verzierten Baldachin. Darüber ist der Griff mit der
verschlungenenInschriftE.VIIB. O.R. (EduardVII.
Britt. Omn. Rex.), und zur Krönung des Ganzen
noch ein allerliebstes Figürchen, das sich den
Dornen oder Schmerzen des Leidens entwindet.
Ein ähnlicher Gedanke ist in der Doppelfigur am
Deckel des Kästchens ausgedrückt, während die
Kassette selbst, mit den schwer belasteten vier
Putten, welche ihr als Füsse dienen, symbolisch
die Last des Lebens und Leidens ausdrücken soll.
Schläge] aus Silber, entworfen von Walter Gilbert, ausgeführt von der Bromsgrove Guild
Dieser Symbolismus ist wohl der wenigst befriedigende Teil dieser Arbeit, deren
Formenschönheit jedoch so auffallend ist, dass man auf die literarische Absicht gern
verzichten mag.
Ganz abgesehen von allen künstlerischen Vorzügen dieser Arbeiten der Bromsgrove
Guild ist die feierliche Überreichung von Gegenständen solch künstlerischer Art für die
gegenwärtige Fortschrittstendenz sehr bezeichnend, da bisher gerade die bei derartigen
festlichen Gelegenheiten überreichten kostbaren Gegenstände sich durch unglaubliche
Geschmacklosigkeit auszeichneten. So lange nur das Material kostbar und schwer an
Gewicht war, durfte die Form vernachlässigt werden, und anstatt sich an einen Künstler
zu wenden, patronisierten die Komitees den prunkvollen Laden mit seiner Dutzendware.
Wie in allen andern Zweigen der Kunstindustrie drängt sich auch hier endlich das
Neue durch. P. G. K.
PRE I SAU S S CHR EIBUN G. Der steiermärkische Landesausschuss veran- l
staltet unter nach Steiermark zuständigen, in Steiermark geborenen oder daselbst
ansässigen Künstlern einen Wettbewerb für den Entwurf eines Diplomes für 25jährige
belobte Dienstzeit in einer freiwilligen Feuerwehr. Der Entwurf muss das steirische
Wappen und die Aufschrift: „25jährige Dienstzeit" enthalten. Durch entsprechende
Allegorien soll auf den Zweck des Diplomes hingewiesen werden, nach welchem dasselbe
an solche Feuerwehrmitglieder verliehen wird, welche durch 25 Jahre ununterbrochen
und belobt in einer freiwilligen Feuerwehr gedient haben. Das zur Vervielfältigung durch
Lithographie, Lichtdruck oder Zinkätzung bestimmte Blatt soll einschliesslich des Papier-