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Volltext: Monatszeitschrift VIII (1905 / Heft 2)

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JAPANISCHE ARCHITEKTUR 51b VON 
HARTWIG FISCHEL 5h 
  
der Erschließung Japans für die europäische 
Forschung dieses merkwürdige Land unserem 
Verständnis näher gebracht haben, nimmt den 
breitesten Raum die Schilderung von Land 
und Leuten, von Sitten und Gebräuchen, von 
der historischen Entwicklung ein; es ist noch 
nicht so lange her, daß Franzosen und 
Engländer es wagten, der Kunst Japans eine 
besondere Betrachtung zu widmen; die leicht 
beweglichen Werke der Kunstindustrie und 
des Farbenholzschnittes haben ihre anregende und fördernde Wirkung aus- 
geübt, ohne daß das Verständnis für ihren Wert viel über die feinfühligeren 
Künstlerkreise und jene der Kunstfreunde hinausgedrungen oder hinaus- 
getragen worden wäre. _ 
So ist es erklärlich, daß ein so merkwürdiges und interessantes Gebiet 
wie das der japanischen Architektur relativ geringe Beachtung gefunden 
hat. Die wenigen eingehenderen und wichtigen Vorarbeiten sind bald auf- 
gezählt: 
Da ist]. Conders Bericht in den „Transactions of the Royal Institute 
of British Architects 1878, 1886, 1887", E. S. Morses „Japanese homes and 
surroundings, London" 1886, F. Balzers „Das japanische Haus, Berlin 1903". 
Wertvolle kleinere Darstellungen sind in Zeitschriften und Handbüchern 
zerstreut. 
Die offizielle Kunstgeschichte pflegt von diesem Kapitel keine große 
Notiz zu nehmen, als ob ihm keinerlei Bedeutung für die europäischen Kunst- 
bestrebungen beizumessen wäre. Und doch läßt sich leicht dartun, daß von sehr 
verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachtet, nicht bald ein lehrreicheres 
Gebiet wie dieses dem modernen Kunststudium erschlossen werden könnte. 
Überblicken wir das Kulturbild, welches uns diese Seite japanischer 
Tätigkeit eröffnet, so werden wir den ungemein seltenen Fall zu konstatieren 
haben, daß sich eine in sehr hohes Altertum zurückreichende Bautradition 
bis auf den heutigen Tag fast unverändert erhalten hat, die alle Aufgaben 
der religiösen wie der profanen, der aristokratischen, wie der bürgerlichen 
Raumbedürfnisse in einheitlichem und streng geregeltem, dabei künstlerisch 
vornehmem Sinn gelöst hat. Wir finden in ihr den vollkommenen und oft 
sehr hoch stehenden Ausdruck eines eigenartigen Volksgeistes, der den 
Äußerungen einer lebhaften, oft krausen Phantasie ebenso Spielraum gibt, 
wie er die rein praktischen Forderungen des täglichen Lebens befriedigt. 
Daß diese Forderungen und der Charakter jener Phantasie einen von 
europäischen Gewohnheiten und Anschauungen abweichenden Grundzug
	        
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