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MAK

Full text : Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

Gold- und Trat- Arbeithem aber kein Jung weder aufgedingt, noch frey

gesagt, auch zu keiner Zusambenkunfft angesagt werden, uill weniger wenn

dieselbe wider ihre gesöllen oder Lehr jungen eine Beschwämuss oder

Klag haben, die aussrichtung bestehen wird, biss iene bey der Ehrsamben

BruderschaHt alle Vergnügenheit praestiert haben werden.

Und Leztlichen, Thue ich Franz Joseph Mittermayr von Waffenberg,

der Röm: kays: Mays: Münzmaister, vorangereckhte Bruderschafftsordnung

 in allen puncten und clausuln für genemb halten, confirmiren,

Ratificieren, und Bestättigen, dass Niemand darauss schreitten, sondern

darnach sich also gewiss richten, und derselben nachleben solle, als

widrigen fahls die zu Behaltung gutter Manns-Zucht, Ehrbarkeit, und rechtschaffenenProfessions-Arbeith

 vorgesehene Straff Unuermeydentlich Vorgekheret

 werden würde, und damit vorstehende pun cta, Articul, und cl ausul

durchauss genau gehalten, und observirt werden, hab ich diese Ordnung

nicht allein aigenhändig unterschrieben und gefertiget, sondern es hat auch

ieder Von der Bürgerlichen Goldschmids Bruderschafft sich annebens

zugleich unterschrieben und gefertiget, mit dem Weitheren Beding, dass

wann auch ins Könfftige ein Neuer Goldschmid in diese Bruderschafft

einverleibt zu werden Verlangete, sich aber dieser ordnung mit unterschreibung

 nicht unterwerfen wolte, er nicht aufgenohmen und in solang

dazue nicht gelassen werden solle, biss er sich nicht unter dennen übrigen

Bürgerlichen Goldschmiden unterschreibe, und dieses obige alles ebenfahls,

mittelss seiner fertigung bekräfftige.

So beschehen Wienn den Sechsten Monathstag July Anno

Siebenzehen hundert, zwey und zwainzig.

F. J. Mittermayr WaHenberg

kays: Müntzmaister.

II. NEUE BRUDERSCHAFTS-ORDNUNG FÜR DIE BÜRGERLI CHE

GOLD- SILBER- UND GALLANTERIE-ARBEITER. su-Wir

 Joseph Georg Hörl, Bürgermeister und der Rath der k. k. Hauptund

 Residenzstadt Wien, urkunden hiemit: Nachdem die, den bürgerlichen

Gold- Silber- und Gallanterie-Arbeitern in Wien, unterm 6ten July 1722 vorgeschriebene

 Bruderschafts- oder Professions-Ordnung, in mehrerley Rücksicht

 den heutigen Umständen, und mittlerweil in Handwerkssachen

emanirten allerhöchsten Generalien, und andern Verfügungen nicht mehr

angemessen war, so ist dieselbe von denen hohen Behörden in unterschiedliche

 Artikel abgeändert, dahero die gegenwärtige neue Ordnung zu derselben

 künftigen genauen Richtschnur, mit allerhöchster Beangnehrnung

vom I8ten October dieses Jahres verfasst, und zu Vermeidung der in Hinkunft

 etwa entstehen mögenden Irrungen, in zwey Theile abgetheilet

werden, wovon der erste jene Punkten betrift, vermög welchen dieses Mittel

unter dem Gehorsam der k. k. N. Oe. Regierung zu stehen, und dieselbe
            
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