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Volltext: Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

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j. Brangwyn, LÀngswand der Londoner KÌrschnerhalle 
Entgegenkommen der Genossenschaftsvorstehung war ich in der Lage, alle 
noch vorhandenen Urkunden, Genossenschaftsordnungen, Zech-, Aufding-, 
Gesellen-, Knaben- (Lehrjungem) und StrafbÃŒcher, Meister- und Vorsteher- 
verzeichnisse einsehen und von allem Wichtigen Abschriften herstellen zu 
dÌrfen. Ein Teil hievon wird hiemit publiziert, die Veröffentlichung des 
ÃŒbrigen reichen Materials behalte ich mir vor. 
An alten BÃŒchern besitzt die Genossenschaft die Bruderschafts- 
ordnungen von 1722 und 1773 mit den eigenhÀndigen Unterschriften der 
Meister vom Anfange des XVIII. Jahrhunderts bis auf 1860 (Nr. 79 und 80 
des gegenwÀrtigen Genossenschaftsinventars), welche hier zum ersten Male 
publiziert werden, ferner: das Strafenbuch von 154g bis 1596 (Nr. 85), das 
Knabenbuch von 1550 bis 1680 (Nr. 91), das bereits von List zitierte Zechbuch 
vorn Jahre 1635 (Nr. 78), dann das Aufdingbuch von 1635 bis 178g (Nr. 90), 
das Gesellenbuch von 1635 bis 1818 (Nr. 87), das Verzeichnis der Vorsteher 
und Zeichenmeister von 1722 bis 1791 (Nr. 81), das Steuerbuch von 174g 
(Nr. 84) und das Lehrjungenbuch von 1790 bis 1879 (Nr. 89). 
Das Strafenbuch von 1549 bis 1596 (Strafen : GebÌhren etc.) trÀgt 
auf dem ersten Blatte folgende SprÃŒche: 
„Unainigkeyt Zanck Hass und neydt 
All Ding verderben alle Zeytt". 
"Ordnung macht gutte regiment, 
Onordnung all gut Ding Zertrent."
	        
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