MAK

Volltext: Monatszeitschrift VIII (1905 / Heft 5 und 6)

 
Weißstickerei, Entwurf von Franziska Hofmanninger 
ganz gleichgültig, in welchem Stoffe dieses Reklamemittel ausgeführt ist. Die einzige 
Bedingung besteht nur darin, daß es in künstlerischer und technischer Hinsicht seinem 
Zwecke vollkommen entspricht. Diesem Zwecke entsprechen daher bei allen durch den 
Farbendruck zu vervielfaltigenden Arbeiten auch solche Entwürfe, welche in Naturgröße 
ausgeführt sind, während alle auf der Hanclfertigkeit beruhenden Arbeiten in ausgeführtem, 
vollkommen gebrauchsfähigem Zustande einzureichen sind. Der Wettbewerb ist auf in 
Mähren geborene oder daselbst lebende Künstler, Kunstindustrielle und Kunstgewerbe- 
treibende beschränkt und müssen die Namen sowohl des Entwerfenden wie des Aus- 
führenden bekannt gegeben werden. Voraussetzung ist hiebei, daß es sich nur um eigens 
zu diesem Zwecke angefertigte, noch nirgends veröffentlichte Arbeiten handelt. 
Sämtliche für diesen Wettbewerb bestimmten Gegenstände sind anonym, aber mit 
einem Kennzeichen versehen, bis 15. Oktober laufenden Jahres an die Direktion des 
Mährischen Gewerbemuseums in Brünn einzusenden. Bis zu diesem Tage sind in einem 
eigens eingesendeten verschlossenen Briefumschlage, welcher dasselbe Kennwort wie 
die Preisarbeit trägt, der Name des Preisbewerbers und seine genaue Adresse zu über- 
mitteln. Dieser Briefumschlag wird von dem Preisgerichte erst nach vollzogener Wahl 
geöffnet, um die Arbeiten ihren Absendern kostenfrei zurückstellen zu können. 
Das Mährische Gewerbemuseum behält sich vor, sämtliche oder auch nur einen 
Teil der Arbeiten öffentlich auszustellen und setzt für die zur Auszeichnung gelangenden 
Arbeiten zehn Preise im Gesarntbetrage von höchstens xooo Kronen aus. Die Höhe der 
einzelnen Preise bestimmt das Preisgericht, wobei es ihm freigelassen bleibt, falls keine 
der eingelaufenen Arbeiten geeignet wäre, von der Auszahlung jenes Betrages ganz oder 
teilweise abzusehen. Die preisgekrönten Arbeiten bleiben ebenso wie alle übrigen Eigentum 
des Bewerbers, doch behält sich das Mährische Gewerbemuseum das kostenfreie Veröffent- 
lichungsrecht der preisgekrönten Arbeiten für seine Zeitschrift bis zum 30. Juni rgoö vor. 
IE MÜNCHENER VEREINIGUNG FÜR ANGEWANDTE KUNST 
eröffnet im Laufe des Monates Juni ihre erste Ausstellung in den Räumen des 
zum neuen Nationalmuseum gehörenden Studiengebäudes, das ihr vom Prinzregenten 
von Bayern für solche Zwecke überlassen wurde. Was diese Ausstellung ganz 
wesentlich von den bisherigen Münchener Kunstgewerbeausstellungen unterscheiden wird,
	        
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