Gewichte von 1044 Gramm befinden sich im histori-
schen Museum der Stadt Wien.
Wie aus dem obigen Verzeichnisse hervorgeht, ist
es zunÀchst Kaiser Maximilian, der kunstbegeisterte
VorkÀmpfer der Renaissance und des Humanismus,
welcher die Alberto-Leopoldinische und die Friederi-
cianische Zunftordnung unter dem 7. JÀnner 1494 bestÀtigt
und erweitert. Sodann folgt erst hundert Jahre spÀter
eine VerfÃŒgung des Herzogs Ernst zu Osterreich vom
8. August 1591, welche die RechtsverhÀltnisse der Gold-
schmiede ordnet und, was interessant ist, ausdrÃŒcklich
hervorzuheben fÌr nötig hÀlt, dass die Zunftgenossen in
allen Kriminalangelegenheiten vor den ordentlichen
Richter (den Wiener Stadtrichter) gehören wie die
ÃŒbrigen BÃŒrger der Stadt, in allen ihr Gewerbe und ihre
Person als Gewerbetreibende betreffenden FÀllen aber
den kaiserlichen MÃŒnzmeister als ihre erste Instanz zu Kanne von Anton Kam,
betrachten haben. Im Jahre 1598 (4. Juni), nicht 1582, m5
Ãwie wohl infolge eines Druckfehlers bei List (a. a. O.)
zu lesen ist, erlÀsst Rudolf II. ein wiederholt erbetenes Patent gegen die
Gewerbestörer, die HÀndler mit zum Teil unprobrnÀssigen Gold- und
Silberwaren, welche dem Gewerbe grossen Schaden zufÃŒgen. Hierauf
folgen die auch von List bereits genannten Rechtsbriefe Matthias II.,
Ferdinand II., Ferdinand III., Leopold I., Josef I. und Karl VI.
Aber nicht ÃŒbersehen werden dÃŒrfen die beiden Bruderschaftsordnungen
von 1722 und 1773, die ich aus den Akten der Genossenschaft hiemit
publiziere; sie geben uns ein klares Bild von dem inneren Leben und
der Organisation der Gewerbe Wiens im XVIII. Jahrhundert und von
der Entwicklung und den VerÀnderungen, welche dieses Leben innerhalb
des Jahrhunderts erfahren hat. Was an ÃŒberlieferten und erprobten Frei-
heiten und Einrichtungen vorhanden war, wurde zusammengefasst, neue
VerfÃŒgungen getroffen, soweit die wirtschaftlichen BedÃŒrfnisse der Zunft
und die öffentliche Ordnung dies erheischt. Es herrscht auch im Zeitalter
der AufklÀrung noch jene weitgehende Bevormundung des gewerblichen
Lebens und gesamten Wirtschaftsbetriebes, wie es sich im Mittelalter
herausgebildet hatte, aber es wohnt in diesem Patriarchalismus viel gesunde
Vernunft und praktischer Sinn und Wohlwollen, und dass diese strenge
Ordnung der Kunst zum Vorteile gereichte und keineswegs abschreckend
wirkte, beweisen die mit Liebe und Hingebung geschaffenen Werke der
Zeit, wie die stattlichen Listen der Meister, "Gesöllen" und "Jungen",
welche an anderer Stelle mitgeteilt werden.
An Gefahren, Sorgen und KÀmpfen war freilich kein Mangel, ein
Beispiel dafÃŒr ist die Errichtung des Punzierungsamtes (1784-1785) und
die Erhöhung der Punzierungstaxen. Zahlreiche Dokumente (siehe oben)