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Volltext: Monatszeitschrift VII (1904 / Heft 7 und 8)

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Bestimmungen der unten folgenden   .V. 
Bruderschaftsordnungen von 1722   
und 1773, und deren weitere Entwick- V V 
lung der Meisterarbeiten und sodann J 
EinschrÀnkung und Vereinfachung 
von besonderem Interesse ist. Sodann   
finden wir in diesem Zechbuche, ausser  „  m 
einem im Jahre 1641 erneuerten   
Dekrete des MÌnzmeisters MathÀus   
Fellner,den ResolutionenFerdinandII.    f;  
vom I3. Februar und I6. April 1635, QiÄfEi-"Iz-fi?  ßirii   
einem MajestÀtsgesuche des Mittels  .11   
an den Kaiser, Verzeichnissen der "ß  5;"   "i  I,   
Meister und Vorsteher von x635 bis     h  
1662 und Beschreibung der Meister-   {j "f"  '11 
stÃŒcke, sowie Ausweisen ÃŒber die I"!   w} 12,}   f; 
Hinterlegung des Meistergeldes der  i .J_ a {V    
Meisterrechtswerber von 1645 bis  "u" " YfT-Lj-"t" 
1793, zwei sehr wichtige BeitrÀge zur  
Geschichte der Zunft. ZunÀchst eine J ß 
Vereinbarung der Meister Vßm 8- De" Karaffme, 19. Jahrhundert, erste HÀlfte, von v. K. f 
zember 1638, betreffend den Macher- (Vinww Kumwwr?) 
lohn; es heisst da: 
„Erstlich wegen des macherlohn, von loth I5 Khreuzer oder I6. Was 
aber leuchte 0d mÃŒhsambe Arbeit 30 oder 45 Khr." Es wurde also nicht Tag- 
oder Wochenlohn gezahlt, sondern der Gehilfe stand in Akkord, und zwar 
in der Weise, dass der Einheitssatz vom Lot verarbeiteten Materials 
verdoppelt oder verdreifacht wurde, wenn es sich um rasch von der I-Iand 
gehende Kommerzware oder um besonders zeitraubende kunstvolle 
StÃŒcke handelte. 
Ausserdem enthÀlt aber dieses Zechbuch ohne Jahr und Tag die 
Abschrift folgender Àlteren: 
„Handt wercks Ordnung Einem Jungen Meister, fÃŒr zu Lesen, 
wie er sich verhalten soll, 
Erstlichen solt Ihr Kheinen Laden nicht auffthuen, biss Ihr Zuuor 
seit dem Herrn MÃŒntzmaister fÃŒrgestellt und Burger worden, So solt Ihr 
auch Khein Silber unter 15. Lothen nicht arbeiten, und Khein gold Unter 
20 gramm. 
Ferner solt Ihr auch Kheinen falschen oder Böhaimbischen Stein nit 
in Gold versetzen. 
Und auch Kheinen gueten Stain in Silber oder Messing. 
Ferner solt Ihr auch Khein Messing, Kupfer, Eysen 0d dergleichen 
Metal nicht vergulten oder versilbern, Ihr last dann ein offen Uhrkundt 
daran, da bey es wol zu erkhennen sey.
	        
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