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Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

OK. IV. NAHRUNGS- UND GENUSSMITTEL ALS ERZEUGNISSE DER INDUSTRIE. 
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die kleinen und unvollkommenen Brannt 
weinblasen verdrängten, veranlassten näm 
lich das Fallen der Branntweinpreise in 
solchem Grade, dass bei den im Uebrigen 
unvollkommenen Gesetzen in Betreff des 
sittlichen und ökonomischen Bestehens der 
Nation eine wirkliche Gefahr auflfam. 
Mit dieser Gefahr vor Augen suchten 
die Regierung und die Repräsentation i. J. 
1854 durch kräftige Massregeln das Uebel 
bei der Wurzel anzugreifen. Es wurden 
zwei Gesetze ansgefertigt, das eine über 
die Zubereitung und das andere über dep 
Detailverkauf des Branntweins, und mit die 
sen beiden Gesetzen, von denen gleichwohl 
das erstere erst 1860 seine vollständige 
Anwendung erhielt, trat die schwedische 
Branntweinfabrikation in ein ganz neues 
Stadium ein, und zugleich liess sich eine 
wesentliche Einschränkung in dem erwähn 
ten Missbrauch der berauschenden Getränke 
bewirken. 
Die Absicht mit dem neuen Zuberei 
tungsgesetze, welches gleichwohl successive 
entwickelt worden ist ohne eine Verände 
rung des Grundgedankens in demselben, 
war die Einschränkung der Zubereitung auf 
eine kleinere Anzahl Fabriken, die Stellung 
dieser unter öffentliche Aufsicht und die 
Erhöhung des Preises der zubereiteten Waare. 
Das Gesetz bestimmt u. a., dass in jeder 
Brennerei täglich mindestens 200 Kannen 
(523 Liter) von der Normalstärke (50 
Procent Alcohol bei der Temperatur von 
+ 15° C.) zubereitet werden sollen; dass 
als Abgabe an den Staat eine Produktions 
steuer von 80 Öre für jede Kanne der 
Normalstärke, und zwar entweder vorschuss 
weise oder mit Verpfändung des zuberei 
teten Branntweins nachträglich erlegt wer 
den soll; dass bei jeder Brennerei, so lange 
dort die Zubereitung dauert, ein von dem 
Staate besoldeter Beamter angestellt werden 
soll, dem es auferlegt ist, theils den zu 
bereiteten Branntwein zu messen und theils 
zur Verhütung der Unterschleife die Zu 
bereitung sorgfältig zu beaufsichtigen. Diese 
sämmtlichen Beamten oder sog. Controleurs 
stehen unter den Befehlen der distriktweise 
verordneten Ober-Controleurs. Von den 
Ober-Controleurs und Controleurs werden an 
ein besonderes Bureau, unter dessen Chef 
das ganze Controlenpersonal steht, über den 
Gang der Zubereitung u. a. m. Rapporte 
periodisch eingesendet. 
Die Einführung dieses Gesetzes stiess 
auf starken Widerstand vopseiten der klei 
neren Landbesitzer, weil diese befürchteten, 
dass dadurch die Branntweinzubereitung 
sich in eine vollständige Fabrikenindustrie 
verwandeln und also in grösserem oder ge 
ringerem Masse der Landwirthschaft entzo 
gen werden würde. Mit Berücksichtigung 
dieser Interessen des Landbaues sind ge 
wisse Bestimmungen gemacht, welche den 
Zweck haben, eine allzu starke Concentri- 
rung der Zubereitung zu verhindern. Diese 
ist daher in der Regel nicht länger ge 
stattet, als in 7 Monaten des Jahres (Ja 
nuar—April und October— December) und 
darf bei keiner Brennerei höher steigen als 
1,200 Kannen am Tage. 
Wie gross die jährliche Branntwein 
produktion im Lande vor der Anwendung 
des angeführten Gesetzes gewesen ist, lässt 
sich unmöglich mit irgend einem Grade 
von Genauigkeit bestimmen. Die Angaben 
darüber schwanken zwischen 30 und 50 
Millionen Kannen (78—130 Mill. Liter); 
die letztere Ziffer ist inzwischen mit Be 
rücksichtigung der grossen Anzahl Brenne 
reien wahrscheinlicher als die erstere. Seit 
dem Jahre 1860 dagegen sind die Anga 
ben zuverlässig, und diese zeigen, dass in 
der Periode 1862—1871, da die Anzahl 
der Brennereien zwischen 400 und 600 
schwankte, die jährliche Branntwein-Produk 
tion im Durchschnitt 14,390,000 Kannen 
(37,663,000 Liter) betragen hat. I. J. 
1871, da die Steuer von 70 auf 80 Öre 
für die Kanne erhöht worden war, betrug 
die Produktion 15,534,452 - 2 Kannen, wo 
für an den Staat eine Steuer von 11,719,494 
R:dr erlegt wurde, während die Unkosten für 
die Controle und die Einnahme für das Jahr 
360,488 R:dr oder 3'03^ der Steuer betrugen. 
Die Rohstoffe, welche bei der Spiritus 
bereitung verwendet werden, sind vorzugs 
weise Kartoffeln und Getreide nebst klei 
neren Quantitäten verschiedener anderer 
Stoffe, als Runkelrüben, Runkelrübenmelasse, 
Ren thierflechten u. a. m. Von den beiden 
erstgenannten Stoffen sind in den 10 Jah 
ren 1862—1871 jährlich im Durchschnitt 
verbraucht worden: 1,701,000 Kubikfuss 
(445,200 Hektoliter) Getreide verschiedener 
Art und 8,505,000 Kubikfuss (2,226,000 
Hekt.) Kartoffeln. 
Eine besondere Aufmerksamkeit verdient 
die in den letzten Jahren begonnene Verwen-
	        
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