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Volltext: Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

Gewichte von 1044 Gramm befinden sich im histori- 
schen Museum der Stadt Wien. 
Wie aus dem obigen Verzeichnisse hervorgeht, ist 
es zunÀchst Kaiser Maximilian, der kunstbegeisterte 
VorkÀmpfer der Renaissance und des Humanismus, 
welcher die Alberto-Leopoldinische und die Friederi- 
cianische Zunftordnung unter dem 7. JÀnner 1494 bestÀtigt  
und erweitert. Sodann folgt erst hundert Jahre spÀter  
eine VerfÃŒgung des Herzogs Ernst zu Osterreich vom  
8. August 1591, welche die RechtsverhÀltnisse der Gold- 
schmiede ordnet und, was interessant ist, ausdrÃŒcklich 
hervorzuheben fÌr nötig hÀlt, dass die Zunftgenossen in 
allen Kriminalangelegenheiten vor den ordentlichen 
Richter (den Wiener Stadtrichter) gehören wie die 
ÃŒbrigen BÃŒrger der Stadt, in allen ihr Gewerbe und ihre   
Person als Gewerbetreibende betreffenden FÀllen aber  
den kaiserlichen MÃŒnzmeister als ihre erste Instanz zu Kanne von Anton Kam, 
betrachten haben. Im Jahre 1598 (4. Juni), nicht 1582, m5 
Äwie wohl infolge eines Druckfehlers bei List (a. a. O.) 
zu lesen ist, erlÀsst Rudolf II. ein wiederholt erbetenes Patent gegen die 
Gewerbestörer, die HÀndler mit zum Teil unprobrnÀssigen Gold- und 
Silberwaren, welche dem Gewerbe grossen Schaden zufÃŒgen. Hierauf 
folgen die auch von List bereits genannten Rechtsbriefe Matthias II., 
Ferdinand II., Ferdinand III., Leopold I., Josef I. und Karl VI. 
Aber nicht ÃŒbersehen werden dÃŒrfen die beiden Bruderschaftsordnungen 
von 1722 und 1773, die ich aus den Akten der Genossenschaft hiemit 
publiziere; sie geben uns ein klares Bild von dem inneren Leben und 
der Organisation der Gewerbe Wiens im XVIII. Jahrhundert und von 
der Entwicklung und den VerÀnderungen, welche dieses Leben innerhalb 
des Jahrhunderts erfahren hat. Was an ÃŒberlieferten und erprobten Frei- 
heiten und Einrichtungen vorhanden war, wurde zusammengefasst, neue 
VerfÃŒgungen getroffen, soweit die wirtschaftlichen BedÃŒrfnisse der Zunft 
und die öffentliche Ordnung dies erheischt. Es herrscht auch im Zeitalter 
der AufklÀrung noch jene weitgehende Bevormundung des gewerblichen 
Lebens und gesamten Wirtschaftsbetriebes, wie es sich im Mittelalter 
herausgebildet hatte, aber es wohnt in diesem Patriarchalismus viel gesunde 
Vernunft und praktischer Sinn und Wohlwollen, und dass diese strenge 
Ordnung der Kunst zum Vorteile gereichte und keineswegs abschreckend 
wirkte, beweisen die mit Liebe und Hingebung geschaffenen Werke der 
Zeit, wie die stattlichen Listen der Meister, "Gesöllen" und "Jungen", 
welche an anderer Stelle mitgeteilt werden. 
An Gefahren, Sorgen und KÀmpfen war freilich kein Mangel, ein 
Beispiel dafÃŒr ist die Errichtung des Punzierungsamtes (1784-1785) und 
die Erhöhung der Punzierungstaxen. Zahlreiche Dokumente (siehe oben)
	        
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