv von Kragen z Hals.

"H Diminutiv von plnncbe (also Plättchen).
            
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