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Volltext: Monatszeitschrift VIII (1905 / Heft 11)

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Marktplatz in Hamburg (Pferdemarkt) 
wiesen. Sie sandten ihre Leute, nicht selten die eigenen Gesellen und 
Knechte mit Butten, Karren und Kraxen, die zum Transport des Geschirres 
dienten und nach denen ihre Träger und Führer „Höffentragerß „Häfen- 
kamer" und „Kraxenhaffnef genannt wurden, über Steyr ins Oberöster- 
reichische. Dies brachte sie jedoch mit der Zunft in der Stadt Steyr in 
Konflikt. Ihren Leuten wurde das Geschirr von den Meistern in Steyr 
wiederholt mit Gewalt abgenommen oder zertrümmert. Der erste derartige 
Fall ereignete sich imjahre 159g. Eine Beschwerde der Haager hierüber 
verweist auf deren „uralt berechtigte, auch in unerdencklich ruehiger 
possession über IOO jahr gehabte Hanndtwerchsfreyheit." Als diese Rekla- 
mation ohne Erfolg bleibt, zitieren sie den Steyrern den XX. Artikel ihrer 
alten landesfürstlichen Freiheiten, wonach ihnen der Verkauf der Erzeugnisse 
mittelst Kraxentragern „weil das Hanndtwerch so florieret" gestattet sei und 
motivieren dies weiters: „Massen es die Vernunft selbsten gibt, dass derley 
geschirr an ohrten, allwo derley werchhgenossen wohnen und allwo sie 
gueten tauglichen Tahen haben khönnen, mit nuzen khein verschleiss 
habe, sondern dass commodurn nur an ohrten gesuecht werden müesse, 
an welchen in mangl der Materialen nichts dergleichen aufgebracht 
werden khan". Schließlich, als alles nichts fruchtet, spielen sie durch
	        
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